BERLIN. Die deutschen Behörden haben bislang 467 Impfschäden bei Menschen registriert, die ein Corona-Vakzin verabreicht bekommen haben. Insgesamt 11.827 entsprechende Anträge zur Anerkennung körperlicher Beeinträchtigungen als Folge der Impfung seien bisher eingegangen, berichtete die Neue Osnabrücker Zeitung am Montag. Sie hat dafür die entsprechenden Zahlen bei den zuständigen Stellen aller 16 Bundesländer abgefragt.
Von den fast 12.000 Anträgen wurden 5.000 abgelehnt. 658 erledigten sich aus anderen Gründen. Fast 5.600 weitere Ansuchen müssen derweil erst noch bearbeitet werden. Um einen mutmaßlichen Impfschaden anerkennen zu lassen, müssen sich die mutmaßlich Geschädigten spätestens sechs Monate nach der Verabreichung des Vakzins bei einem Versorgungsamt ihres Bundeslands melden.
Unklar, was mit der Corona-Impfung zusammenhängt
Als Grund für den Berg an offenen Anträgen nannte das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium einen Mangel an Gutachtern. Zudem herrsche in der Wissenschaft derzeit nur ein unvollständiger Wissensstand über sichere Zusammenhänge zwischen den Corona-Impfungen und einzelnen Krankheitsbildern.
Der Freistaat Bayern hatte im vergangenen Jahr eigens eine Hotline für das „Post-Vac-Syndrom“ eingerichtet. Dort sollten Bürger den Verdacht auf einen Impfschaden melden können. Nach offenbar unerwartet vielen Anrufen mußte bereits nach kurzer Zeit die Zahl der Mitarbeiter aufgestockt werden. (zit)