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Neutralität vor Religionsfreiheit: Europäischer Gerichtshof ermöglicht Kopftuchverbot in Behörden

Neutralität vor Religionsfreiheit: Europäischer Gerichtshof ermöglicht Kopftuchverbot in Behörden

Neutralität vor Religionsfreiheit: Europäischer Gerichtshof ermöglicht Kopftuchverbot in Behörden

Eine muslimische Frau beim Arbeitsgericht Heidelberg, 2017: Der EuGH ermöglicht jetzt auch staatlichen Arbeitgebern ein Verbot des Kopftuchs im Dienst.
Eine muslimische Frau beim Arbeitsgericht Heidelberg, 2017: Der EuGH ermöglicht jetzt auch staatlichen Arbeitgebern ein Verbot des Kopftuchs im Dienst.
Eine muslimische Frau beim Arbeitsgericht Heidelberg, 2017: Der EuGH ermöglicht jetzt auch staatlichen Arbeitgebern ein Verbot des Kopftuchs im Dienst Foto: picture alliance / Uwe Anspach/dpa | Uwe Anspach
Neutralität vor Religionsfreiheit
 

Europäischer Gerichtshof ermöglicht Kopftuchverbot in Behörden

Der Europäische Gerichtshof spricht ein kontroverses Urteil. Staatliche Behörden dürfen ihren Beamten das Kopftuch im Dienst verbieten – wenn eine bestimmte Bedingung erfüllt ist.
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LUXEMBURG. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am Dienstag geurteilt, daß staatliche Arbeitgeber ihren Beamten das Tragen eines muslimischen Kopftuchs im Dienst verbieten dürfen. Einzige Voraussetzung sei, daß religiöse, politische und sonstige weltanschauliche Bekenntnisse am Arbeitsplatz generell verboten werden.

Hintergrund ist ein Rechtsstreit zwischen der belgischen Gemeinde Ans bei Lüttich und einer Büroangestellten, die sich durch das Kopftuchverbot im Dienst diskriminiert sah. Das Lütticher Verwaltungsgericht hatte dem EuGH den Fall übergeben.

Das Gericht folgte der Argumentation der Klägerin nicht, wonach sie in ihrer Tätigkeit ohnehin kaum Kundenkontakt habe. Staatliche Behörden dürften sich der absoluten weltanschaulichen Neutralität verschreiben und sie stärker gewichten als Meinungs- und Religionsfreiheit. Dennoch betonten die Richter, bei der Abwägung zwischen Neutralität und Meinungsfreiheit den nationalen Gerichten weiterhin einen breiten Interpretationsspielraum überlassen zu wollen. (st)

Eine muslimische Frau beim Arbeitsgericht Heidelberg, 2017: Der EuGH ermöglicht jetzt auch staatlichen Arbeitgebern ein Verbot des Kopftuchs im Dienst Foto: picture alliance / Uwe Anspach/dpa | Uwe Anspach
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