BERLIN. Die FDP hat sich für eine Legalisierung von Leihmutterschaften ausgesprochen. „Um für Paare oder Alleinstehende künftig zeitgemäße Möglichkeiten zur Verwirklichung ihres Kinderwunsches in Deutschland zu realisieren, fordern wir nicht kommerzielle Leihmutterschaften in engen Grenzen zu erlauben“, heißt es in einem Positionspapier von FDP-Gesundheitspolitikerin Katrin Helling-Plahr, berichtet die Bild-Zeitung.
„Das Embryonenschutzgesetz ist von gestern und muß reformiert werden“, sagte Helling-Plahr dem Tagesspiegel. Die deutsche Politik sei hier „viel zu zögerlich“. Auch sollen ihr zufolge künftig bis zu vier Personen gemeinsam Elternverantwortung übernehmen dürfen. „Wir fordern eine Reform, die endlich die gesellschaftliche Wirklichkeit zur Kenntnis nimmt“, sagte sie mit Blick auf das Abstammungs- und Adoptionsrecht.
Beschränkung auf nichtkommerzielle Leihmutterschaft
Derzeit ist es laut dem Embryonenschutzgesetz verboten, Frauen befruchtete Eizellen einzupflanzen, um so das Kind eines anderen Paares auszutragen. Ärzte, die dem zuwiderhandeln, können mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werden. Dem FDP-Vorstoß zufolge muß die Leihmutter grundsätzlich auf die Elternschaft verzichten. Allerdings sollen nur nichtkommerzielle Leihmutterschaften erlaubt werden.
Aus der CDU kommt Zustimmung. Diskussionen „über eng begrenzte, rein altruistisch motivierte Ausnahmen innerhalb verwandtschaftlicher Beziehungen“ wolle sie sich nicht verweigern, sagte das Vorstandsmitglied der Unionsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker, dem Tagesspiegel.
Kritik kommt hingegen von den Grünen. „Selbst die nicht kommerzielle Leihmutterschaft birgt Mißbrauchsrisiken und kann dem Wohl von Mutter und Kind entgegenstehen“, sagte deren rechtspolitische Sprecherin Katja Keul. (tb)