BERLIN. Berliner Sicherheitsbehörden haben 77 Immobilien im Wert von rund zehn Millionen Euro einer arabischen Großfamilie beschlagnahmt. Die Ermittler gehen davon aus, daß die Immobilien des Verbrecher-Clans mit Geld aus Straftaten gekauft wurden, berichtete Spiegel TV. Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin teilte am Donnerstag nachmittag mit, es werde gegen 16 Verdächtige wegen des Vorwurfs der Geldwäsche ermittelt.
Demnach durchsuchten Finanzermittler des Landeskriminalamtes (LKA) am Freitag Wohnungen und Geschäftsräume aus dem Umfeld der Familie R. Deren Mitglieder seien durch spektakuläre Einbrüche aufgefallen. Drei Männer stehen im Verdacht, im März 2017 eine 100 Kilogramm schwere Goldmünze aus dem Berliner Bode-Museum gestohlen zu haben. Die „Big Maple Leaf“ blieb seitdem verschwunden. Ihr Wert beziffert sich auf etwa 3,7 Millionen Euro.
Im Oktober 2014 erbeuteten drei Männer fast zehn Millionen Euro in einer Sparkasse in Berlin-Mariendorf. Obwohl das Mitglied Toufic R. dafür verurteilt worden war, tauchte die Beute nicht wieder auf. Die Tat war allerdings Anlaß für die Berliner Polizei, umfangreiche Finanzermittlungen zu starten. Das LKA konnte dem Bericht zufolge im Anschluß Dutzende Immobilien identifizieren, die es der Großfamilie zurechnet.
Einträge in Grundbüchern geändert
Dazu zählten Ein- und Mehrfamilienhäuser, Wohnungen sowie Kleingartenkolonien. Die Objekte sollen mittels Strohmännern aus dem Libanon erworben worden sein. Ein Gericht müsse nun entscheiden, ob die Objekte dauerhaft entzogen werden. Laut dem Berliner Tagesspiegel haben die Ermittler die Einträge in den Grundbüchern ändern lassen, sodaß die bisherigen Eigentümer nicht mehr über die Immobilien verfügen können. Dennoch wohnten einige der Betroffenen noch in den Räumen.
Dem Sender RBB zufolge handelt es sich bei der Beschlagnahmung um eine sogenannte strafrechtliche Vermögensabschöpfung. Diese war im vergangenen Jahr reformiert worden, um effektiver gegen organisierte Kriminalität vorgehen zu können. So können „Vermögen unklarer Herkunft“ auch dann eingezogen werden, wenn eine konkrete Straftat nicht nachgewiesen werden kann.
Dem Araber-Clan werden neben Diebstahl unter anderem auch Tötungsdelikte, Raub, Nötigung, Hehlerei und Drogenhandel vorgeworfen. (ls)