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Nach RCDS-Kritik: Uni Kassel: Vorerst keine Bewertung von Gender-Sprech in Prüfungen

Nach RCDS-Kritik: Uni Kassel: Vorerst keine Bewertung von Gender-Sprech in Prüfungen

Nach RCDS-Kritik: Uni Kassel: Vorerst keine Bewertung von Gender-Sprech in Prüfungen

Studenten an der Uni Kassel
Studenten an der Uni Kassel
Studenten an der Uni Kassel Foto: picture alliance / dpa | Uwe Zucchi
Nach RCDS-Kritik
 

Uni Kassel: Vorerst keine Bewertung von Gender-Sprech in Prüfungen

Der Ring Christlich Demokratischer Studenten (RCDS) hat die Entscheidung der Universität Kassel gelobt, eine Regelung zur geschlechtergerechten Sprache in Prüfungen vorerst zurückzunehmen. „Studenten dürfen nicht zum Gendern gezwungen werden.“
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Unwort, Umfrage, Alternativ

KASSEL. Der Ring Christlich Demokratischer Studenten (RCDS) hat die Entscheidung der Universität Kassel gelobt, eine Regelung zur sogenannten geschlechtergerechten Sprache in Prüfungen vorerst zurückzunehmen. „Studenten dürfen nicht zum Gendern gezwungen werden, die Verwendung der vermeintlich geschlechtergerechten Sprache ist vom Rat der Rechtschreibung weiterhin nicht anerkannt“, sagte der Bundesvorsitzende des RCDS, Sebastian Mathes. Sprache werde „zur politischen Umerziehung durch links-grüne Ideologen unter dem Deckmantel der Gleichstellungspolitik mißbraucht“.

Anfang April hatte die Universität Hinweise zur Nutzung der sogenannten geschlechtergerechten Sprache als mögliches Bewertungskriterium in Klausuren, Seminar- und Hausarbeiten auf ihrer Webseite veröffentlicht. Studenten, die sich weigern, die neuen Vorgaben zu übernehmen, hätten dann von ihren Professoren und Dozenten schlechter benotet werden können.

Uni Kassel will Gutachten erstellen lassen

Der RCDS hatte diesen Vorstoß der Stabsstelle Gleichstellung scharf kritisiert und angekündigt, gegen den „Genderzwang an Hochschulen auch rechtlich vorzugehen“. Daß der Einsatz der korrekten, amtlichen deutschen Sprache zu Punktabzügen führen könne, sei nicht rechtens, äußerte sich der RCDS Anfang April zu den Vorgängen in Kassel.

Der Webseite der Stabsstelle Gleichstellung ist zu entnehmen, daß die Universität Kassel nun ein externes prüfungsrechtliches Gutachten in Auftrag geben wolle, um bei dieser Fragestellung eine größere Rechtssicherheit zu erlangen. Bis zur weiteren rechtlichen Klärung empfiehlt die Stabsstelle den Dozenten, den Einsatz gendergerechter Sprache als Bewertungskriterium vorerst nicht einzubeziehen.

„Kassel ist kein Einzelfall“

Universitätspräsident Reiner Finkeldey betonte, dieser Schritt würde die Einstellung der Universität zum Thema gendergerechte Sprache an sich nicht verändern: „Die Universität Kassel vertritt weiterhin mit voller Überzeugung die Haltung, daß gendergerechte Sprache neben vielen anderen Maßnahmen zur Gleichstellung und Diversität mit dazu beiträgt, Diskriminierung entgegenzuwirken und abzubauen.“

Mittlerweile sind laut RCDS an mehreren deutschen Universitäten ähnliche Debatten aufgeflammt. „Die Universität Kassel ist kein Einzelfall. Uns sind Fälle bekannt, in denen Studenten an anderen Hochschulen durch Prüfungen gefallen sind, weil sie nicht gegendert haben“, sagte die stellvertretende Bundesvorsitzende des RCDS, Franca Bauernfeind. (hl)

Studenten an der Uni Kassel Foto: picture alliance / dpa | Uwe Zucchi
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