BERLIN. Facebook hat laut eigenen Angaben im August 100.000 „Haßbeiträge“ in Deutschland gelöscht. Es ist die erste offizielle Zahlenangabe im Kampf gegen sogenannte „Haßrede“ im Internet. Das Unternehmen machte jedoch keine Angaben, wie viele Beiträge in dieser Zeit insgesamt gemeldet wurden und wie sich die Zahl gelöschter Inhalte in den vergangenen Monaten entwickelt hat.
Allerdings sei man „nicht perfekt“, räumte der europäische Politikdirektor von Facebook, Richard Allan, ein. Die Meldungen zu Haßbotschaften würden grundsätzlich nicht von Software, sondern von Menschen geprüft. Eine Schwierigkeit sei, daß Facebook genau festlegen müsse, was im Jahr 2016 als Haßrede gelte.
Justizminister Maas droht Facebook
Nach Ansicht von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) werde in den sozialen Netzwerken immer noch „viel zu wenig und viel zu langsam“ gelöscht. „Von den strafbaren Inhalten, die User melden, löschte Twitter gerade einmal ein Prozent, YouTube nur zehn und Facebook 46 Prozent“, sagte er am Montag in Berlin auf der Veranstaltung „Gemeinsam gegen Hass im Netz – Wo stehen wir?“. Beschwerden von Nutzern würden zu häufig nicht ernst genommen werden.
Auch die fehlende Transparenz sei ein großes Problem. „Wir sollten daher prüfen, ob wir soziale Netzwerke verpflichten, offenzulegen, wie viele Beschwerden wegen illegaler Haßkommentare sie bekommen haben und wie sie damit umgegangen sind.“ Der Minister setzte den sozialen Netzwerken eine Frist. Wenn diese ihr Vorgehen gegen „Haßrede“ nicht bis Ende März 2017 verbesserten, schließe er rechtliche Schritte nicht aus.
Grüne fordern mehr Druck
Die Grünen fordern schon jetzt mehr Druck auf Facebook. „Vor allem brauchen wir klare, vom Staat definierte Spielregeln statt windiger Vereinbarungen auf der Basis von Freiwilligkeit“, sagte der wirtschaftspolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, Dieter Janecek, dem Handelsblatt.
Der Rechtsstaat biete Möglichkeiten, gegen Beleidigungen, Hetze und sonstigen Regelübertretungen konsequent vorzugehen. Aber es gebe Probleme mit der konkreten Umsetzung, da das US-Unternehmen deutscher Rechtsetzung ausweiche. (gb)