KOBLENZ. Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat die Klage eines ehemaligen moslemischen Bundeswehrsoldaten gegen seine Entlassung abgewiesen. Bei der Kündigung habe eine Vorverurteilung von Moslems keine Rolle gespielt, begründeten die Richter das Urteil, gegen das keine Berufung eingelegt werden kann.
Der 2015 zum Islam konvertierte Mann war dem Militärischen Abschirmdienst (MAD) aufgefallen. Seine mit dem Übertritt zum Islam verbundenen Verhaltensänderungen hätten auf einen Radikalisierungsprozeß hingedeutet. So habe er bei einer Befragung gesagt, es sei seine Sache, Frauen nicht die Hand zu geben. Im Mai 2018 wurde der Mann entlassen.
Frauen den Handschlag verweigert
Laut Urteilsbegründung habe der ehemalige Zeitsoldat gegen die Pflicht, für die freiheitlich demokratische Grundordnung einzutreten, verstoßen und die Pflicht zum achtungs- und vertrauenswürdigen Verhalten verletzt. Seine Begründung, den Handschlag aus hygienischen Gründen auch Männern zu verweigern, sei eine Schutzbehauptung. So bestünden Zweifel, ob er Soldatinnen respektiere und bereit sei, für sie einzutreten.
In der Schweiz hatte die Stadt Lausanne im August vergangenen Jahres einem moslemischen Ehepaar die Einbürgerung verweigert, da es sich weigerte, Personen des anderen Geschlechts die Hand zu geben. Die Eheleute seien nicht ausreichend integrierbar, begründete der Vizebürgermeister die damalige Entscheidung. (ag)