MARL. Nach der Auszeichnung der Kampagne „AfD-Verbot“ durch das Grimme-Institut haben die staatlichen Geldgeber die Preisverleihung verteidigt. Die nordrhein-westfälische Staatskanzlei und die Stadt Marl verwiesen gegenüber der JUNGEN FREIHEIT auf die Unabhängigkeit der Juryentscheidungen und des Publikums. Land und Stadt fördern das Institut jährlich mit 2,51 Millionen Euro – zusammen rund 85 Prozent seiner Gesamtmittel.
Die Seite afd-verbot.de, betrieben vom linksextremen Zentrum für Politische Schönheit (ZPS), hatte beim diesjährigen Grimme Online Award den Publikumspreis erhalten (JF berichtete). Sie fordert offen ein Verbot der Oppositionspartei und stellt Parteivertreter als kriminelle Verfassungsfeinde dar. Das Grimme-Institut wird überwiegend aus öffentlichen Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen und der Stadt Marl finanziert.
Die Staatskanzlei des Landes sagte auf Anfrage, die Auswahlentscheidungen würden „von unabhängigen Auswahlkommissionen und Jurys getroffen“. Im Fall der fraglichen Auszeichnung handle es sich zudem um den Publikumspreis, der „auf der Grundlage von Online-Votings ermittelt“ werde. Eine politische Einflußnahme verbiete sich „und gibt es nicht“.
Kein Wort zum staatlichen Neutralitätsgebot
Auch die Stadt Marl betonte, für das Grimme-Institut sei die Unabhängigkeit der Auswahlgremien „oberstes Gebot – vergleichbar mit der redaktionellen Unabhängigkeit von Presse und Rundfunk“. Die Kommune kommentiere oder beeinflusse „nicht die inhaltlichen Entscheidungen dieser unabhängigen Gremien“.
Die Vergabe des Publikumspreises erfolge ausschließlich durch das Votum der Internetnutzer, hieß es weiter. Die Stadt fördere das Institut als „unabhängige Kultureinrichtung von bundesweiter Bedeutung“. Diese Förderung sei nicht an inhaltliche Entscheidungen oder einzelne Preisvergaben gebunden.
Der Staat ist zur parteipolitischen Neutralität verpflichtet, das stellt das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung regelmäßig klar. Dieses Gebot gilt insbesondere dann, wenn Steuergelder eingesetzt werden. Auf die Frage der JF, ob die staatliche Förderung eines Preises mit dem Ziel eines AfD-Parteiverbots mit diesem Grundsatz vereinbar sei, gingen weder die CDU-geführte Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen noch die SPD-geführte Stadt Marl ein. (sv)