HANNOVER. Im Prozeß um den Angriff auf eine jüdische Tanzgruppe im Juni 2010 hat das Jugendschöffengericht in Hannover den 15 Jahre alten Angeklagten zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt. Das Gericht befand den arabischstämmigen Jugendlichen unter anderem wegen versuchter schwerer Körperverletzung, Hehlerei, schwerer räuberischer Erpressung und Diebstahl für schuldig, Das Urteil ist rechtskräftig.
Ein Sprecher des Gerichts sagte gegenüber der JUNGEN FREIHEIT, der Angeklagte habe die Steinwürfe zwar bestritten, die Tat sei ihm jedoch durch Zeugenaussagen nachgewiesen worden. Die Bewährungsfrist beträgt drei Jahre. Sollte der Jugendliche in dieser Zeit straffällig werden, droht ihm eine Haftstrafe.
Täter war schon zuvor auffällig
Zusätzlich wurde der 15jährige zu fünf Tagen gemeinnütziger Arbeit und einem Sechsmonatigem Anti-Aggressionskurs verurteilt. Die Staatsanwaltschaft sah keine Anhaltspunkte für einen antisemitischen oder rassistischen Hintergrund.
Der Verurteilte hatte im Juni 2010 in Hannover zusammen mit anderen arabischstämmigen Jugendlichen eine Gruppe jüdischer Tänzer mit Steinen beworfen, allerdings konnte nur ihm die Tat nachgewiesen werden.
Schon im März zuvor hatte der Angeklagte eine junge Frau mit einer Softairpistole bedroht und erpreßt. Die Frau ist bis heute arbeitsunfähig. Wegen beider Taten sowie Diebstahl und Hehlerei in mehreren Fällen stand er nun erstmals vor Gericht.
Debatte über muslimischen Antisemitismus
Der Angriff auf die jüdische Folkloregruppe, bei der eine Tänzerin verletzt worden war, hatte deutschlandweit für Empörung gesorgt und eine Debatte über muslimischen Antisemitismus in Deutschland ausgelöst. Die damalige Präsidentin des Zentralrat der Juden in Deutschland (ZDJ), Charlotte Knobloch, sprach von einer „neuen gesellschaftlichen Herausforderung“.
Der Vorsitzende des ZDJ in Niedersachsen vermutete, daß die Kinder „auf Anweisung ihrer Eltern gehandelt“ hätten. Die Staatsanwaltschaft konnte dies im Verlauf der Ermittlungen jedoch ausschließen. (ho)