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Gruppenvergewaltigung durch junge Bulgaren: Richterbund gegen Herabsetzung des Alters für Strafmündigkeit

Gruppenvergewaltigung durch junge Bulgaren: Richterbund gegen Herabsetzung des Alters für Strafmündigkeit

Gruppenvergewaltigung durch junge Bulgaren: Richterbund gegen Herabsetzung des Alters für Strafmündigkeit

Jens Gnisa
Jens Gnisa
Der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes, Jens Gnisa, sieht keinen Grund, das Alter für Strafmündigkeit zu senken Foto: picture alliance/Jörg Carstensen/dpa
Gruppenvergewaltigung durch junge Bulgaren
 

Richterbund gegen Herabsetzung des Alters für Strafmündigkeit

Der Deutsche Richterbund hat sich gegen die Senkung der Altersgrenze für Strafmündigkeit von derzeit 14 Jahren auf zwölf Jahre ausgesprochen. Hintergrund der Diskussion ist der Fall einer Gruppenvergewaltigung im nordrhein-westfälischen Mülheim, in dem fünf junge Bulgaren verdächtigt werden.
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Cato, Palmer, Exklusiv

MÜLHEIM. Der Deutsche Richterbund hat sich gegen die Senkung der Altersgrenze für Strafmündigkeit von derzeit 14 Jahren auf zwölf Jahre ausgesprochen. „Die Gleichung mehr Strafrecht gleich weniger Kriminalität geht bei den Jugendlichen nicht auf“, begründete dessen Vorsitzender Jens Gnisa gegenüber der Nachrichtenagentur dpa.

Vielmehr habe sich das Jugendstrafrecht bewährt. „Es hat durch den darin niedergelegten Erziehungsauftrag zu einem deutlichen Rückgang der Jugendkriminalität geführt“, sagte Gnisa. Zudem gebe es über Jugendämter und Familiengerichte die Möglichkeit, gegebenenfalls einzuschreiten.

14 Jahre alter Bulgare verhaftet – war bereits polizeibekannt

Hintergrund der Diskussion ist der Fall einer Gruppenvergewaltigung im nordrhein-westfälischen Mülheim. Tatverdächtig sind fünf Kinder und Jugendliche im Alter von zwölf und vierzehn Jahren. Die Bulgaren sollen eine geistig leicht behinderte junge Frau vergewaltig haben.

Die Polizei nahm unterdessen am Montag nachmittag einen der 14 Jahre alten Verdächtigen fest, teilte die Staatsanwaltschaft Duisburg mit. Der Jugendliche sei bereits wiederholt wegen sexueller Belästigung aufgefallen. Wegen Strafunmündigkeit seien die Verfahren jedoch eingestellt worden. (ag)

Der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes, Jens Gnisa, sieht keinen Grund, das Alter für Strafmündigkeit zu senken Foto: picture alliance/Jörg Carstensen/dpa
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