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„Islamisches Recht“: Versuchter „Ehrenmord“: Vater verweist auf Scharia

„Islamisches Recht“: Versuchter „Ehrenmord“: Vater verweist auf Scharia

„Islamisches Recht“: Versuchter „Ehrenmord“: Vater verweist auf Scharia

Messerattacke
Messerattacke
Messeattacke (Archivbild): Foto: picture alliance/Photo Alto
„Islamisches Recht“
 

Versuchter „Ehrenmord“: Vater verweist auf Scharia

Der Vater der im baden-württembergischen Laupheim niedergestochenen 17 Jahre alten Libyerin hat die Tat mit Verweis auf die Scharia gerechtfertigt. „Wenn eine verheiratete Frau eine Beziehung führt und der islamische Richter sie zum Tode verurteilt, dann darf ich nicht Nein sagen. Das ist das islamische Recht“, erklärte er. Die Staatsanwaltschaft ermittelt unterdessen auch gegen die Eltern der jungen Frau.
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LAUPHEIM. Der Vater der im baden-württembergischen Laupheim niedergestochenen 17 Jahre alten Libyerin hat die Tat mit Verweis auf die Scharia gerechtfertigt. „Wenn eine verheiratete Frau eine Beziehung führt und der islamische Richter sie zum Tode verurteilt, dann darf ich nicht Nein sagen. Das ist das islamische Recht“, erklärte er SpiegelTV. „Wer verurteilt sie zum Tode? Der Richter, nicht ich.“

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart bestätigte nach dem am Sonntag ausgestrahlten TV-Beitrag der Nachrichtenagentur dpa, daß gegen die Eltern der 17jährigen wegen des Verdachts auf unterlassene Hilfeleistung ermittelt werde. Die schwangere Frau war am Abend des 27. Februar in ihrem Zimmer in der elterlichen Wohnung durch Stiche in den Oberkörper schwer verletzt worden. Außerdem wurde sie mit Rasierklingen mißhandelt.

„Ihr Mann hatte die Rasierklingen genommen und ist zu meiner Tochter gegangen. Ich sah, wie er aus der Küche kam, aber ich habe die Klingen nicht bemerkt. Sie lag auf dem Bett, er hat sich auf sie gesetzt und ihr den Mund aufgeschlitzt“, schilderte der Vater. Dann sei er vom Nebenzimmer aus seiner Tochter zu Hilfe geilt und habe dadurch Schlimmeres verhindert.

Ehemann und Bruder verdächtigt: „Ich genieße es, ihr beim Sterben zuzusehen“

Der 34 Jahre alte Ehemann sowie der 20jährige Bruder stehen unter dringendem Tatverdacht und wurden festgenommen. Die Libyerin hatte sich laut Polizei von ihrem Mann trennen wollen. Verheiratet ist sie mit dem Syrer nach islamischem Recht, nicht aber nach deutschem.

In einem Video, das der Syrer an den neuen Freund seiner Frau geschickt haben soll, liegt das Opfer blutend auf einem Bett. „Du Hurensohn bist auch noch dran. Schau, wo ich stehe. Ich genieße es, ihr beim Sterben zuzusehen und rauche dabei noch eine Zigarette“, droht der 34jährige darin.

Bei dem Bruder der 17jährigen handelt es sich um einen islamischen Gefährder. Das Landeskriminalamt und der baden-württembergische Verfassungsschutz in Stuttgart hatten sich bereits vor dem Mordversuch mit dem Mann beschäftigt, berichtete die dpa. Er saß wegen Terrorverdachts in Untersuchungshaft und wurde erst einen Tag vor der Tat in Laupheim freigelassen. (ls)

Messeattacke (Archivbild): Foto: picture alliance/Photo Alto
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