HAMBURG. Facebook hat angekündigt, gegen das in Deutschland verfügte Nutzungsverbot von Daten der Tochter WhatsApp zu klagen. Der hierzulande für Facebook zuständige Hamburger Datenschützer Johannes Caspar hatte dem sozialen Netzwerk Ende September per Verwaltungsanordnung untersagt, Daten von deutschen WhatsApp-Nutzern zu erheben und zu speichern.
Während der Widerspruch laufe, halte Facebook sich an die Vorgaben der Datenschutzbehörde, erklärte ein Sprecher des Unternehmens. Zuvor hatte Heise online unter Berufung auf Caspar berichtet, Facebook habe beim Verwaltungsgericht Hamburg einen Antrag auf Aussetzung der sofortigen Vollziehbarkeit der Verwaltungsanordnung gestellt.
WhatsApp will Telefonnummern an Facebook weiterleiten
WhatsApp hatte Ende August bekanntgegeben, künftig die Telefonnummern der Nutzer an Facebook weiterzuleiten. Außerdem sollen Informationen geteilt werden, wie häufig der Kurzmitteilungsdienst genutzt wird. Facebook möchte so die individualisierte Werbung und die Freundesvorschläge verbessern.
Facebook hatte den Messengerdienst vor rund zwei Jahren übernommen und eigentlich zugesichert, WhatsApp solle weiter unabhängig bleiben. Auch jetzt wird bekräftigt, Facebook habe keinen Zugriff auf die Inhalte der Nachrichten.
WhatsApp-Mitglieder konnten der Verwendung ihrer Daten für die Personalisierung der Werbung und der Vorschläge widersprechen. Die Telefonnummer werde allerdings in jedem Fall an Facebook weitergegeben, hieß es.
Sind deutsche oder irische Datenschützer zuständig?
Caspar ist der Auffassung, die Nutzer müßten selbst über die Weitergabe ihrer Daten entscheiden können. Der Datenschutzbeauftrage sieht seine Position durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs gestärkt, wonach europaweit tätige Onlinedienste das Verbraucherschutzrecht aller Mitgliedstaaten der EU beachten müssen.
Die entscheidende Frage ist nun, ob der Hamburger Datenschützer überhaupt zuständig ist. Er argumentiert, Facebook verarbeite die Daten in der Hamburger Niederlassung, weil dort das deutschsprachige Werbegeschäft betrieben werde. Deshalb sei nationales Datenschutzrecht anwendbar. Facebook argumentiert dagegen, daß sein europäisches Geschäft von Dublin aus betrieben werde und deshalb die dortigen Datenschützer zuständig seien. (gb)