KIEL. Der Hamburger Rechtsanwalt und Rechtswissenschaftler Christian Winterhoff darf nun doch nicht Landesverfassungsrichter in Schleswig-Holstein werden. Wenige Tage vor der Abstimmung über seine Berufung im Landtag hat der Richterwahlausschuß seine Nominierung zurückgezogen.
Grund ist laut einem Bericht der Lübecker Nachrichten Winterhoffs kritische Haltung zur Sexualerziehung an Schulen. „Schulischer Unterricht mit dem Ziel, die Schüler zur – im Sinne einer Befürwortung verstandenen – Akzeptanz jeglicher Art von Sexualverhalten zu erziehen“, sei verfassungswidrig, schrieb der Jurist vor zwei Jahren in einem Gutachten.
Grüne halten Winterhoff für unwählbar
Bei einem Vortrag auf dem „Symposium Sexualpädagogik der Vielfalt – Kritik einer herrschenden Lehre“ verteidigte Winterhoff im Mai 2017 erneut seine Thesen. Das Symposium wurde organisiert vom Aktionsbündnis „Demo für alle“, das sich gegen die Gender-Ideologie und Frühsexualisierung engagiert.
Winterhoff war von der CDU vorgeschlagen worden. Dem Grünen-Landtagsabgeordneten Rasmus Andresen zufolge sei der Kandidat unter keinen Umständen mehr wählbar. Wer sich um ein so herausragendes Amt im Land bewerbe, dürfe sich nicht im Vorfeld schon zum Sprachrohr von Menschenfeinden und Rechten machen, gaben die Lübecker Nachrichten Andresen wieder. Seine Fraktionschefin Eka von Kalben erklärte hingegen, ihre Fraktion wolle noch ein Gespräch mit Winterhoff führen. (tb)