An kaum etwas stört sich das polit-mediale Establishment seit der Proklamation der großen Pandemie und der daran geknüpften Notfallmaßnahmen mehr als an dem Begriff „Corona-Diktatur“. Das Unwort des Jahres 2020 gilt auch bei Akteuren, die repressive Maßnahmen wie die Impfpflicht für falsch halten, als überzogen und polemisch. Das demokratisch-rechtsstaatliche System der Bundesrepublik Deutschland, so wird argumentiert, sei intakt und einzelne Grundrechte lediglich auf der legitimen Basis eines Gesetzes zum Infektionsschutz vorübergehend neutralisiert.
Daß der Staat alle Grundrechtseinschränkungen umgehend kassieren wird, sobald der Ausnahmezustand, mit dem sie begründet werden, nicht mehr gegeben ist, gilt als Konsens. Tatsächlich zeichnet sich derzeit zögerlich ab, daß Ende März, Anfang April eine große Zahl von Beschränkungen wegfallen wird. Befürworter eines prophylaktischen Dauerausnahmezustands wie Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) geraten zusehends in die Defensive.
Aber wie lange ist ein Rechtsstaat noch ein Rechtsstaat, wenn zentrale Grundrechte nicht gelten? Erinnern wir uns an einen anderen großen Streit in der Geschichte der Bundesrepublik: den um die von der Großen Koalition am 30. Mai 1968 verabschiedeten Notstandsgesetze. Die Notverordnungen (gemäß Artikel 48 Absatz 2) der Verfassung von Weimar galten als Menetekel des Übergangs von Demokratie in Diktatur. Deswegen war auch der Protest von APO, Gewerkschaften und anderen linken Gruppen in der jungen Republik derart massiv, als die erste Große Koalition sich Ende der sechziger Jahre anschickte, mit der Regelung eines eventuellen Notstands (gemeint waren Krieg, Aufstand oder schwere Naturkatastrophen) eine 1949 offengebliebene verfassungsrechtliche Lücke zu schließen.
Polemik ist durchaus zweckdienlich
Die Rhetorik der Gegner war ähnlich scharf wie heute die der sogenannten Querdenker. Beide eint auch der außerparlamentarische Charakter ihres Widerstands. Nur die Einordnung der Opponenten nach dem traditionellen Links-Rechts-Schema fällt unterschiedlich aus: Von Diktatur und Repression schwadronierten damals vor allem Intellektuelle, die mit dem Sozialismus sympathisierten. Der Staat erschien ihnen als gefräßiges Monster, das sich an Macht berauscht und immer mehr davon will. Stark engagiert waren Autoren aus dem Sammelbecken der Gruppe 47. Den Demokratieversuch der Bundesrepublik hielten sie für gescheitert. Der habe in eine autoritäre Oligarchie gemündet, eine „Privilegien-Demokratie“, wie es „Ehen in Philippsburg“-Autor Martin Walser formulierte, der deshalb sogar einen Umsturz für gerechtfertigt hielt und damit zeitweise voll anschlußfähig an RAF-Rhetorik war. Drohte in den sechziger Jahren im Wahlkampf erneut ein Erfolg der CDU, sprach ein renommierter Schriftsteller wie Rolf Hochhuth allen Ernstes von „totaler Machtergreifung“.
Man kann das heute nur noch als paranoid bezeichnen. Man sollte aber auch die Frage stellen, wieviel von dem damaligen Geschwurbel echter Panik entsprang und wieviel dem kühlen Kalkül von Provokateuren. Polemik, abgeleitet übrigens von dem griechischen Wort für „Krieg“, war immer schon ein Mittel der politischen Auseinandersetzung und als solches durchaus zweckdienlich: Sie reizt den Gegner und sichert Aufmerksamkeit.
Man muß fast automatisch an die Gründerjahre der Grünen denken, an die rhetorischen Amokläufe von Petra Kelly, Jutta Ditfurth und Rainer Trampert. Wenn sich heute also ausgerechnet linke Medien und Meinungsmacher über die „Diktatur“-Keule echauffieren, ist das irgendwo zwischen geschichtsvergessen und scheinheilig einzusortieren.
Die Aufregung befremdet um so mehr, als die aktuellen Freiheitsbeschränkungen deutlich über das hinausgehen, was die Befürworter der Notstandsgesetze von 1968 bezweckten. Ernst Benda wies für das CDU-geführte Innenministerium in der Bundestagsdebatte am 30. Mai 1968 den an die Adresse der Regierung gerichteten Vorwurf zurück, durch die Notstandsgesetze „eine Diktatur zu etablieren“, und bekannte sich ausdrücklich zur demokratischen Kontrollgewalt der Legislative: „Es geht nicht darum und es kann nicht darum gehen, daß das Parlament in irgendeiner Weise aus den ihm verfassungsmäßig zustehenden Rechten verdrängt wird.“
Es gibt eine wehrhafte Zivilgesellschaft
An Bendas Seite stand der damalige SPD-Fraktionschef Helmut Schmidt, der die Regelung leidenschaftlich verteidigte mit dem Versprechen: „Kein Bundespräsident und kein Bundeskanzler bekommen irgendeine zusätzliche Gewalt. Es wird keine Möglichkeit geben des Eingriffs in das Grundrecht der Versammlungsfreiheit, keine Möglichkeit des Eingriffs in das Grundrecht der Meinungs- und Pressefreiheit.“ Es sind Aussagen, die mit Blick auf die zurückliegenden zwei Jahre und die exklusiven Exekutiv-Kungelrunden von Kanzlerin, Kabinettsmitgliedern und Länderchefs nachdenklich machen, auch mit Blick übrigens auf das, was mit neuen Kampfbegriffen wie „Haßrede“ oder „Corona-Leugner“ bezweckt wird.
Der Rückblick auf das Empörungspotential von damals macht dreierlei deutlich: daß erstens eine alarmistische Rhetorik und das ununterbrochene Wedeln mit der Super-GAU-Fahne eine durchaus übliche, weithin tolerierte und aus Sicht derer, die sie anwenden, auch sachdienliche Diskursstrategie ist. Sie kann mobilisieren, wo Mobilisierung für nötig erachtet wird. Die Mächtigen dürfen gern wissen, daß da eine kritische und wehrhafte Zivilgesellschaft über sie wacht, mit der man nicht umspringen kann wie mit Hein Blöd.
Zweitens muß sich derjenige, der reflexhaft immer gleich das schärfste Schwert aus der Scheide zieht, darüber im klaren sein, daß ihm anschließend keine noch stärkere Waffe mehr zur Verfügung steht. Wer mit Kanonen auf Spatzen schießt, hat dann möglicherweise sein Pulver verschossen, wenn Jagdflieger angreifen. Außerdem verliert, wer ständig im Anton-Hofreiter-Stil mit hochrotem Kopf auf seinen politischen Gegner losgeht, an Glaubwürdigkeit. Irgendwann geht die Öffentlichkeit da nicht mehr mit.
Drittens besteht bei rhetorischen Amokläufen immer die Gefahr, daß sich ihretwegen leichtgläubige Gemüter radikalisieren und nicht mehr zurückgeholt werden können.
Verbale Abrüstung ist angebracht
Tatsächlich hat die Empörungswelle von damals all das gezeitigt: Die Notstandsgesetze sind nach ihrer Verabschiedung im politischen Giftschrank verschwunden und nie zur Anwendung gekommen. Die Rhetorik der Achtundsechziger wurde allmählich sanfter. Und die, die vom Virus der Dauerempörung nicht mehr zu heilen waren, sind in einem Tunnel verschwunden, als dessen einziges Licht am Ende der gewaltsam herbeigeführte Systemwechsel erschien. Die schrillen Überzeugungen der Baader-Meinhof-Stadtguerilleros waren intellektuell gespeist von dem irrationalen Pessimismus der vielen aus dem Dunstkreis von APO und SDS, die 1968 glaubten, die Wiederkehr des Faschismus stehe unmittelbar bevor.
So sehr also für die Zeit der Grundrechtseinschränkungen die polemische Attacke als legitimes Mittel der Auseinandersetzung gelten darf, so entschieden sollte verbal abgerüstet werden, wenn erkennbar geworden ist, daß das Versprechen der zeitlichen Befristung eingehalten und insbesondere die absurde Diskriminierung gesunder Ungeimpfter rasch beendet wird.
JF 12/22