KARLSRUHE. Das Karlsruher Landgericht hat die Löschung des YouTube-Kanals der „Achse des Guten“ für unzulässig erklärt. Das Internetportal hatte sich mit dem Anwalt Joachim Steinhöfel gegen die Maßnahme gewehrt. Das Videoportal muß den Kanal nun wiederherstellen, wie aus dem Beschluß des Gerichts hervorgeht, der der JUNGEN FREIHEIT vorliegt.
YouTube hatte den kompletten Kanal der Plattform des Publizisten Henryk M. Broder mit mehr als 100.000 Followern Ende Dezember entfernt. Mit der Löschung waren zunächst fast 200 der „Indubio“-Podcasts und alle Videokommentare Broders verschwunden.
Laut „Achse“-Autor Burkhard Müller-Ullrich erfolgte die Maßnahme ohne die Angabe wirklicher inhaltlicher Gründe. Offenbar bezog sich das Unternehmen bei der Total-Zensur auf seine „Community-Richtlinien“. Wer nach einer „Warnung“ in den folgenden 90 Tagen drei Verwarnungen erhält, ist seinen Kanal los.
„Achse“ setzt sich kritisch mit Corona-Maßnahmen auseinander
Die „Achse“ hatte sich zuletzt mehrfach kritisch mit den Corona-Maßnahmen und der von der Politik angekündigten Impfpflicht auseinandergesetzt. Bereits hier hatte YouTube ein Video zur Corona-Thematik entfernt. Überdies löschte das Unternehmen im vergangenen Jahr eine Ausgabe von „Broders Spiegel“. Hiergegen wehrte sich das Internetportal allerdings ebenfalls erfolgreich.
Bislang ist der YouTube-Kanal der „Achse“ noch nicht wiederhergestellt. Ein solcher Vorgang dauert laut Steinhöfel vier bis sechs Wochen. „Justizminister Marco Buschmann (FDP) könnte etwas Sinnvolles tun und die Vorschrift sofort, wie 2017 vorgeschlagen, ändern. Denn es kann wohl nicht im Sinne der vielen Millionen Nutzer der sozialen Medien noch im Interesse eines Rechtsstaates sein, daß die sofortige Umsetzung eines gerichtlichen Verbotes nicht gewährleistet ist“, schrieb der Anwalt am Dienstag auf der Internetseite der „Achse“. (rb/krk)