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Behördenversagen nach Lkw-Attacke: Anis Amri kurz vor und nach Anschlag in Berlin gefilmt

Behördenversagen nach Lkw-Attacke: Anis Amri kurz vor und nach Anschlag in Berlin gefilmt

Behördenversagen nach Lkw-Attacke: Anis Amri kurz vor und nach Anschlag in Berlin gefilmt

Behördenversagen nach Lkw-Attacke
 

Anis Amri kurz vor und nach Anschlag in Berlin gefilmt

Der mittlerweile erschossene Tatverdächtige Anis Amri soll sich kurz nach dem Anschlag auf dem Breitscheidplatz noch in Berlin aufgehalten haben. Dies berichtet der RBB unter Berufung auf Observationsaufnahmen von Sicherheitskräften.
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BERLIN. Der mittlerweile erschossene Tatverdächtige Anis Amri soll sich kurz nach dem Anschlag auf dem Breitscheidplatz noch in Berlin aufgehalten haben, berichtet der RBB unter Berufung auf Observationsaufnahmen von Sicherheitskräften.

Wenige Tage vor und Stunden nach der Lkw-Attacke an der Gedächtniskirche wurde der mutmaßliche Täter vor einer Moschee in dem Berliner Bezirk Moabit gefilmt. Demnach hat sich der Tunesier in den Nächten vom 14. und 15. Dezember in der Moschee aufgehalten. Die Moschee liegt in der Nähe des Parkplatzes, auf dem der polnische Fahrer den späteren Tat-Lastwagen abparkte.

Veraltete Videotechnik

Auch in der Nacht zu Dienstag, kurz nach dem Anschlag wurde Amri vor der Moschee gefilmt, die daraufhin am Donnerstag von der Berliner Polizei durchsucht wurde ohne den Verdächtigen aufzufinden.

Daß Amri nicht sofort erkannt und festgenommen wurde, liege an veralteter Videoüberwachungstechnik der Behörden, sagte der Bundesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt, am Freitag dem Nachrichtensender N24.

Rund um die Uhr-Überwachung im September beendet

Aus Ermittlerkreisen, so der Bericht, hieße es, die Moschee gehöre längst geschlossen und der der dazugehörige Verein verboten. Laut Telefonüberwachungsprotokollen sollen andere Moschee-Vorstände sie wörtlich „Moschee der ISIS-Leute in Berlin“ genannt haben.

Eine Rund um die Uhr-Überwachung des als „Gefährder“ eingestuften Amri wurde von der Berliner Staatsanwaltschaft im September beendet: Es bestehe „keine Grundlage für eine weitere Verlängerung der Anordnungen zu Überwachungsmaßnahmen.“ (gb)

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