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Referentin der Amadeu Antonio Stiftung: Naidoo siegt im Antisemitismusstreit

Referentin der Amadeu Antonio Stiftung: Naidoo siegt im Antisemitismusstreit

Referentin der Amadeu Antonio Stiftung: Naidoo siegt im Antisemitismusstreit

Xavier Naidoo
Xavier Naidoo
Xavier Naidoo Foto: picture alliance /dpa
Referentin der Amadeu Antonio Stiftung
 

Naidoo siegt im Antisemitismusstreit

Eine Referentin der Amadeu Antonio Stiftung darf den Sänger Xavier Naidoo nicht länger als Antisemiten bezeichnen. Das Landgericht Regensburg hat am Dienstag entschieden, daß die Beschuldigung nicht gerechtfertigt sei. Die Referentin der Stiftung habe nicht ausreichend belegen können, daß einige Liedtexte Naidoos diesen zu einem Antisemiten machten.
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REGENBURG. Eine Referentin der Amadeu Antonio Stiftung darf den Sänger Xavier Naidoo nicht länger als Antisemiten bezeichnen. Das Landgericht Regensburg hat am Dienstag entschieden, daß die Beschuldigung nicht gerechtfertigt sei. Die Referentin der Stiftung habe nicht ausreichend belegen können, daß einige Liedtexte Naidoos diesen zu einem Antisemiten machten.

Die Frau hatte im Juli 2017 bei einer Veranstaltung zu sogenannten Reichsbürgern über Naidoo gesagt: „Er ist Antisemit, das ist strukturell nachweisbar.“ Hiergegen wehrte sich der Sänger mit einer Unterlassungsklage. Vor Gericht begründete die Referentin den Vorwurf damit, Naidoo verwende in seinen Liedern antisemitische Chiffren und Codes.

Der 46 Jahre alte Musiker wies dies zurück. Er sei kein Antisemit und habe viele jüdische Freunde. Die vermeintlichen Chiffren seien ihm unbekannt und sein Sohn trage sogar einen hebräischen Namen.

Stiftung erwägt Berufung

Die zuständige Richterin hielt seine Distanzierung für Glaubwürdig. Auch könne das Gericht nicht beurteilen, ob einzelne Texte Naidoos antisemitisch seien oder nicht. Sie gab seinem Unterlassungsbegehren deshalb statt und untersagte der Referentin, den Vorwurf erneut zu erheben.

Die Amadeu Antonio Stiftung kündigte an, gegen das Urteil in Berufung zu gehen. „Die Entscheidung des Gerichts ist enttäuschend und greift in die Meinungsfreiheit ein. Das Urteil ist ein fatales Signal für die politische Bildung“, beklagte die namentlich nicht genannte Referentin in einer Mitteilung der Stiftung. Es sei unerläßlich, antisemitische Äußerungen und Verschwörungserzählungen auch als solche zu bezeichnen, teilte die Stiftung weiter mit. „Die Amadeu Antonio Stiftung hält auch die vom Landgericht Regensburg verbotene Äußerung für von der Meinungsfreiheit gedeckt.“

Der Zentralrat der Juden in Deutschland mahnte mit Blick auf das Urteil, die Kunstfreiheit dürfe nicht als Deckmantel für Menschenfeindlichkeit mißbraucht werden. „Egal in welcher Form alte judenfeindliche Stereotype transportiert werden, darf es dafür keine Toleranz geben“, sagte Zentralratspräsident Josef Schuster laut dpa. (krk)

Xavier Naidoo Foto: picture alliance /dpa
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