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Debatte bei „Maischberger“: Am Verfassungsbruch arbeitet angeblich nicht nur die Ampel

Debatte bei „Maischberger“: Am Verfassungsbruch arbeitet angeblich nicht nur die Ampel

Debatte bei „Maischberger“: Am Verfassungsbruch arbeitet angeblich nicht nur die Ampel

Alexander Gauland, Bundesminister a.D. Gerhard Baum und die Talkshow-MOderatorin sitzen im Studio des WDR und diskutieren über ein Verbot der AfD und die Verfassung
Alexander Gauland, Bundesminister a.D. Gerhard Baum und die Talkshow-MOderatorin sitzen im Studio des WDR und diskutieren über ein Verbot der AfD und die Verfassung
Gauland, Baum und Maischberger: Höcke hier, Höcke da Foto: WDR/Melanie Grande
Debatte bei „Maischberger“
 

Am Verfassungsbruch arbeitet angeblich nicht nur die Ampel

Monty Python stand Pate: Wie bei Maischberger beinahe die AfD verboten werden sollte, dann aber doch lieber nicht. Und auf jeden Fall geht ohne Höcke gar nichts.
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Schon zum zweiten Mal in diesem Jahr – und diesmal mit noch gar nicht absehbaren Folgen – müssen Karlsruher Richter die Verfassung vor der Regierung schützen. Tief fährt die Erschütterung ins Fundament der Demokratie. Von „organisiertem Verfassungsbruch“ ist sogar die Rede.

Höchstrichterlich abgemahnt sind gleich mehrere Bundeshaushaltspläne. Es geht um dreistellige Milliardenbeträge. Ein Coup d’État gegen das Budgetrecht, gegen das Königsrechts des Parlaments wurde ruchbar. Und der Verdachtsfall ist zur unumstößlichen Gewißheit ausermittelt und amtlich festgestellt worden. In Trümmern liegen Reputation und Geschäftsgrundlage der Regierung.

Bei solcher Nachrichtenlage mutet es als reichlich paradoxe Intervention an, in Monty-Python-Manier („and now for something completely different“) – bei „Maischberger“ (ARD) einem ganz anderen Verdachtsfall nachzuspüren. Verfassungsschutz mal quergedacht muß sich die Redaktion überlegt haben und titelte: „Wie gefährlich ist die Alternative für Deutschland? Sollte die Partei verboten werden?“

Heftige Anwürfe an Gauland

Um es vorwegzunehmen und bevor sich jemand unnötig aufregt: Die Antwort war „Nein“. Weder der geladene Alt-Liberale Gerhart Baum (Bundesminister a.D.) und natürlich schon gar nicht der als Verdachtsfall geladene AfD-Ehrenvorsitzende Alexander Gauland hatten dafür etwas übrig.

Gleichwohl, die Anwürfe waren heftig: „Das ist eine allgemeine Feststellung, die nicht ich allein treffe, daß im Moment der Rechtsextremismus die größte Gefahr ist für unsere Demokratie. Und der zeigt sich unter anderem in der AfD, aber nicht nur“, eröffnete Baum. Die AfD sei der parlamentarische Arm einer Bewegung, die bis in das Bürgertum hineingehe. „Das Bürgertum, sagen die Experten, radikalisiert sich.“ Und die AfD Sachsen-Anhalt strebe nach den Erkenntnissen des Verfassungsschutzes die „Abschaffung der parlamentarischen Demokratie in ihrer derzeitigen Form“ an, ergänzte Baum.

„Aber sie verletzen das Grundgesetz“

Frage der Moderatorin an Gauland: „Wollen Sie die parlamentarische Demokratie aushöhlen?“ Gauland: „Nein, das wollen wir natürlich nicht, das will niemand bei uns, denn nur in der parlamentarischen Demokratie können wir ja arbeiten. Von daher ist das Unsinn.“

Baum läßt nicht locker: „Herr Gauland, ich habe gelesen, Sie haben gesagt: Der Parlamentarismus in seiner jetzigen Form muß abgeschafft werden.“

Gauland: „Das habe ich nie gesagt. Und es ist auch nicht die Meinung der Partei und es steht auch nirgendwo bei uns geschrieben.“ Da werde einfach etwas vom Verfassungsschutz behauptet. Er wisse nicht, wie man darauf komme, daß er die parlamentarische Demokratie abschaffen wolle.

Baum weiter: „Aber Sie verletzen das Grundgesetz“. Gauland: „Nein, das machen wir nicht.“ Baum wieder: „Sie haben ein völkisches Denken, das Menschen anderer Herkunft, anderer Religion, ausgrenzt. Und der Verfassungsschutz sagt: Wer Menschen ausgrenzt, der verletzt deren Menschenwürde. Das ist der Vorwurf, den Ihnen die Verfassungsschützer machen.“

Verfassungsschutz als Hauptargument

Damit war ein Kernvorwurf gegen die AfD gefallen, auf den sich mittlerweile mehrere Landesverfassungsschutzämter verständigt haben. Hier hätte man sich ausführliche Genauigkeit des erfahrenen Juristen Baum gewünscht, denn das hätte ein wirklich interessanter Diskurs werden können – wenn Gauland von Baum an dieser Stelle inhaltlich gefordert worden wäre.

Zumal unter Berufung auf den von Baum zitierten Vorwurf in Thüringen und Anfang des Monats auch in Sachsen-Anhalt der Verfassungsschutz die AfD-Landesverbände beider Bundesländer als „erwiesen rechtsextremistisch“ einstufte. Und die „Verletzung der Menschenwürde“ diente auch schon als zentrale Begründungsfigur, die „Junge Alternative“ (Jugendorganisation der AfD) als verfassungsfeindlich zu brandmarken. Das Verwaltungsgericht Berlin formulierte ebenfalls gegen die AfD: „Ethnisch Fremde sollen ausgeschlossen bleiben. Ein dergestalt völkisch-abstammungsmäßiger Volksbegriff verstößt gegen die Menschenwürde.“ Inkriminiert werden in diesem Zusammenhang Sätze aus der AfD-Programmatik wie: „Die Migrationspolitik, die wir fordern, setzt an die erste Stelle den kulturellen und ethnischen Erhalt des deutschen Volkes.“ Aber ist das tatsächlich zwingend als verfassungsfeindlich zu bewerten?

Die Frage nach der kollektiven Identität

Daß dem so sei, mag unter Behördenjuristen koordiniert verbreitete Meinung sein. Ob diese Lesart aber tatsächlich eine illegitime Position markiert, ist höchst umstritten. Für den Mainzer Historiker und ehemaligen Vorsitzenden der CDU-Grundwertekommission, Andreas Rödder, ist diese Frage zum Beispiel völlig offen. Andere argumentieren: Sowohl das Grundgesetz als auch einfache Gesetze unterscheiden zwischen deutscher Volkszugehörigkeit und deutscher Staatsangehörigkeit. Die in ihrer Menschenwürde moralisch gleichen Menschen würden also durchaus rechtlich ungleich behandelt. Eine Streitfrage also, die mitnichten nur die eine Antwort kennt – es sei denn eine hohe Brandmauer verdeckt das Sichtfeld auf alle Gegenargumente.

Ergreifen hier also Gerichte und Behördenjuristen Partei in einer gesellschaftspolitischen Diskussion über kollektive Identität, fragen wieder andere. Steht den Verteidigern unserer Identität als Deutsche hier ein extremistischer Multikulturalismus gegenüber? Zur Menschenwürde könnte man doch durchaus auch das Recht der Individuen zählen, eine kollektive Identität zu entwickeln. Und darf der Staat eine solche hoheitlich unterdrücken?

Schade eigentlich. Dergleichen intellektuelle Reiseflughöhe erreichte die Debatte bei Maischberger nicht einmal im Ansatz.

Gauland hatte nicht wie Höcke formuliert

Stattdessen ging es eher politfeuilletonistisch weiter mit einem eingespielten Nachtauftritt von Björn Höcke vor einer Pegida-Versammlung jüngst in Dresden. Dort raunte der thüringische AfD-Landesvorsitzende düster vom Rednerpult. Offenbar in Anspielung auf Kalifats-Proklamationen und muslimisch geprägten Antisemitismus auf deutschen Straßen (was von der Moderation aber in keinen Kontext gestellt wurde) sagte er: „Jetzt liebe Freunde, ist der Ernstfall offenkundig.“ Jetzt sei man in das Stadium des „Vorbürgerkriegs“ eingetreten. „Und glaubt mir, wenn es hart auf hart kommt, dann werden wir uns erkennen. Dann werden wir uns finden. Dann sind wir das, was wir immer waren: treu und deutsch und eine Gemeinschaft, die die Zukunft erkämpfen wird.“

Baum assoziierte dazu: „Das ‘treue, deutsche Gemeinschaft‘ klingt für mich, wie ich es als Kind erlebt habe in Dresden, ein Transparent an der Oper ‘Ein Volk, ein Reich, ein Führer’“. Das sei „Herrenvolk-Beschwörung“, „Rückzug an das Stammesfeuer“, und jetzt sei es wieder da.

Gauland trocken: „Ich weiß nicht, wie Sie da auf völkisches Denken kommen.“ Er hätte das zwar so nicht formuliert, aber er interpretiere das, was Höcke da gesagt habe so, daß die Spaltung in der Gesellschaft die Gefahr für das Grundgesetz wie für unser Zusammenleben ist und daß Höcke gegen diese Spaltung sei. Im Übrigen zeigten die Auseinandersetzungen im europäischen Ausland, wohin die Entwicklung führen könne. Gauland unbeirrt: „Ich kenne Herrn Höcke, er ist Demokrat.“

Baum bleibt im Ungewissen

So ging es eine Weile hin und her. Hier ein Höcke-Zitat, dort eine Assoziation, Baums Erfahrung „haßdurchsetzter“ Kundgebungen in Sachsen, Streit um die EU-Kritik der AfD, ein zunehmend enragierter Baum, ein bis zum Ende gelassener Gauland – Freunde wurden Baum und Gauland auch an diesem Abend nicht – was aber wohl auch niemand erwartet hatte.

Und wie halte er es nun mit einem Verbot der AfD? Baum winkte ab. „Wenn wir nur über das Verbot reden, dann wäre das sehr kurzsichtig. Die Gesellschaft muß das Problem lösen.“ Er habe nie zu Verboten geneigt, und in anderen Demokratien gebe es das ja auch gar nicht. Auch wenn er ein Verbot nicht vollkommen ad acta legen wolle.

Gesprächsformat mit Grenzen

Ungefragt setzte Gauland dann noch ein Zeichen seiner entschlossenen Widerständigkeit: „Dem Verfassungsschutz traue ich nicht über den Weg. Denn der Verfassungsschutz ist Teil des politischen Kampfes der anderen Parteien gegen uns.“ Und von daher interessierten ihn persönlich Definitionen des Verfassungsschutzes gar nicht. Baum dazu: „Blödsinn, eine abwegige Diskussion.“

Die Worte „Unsinn“ und „Blödsinn“ fielen oft in dieser Runde. Ein deutliches Zeichen für die Grenzen dieses Gesprächsformats, das sich im Kreislauf von empörungsheischender Konfrontation und allzu erwartbarem Dementi erschöpfte – und den Zuschauer auch.

Gauland, Baum und Maischberger: Höcke hier, Höcke da Foto: WDR/Melanie Grande
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