BERLIN. Der Probst des katholischen Instituts Sankt Philipp Neri in Berlin, Gerald Goesche, hat angekündigt, vor das Oberlandesgericht zu ziehen, um das Verbot von öffentlichen Gottesdiensten zu kippen. Auch eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht schloß der Geistliche nicht aus, berichtete die Tagespost am Mittwoch.
Zuvor hatte das Berliner Verwaltungsgericht eine Klage des Vereins „Freundeskreis St. Philipp Neri“ abgewiesen. Öffentliche Gottesdienste mit Besuchern sind wegen der Corona-Krise derzeit untersagt. Goesche erklärte, die Ansteckungsgefahr in seiner Kirche St. Afra sei gering. Es würden lediglich 50 Teilnehmer zugelassen, die sich vorher anmelden müßten. Außerdem sei in dem Gotteshaus ein ausreichend großer Abstand zwischen den Besuchern gegeben.
Die Ostermesse am Sonntag werde im Blumengarten des Instituts stattfinden, stellte Goesche klar. Er werde dazu von der Möglichkeit des Landes Berlin Gebrauch machen, Versammlungen mit bis zu 20 Teilnehmern unter freiem Himmel anzumelden. Zudem werde er das Abendmahl in Form der Mundkommunion reichen. Aus seiner Sicht halte er das Argument, wonach die Handkommunion hygienischer sei, für ideologisch motiviert. In St. Afra wird die heilige Messe in der traditionellen liturgischen Form, wie sie vor dem zweiten vatikanischen Konzil üblich war, gefeiert.
„Ostern muß in unseren Kirchen gemeinsam gefeiert werden dürfen“
Unterdessen bekräftigte auch die AfD ihre Forderung, die Kirchen an Ostern für Gläubige zu öffnen. „Ostern muß in unseren Kirchen gemeinsam gefeiert werden dürfen – und nicht nur als Videoübertragung. Natürlich unter Einhaltung aller Hygiene- und Abstandsregeln“, sagte die stellvertretende Fraktionsvorsitzende im Bundestag, Beatrix von Storch.
„Die Baumärkte dürfen in fast allen Bundesländern geöffnet bleiben, aber Kirchen dürfen mit ihren Gläubigen nicht den höchsten aller Feiertage gemeinsam feiern? Wenn die Baumärkte geöffnet sind, dann dürfen die Kirchen nicht geschlossen sein“, mahnte von Storch. Es sei unverständlich, daß Politik und Gerichte so stark in die Religionsfreiheit eingriffen, gerade wenn sich die Menschen in der Krise auch nach seelischem Beistand sehnten.
Zuvor hatte bereits der kirchenpolitische Sprecher der Fraktion, Volker Münz, die Aufhebung des Gottesdienstverbots gefordert. „Ein totales Gottesdienstverbot hat es in unserem Land weder zu Kriegszeiten noch unter den Diktaturen gegeben und stellt eine Besorgnis erregende Entwicklung dar“, kritisierte Münz.
Gerade in Krisenzeiten benötigten Gläubige gemeinsame Gebete und Wegweisung. Zur Vermeidung von Ansteckungsrisiken schlug der AfD-Abgeordnete vor, statt Abendmahlfeiern bis auf weiteres nur Wortgottesdienste abzuhalten. Auch auf den Friedensgruß per Handschlag solle verzichtet werden. (ls/krk)