BERLIN. Die Berliner Generalstaatsanwaltschaft hat ihre Ermittlungen im Skandal um den Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) ausgeweitet. Ziel der Untersuchungen ist nun auch der ehemalige Chefredakteur Christoph Singelnstein. Er steht im Verdacht, Beihilfe zur schweren Untreue geleistet zu haben.
Singelnstein, der den RBB im März 2021 verließ, soll laut den Ermittlungsakten ein Ruhegehalt von mehr als 8.000 Euro monatlich sowie einen Beratervertrag mit einem weiteren Entgelt von 6.300 Euro monatlich für maximal fünf Arbeitstage erhalten haben. Dabei habe er jedoch kaum Gegenleistungen erbracht. Eine Stellungnahme zu den Vorwürfen lehnte Singelnstein ab.
400.000 Euro Abfindung
Ein zentrales Element der Ermittlungen ist das unter der ehemaligen Intendantin Patricia Schlesinger eingeführte Bonussystem. Dieses sah vor, daß Führungskräfte des Senders zusätzliche Zahlungen in Höhe von durchschnittlich 20 Prozent ihrer Grundgehälter erhielten, abhängig von der Zielerreichung. Schlesinger selbst profitierte davon mit bis zu 60.000 Euro jährlich zusätzlich zu ihrem Grundgehalt von 303.000 Euro.
Darüber hinaus wird eine ARD-Zulage in Höhe von 1.700 Euro monatlich geprüft, die Mitglieder der RBB-Führungsspitze erhielten. Diese wurde mit „Mehrarbeit” begründet. Auch gegen die ehemaligen Direktoren Jan Schulte-Kellinghaus (Programm) und Christoph Augenstein (Produktion) laufen Ermittlungen wegen Beihilfe zur Untreue. Schulte-Kellinghaus erhielt nach Bekanntwerden des Skandals eine Abfindung von mehr als 400.000 Euro. Beide wollten sich laut Bericht der Bild zu den Vorwürfen nicht äußern.
18.300 Euro Ruhegehalt
Indessen steht Patricia Schlesinger auch juristisch im Fokus. Die 2022 wegen Vorwürfen der Verschwendung und Vetternwirtschaft fristlos entlassene Ex-Intendantin fordert vor dem Berliner Landgericht ein Ruhegehalt von rund 18.300 Euro. Der RBB hat in einer Widerklage Schadensersatzansprüche geltend gemacht. Die Bonuszahlungen allein in der Ära Schlesinger sollen den Beitragszahlern über 1,5 Millionen Euro gekostet haben.
Ermittlungsende nicht absehbar
Die Generalstaatsanwaltschaft hält sich mit weiteren Details „zum Schutz der laufenden Ermittlungen“ bedeckt. Ursprünglich war vorgesehen, das Verfahren Ende 2024 abzuschließen. Neue Erkenntnisse aus Untersuchungsausschüssen haben jedoch zu einer Verlängerung der Ermittlungen geführt. Ein Sprecher der Behörde erklärte, daß ein Abschluß der Ermittlungen sowie deren Ergebnis derzeit nicht absehbar seien. (rr)