Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) wollte wieder einmal vorbildlich sein. Sie, genauer gesagt das diakonische Werk, schrieb einen Referentenposten aus, um einen „unabhängigen Bericht zur Umsetzung der Antirassismuskonvention der Vereinten Nationen durch Deutschland“ erstellen zu lassen.
Ausdrücklich hob sie dabei in der Stellenbeschreibung hervor, potentielle Mitarbeiter müßten Mitglied der EKD oder einer Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen sein. Eigentlich eine klare Ansage. Eine Bewerberin ohne diese Voraussetzungen versuchte dennoch ihr Glück und bekam die kalte Schulter gezeigt. Ergebnis: Ablehnung. Nicht einmal ein Vorstellungsgespräch war drin.
Strafzahlung: Ein Bruttogehalt
Nun wäre Deutschland nicht Deutschland, wenn es keine Möglichkeit gäbe, sich gegen dieses himmelsschreiende Unrecht zu wehren. Die Geschaßte klagte nach dem Antidiskriminierungsgesetz und bekam Recht. Nun muß muß ihr die Kirche Ein Bruttogehalt zahlen. Klar, wegen religiöser Diskriminierung. Das entschied zumindest das Berliner Arbeitsgericht.
Dabei hatte die evangelische Diakonie sich noch 2013 über eine Rüge von Thilo Sarrazin durch die Vereinten Nationen gefreut. Überschrift der Pressemitteilung: „Rassismus und Diskriminierung konsequent entgegentreten.“ Das war es wohl mit dem Vorbildcharakter. (ho)