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Rechtsstreit: Familie kämpft weiter für Recht auf Hausunterricht

Rechtsstreit: Familie kämpft weiter für Recht auf Hausunterricht

Rechtsstreit: Familie kämpft weiter für Recht auf Hausunterricht

Familie Schaum mit Kindern
Familie Schaum mit Kindern
Das Ehepaar Schaum mit ihren Kindern: Das Kindeswohl ist nicht gefährdet Foto: picture alliance / dpa
Rechtsstreit
 

Familie kämpft weiter für Recht auf Hausunterricht

Eine christliche Familie aus Homberg wird weiter für ein Recht kämpfen, Kinder selbst zuhause unterrichten zu dürfen. Das Landgericht Kassel hatte Thomas und Marit Schaum zu einer Geldstrafe von jeweils 700 Euro verurteilt. Nun muß das Oberlandesgericht Frankfurt über den Fall entscheiden.
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KASSEL. Eine christliche Familie aus Homberg wird weiter für ein Recht kämpfen, Kinder selbst zu Hause unterrichten zu dürfen. Das Landgericht Kassel hatte Thomas und Marit Schaum zu einer Geldstrafe von jeweils 700 Euro verurteilt, da sich das Ehepaar weigerte, ihre drei schulpflichtigen Kinder in die Schule zu schicken. Der Anwalt der Familie hat nun gegen dieses Urteil Revision eingelegt, wie die Nachrichtenagentur dpa berichtet.

Damit setzt sich ein Rechtsstreit fort, der bereits seit zwanzig Jahren andauert. Solange kämpft das Ehepaar für die Legalisierung des Hausunterrichts ihrer insgesamt neun Kinder. Zuletzt hatte im Oktober das Landgericht Kassel ein Urteil des Amtsgerichtes Fritzlar bestätigt. Die Familie habe mit ihrem Schulboykott gegen das hessische Schulgesetz verstoßen, entschieden die Richter.

Anwalt Andreas Vogt hält dagegen eine Bestrafung für unangemessen. Beide Gerichte hätten festgestellt, daß das Wohl der Kinder durch den Hausunterricht nicht gefährdet sei. Nun muß das Oberlandesgericht Frankfurt über den Fall entscheiden. Der Vater der Kinder kündigte an, seine Kinder weiterhin zu Hause zu unterrichten. Andere Kinder hätten bereits gute bis sehr gute Schulabschlüsse erreicht. Das Ehepaar begründet den Schulboykott aus ihrer christlichen Überzeugung heraus. Es habe keine Schule gefunden, die ihre Werte vertreten habe. (FA)

Das Ehepaar Schaum mit ihren Kindern: Das Kindeswohl ist nicht gefährdet Foto: picture alliance / dpa
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