Anzeige
Anzeige

Steuer auf Kapitalerträge: Zahl der Kirchenaustritte steigt an

Steuer auf Kapitalerträge: Zahl der Kirchenaustritte steigt an

Steuer auf Kapitalerträge: Zahl der Kirchenaustritte steigt an

Leere Kirchenbänke
Leere Kirchenbänke
Leere Kirchenbänke Foto: picture alliance
Steuer auf Kapitalerträge
 

Zahl der Kirchenaustritte steigt an

Die Zahl der Kirchenaustritte ist im ersten Halbjahr deutlich gestiegen. Obwohl noch keine aktuellen Daten für dieses Jahr vorliegen, gehen sowohl die katholische als auch die evangelische Kirche von Rekordwerten aus. Hintergrund offenbar vor allem eine Reform der Kirchensteuer.
Anzeige

BERLIN. Die Zahl der Kirchenaustritte ist im ersten Halbjahr deutlich gestiegen. Obwohl noch keine aktuellen Daten für dieses Jahr vorliegen, gehen sowohl die katholische als auch die evangelische Kirche von Rekordwerten aus. „Nach menschlichem Ermessen wird die Gesamtzahl 2014 höher liegen als 2013“, teilte ein Sprecher der Diözese Rottenburg-Stuttgart mit. „Die Zahl der Kirchenaustritte liegt höher als im vergleichbaren Zeitraum des Vorjahres“, heißt es aus Kreisen der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD).

Hintergrund ist laut einem Bericht der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung vor allem eine Reform der Kirchensteuer. Diese sieht vor, daß Banken ab dem 1. Januar 2015 automatisch die Abgaben auf Zinserträge oder Dividenden an die Kirchen weiterleiten.

Banken fragen Religionszugehörigkeit ab

Zu diesem Zweck versandten die Institute im ersten Halbjahr dieses Jahres Mitteilungen an ihre Kunden, in denen sie darüber informieren, künftig beim Bundeszentralamt für Steuern die Religionszugehörigkeit abzufragen. Daraufhin verzeichneten sowohl die katholische wie die die evangelische Kirche einen deutlichen Anstieg der Austritte.

Die bisherige Regelung sah vor, daß Bankkunden entweder ihre Konfession der zuständigen Bank mitteilen, damit die Kirchensteuer direkt einbehalten wird oder über die Steuererklärung abgerechnet wird. Bis zum 30. Juni bestand die Möglichkeit, die neue Regelung bei seiner Bank zu stoppen. Allerdings muß in diesem Fall eine separate Kirchensteuererklärung abgegeben werden.

Der Religionssoziologe und Professor an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster, Detlef Pollack, sieht nicht nur die neuen Beiträge als Austrittsgrund. Vielmehr sei bei vielen Gläubigen der Eindruck von einer zu engen Zusammenarbeit zwischen Banken und Kirchen entstanden. (kh)

Leere Kirchenbänke Foto: picture alliance
Anzeige
Anzeige

Der nächste Beitrag