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Vom Völkerrecht und der repräsentativen Demokratie – Dritter Teil

Vom Völkerrecht und der repräsentativen Demokratie – Dritter Teil

Vom Völkerrecht und der repräsentativen Demokratie – Dritter Teil

 

Vom Völkerrecht und der repräsentativen Demokratie – Dritter Teil

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In einer repräsentativen Demokratie besitzt der Souverän notwendig einen bedingten Willen, da sich dieser nur bis zur nächsten Wahl erstreckt. Auch besitzt der Souverän notwendig eine bedingte Verfügungsgewalt über sein Staatsvolk, da ihn dieses mit jeder Wahl abwählt um einen neuen Souverän zu bilden. Für das Völkerrecht am schwerwiegendsten ist jedoch der Umstand, daß eine repräsentative Demokratie zu einem anderen Souverän nur bedingt rechtsgleich sein kann. Betrachten wir dies näher.

Was ist eigentlich der wesentliche Unterschied zwischen sozialen Gebilden, wie sie auf der einen Seite die Familie, auf der anderen Seite der Staat darstellen? Nun, für den Einzelnen sind in einer Familie die Lebenszusammenhänge unmittelbar und konkret. Er weiß, wie sein Verhältnis als Vater, Mutter, Kind und so weiter zu allen anderen Teilen der Familie ist. Und diese Verhältnisse sind Abhängigkeitsverhältnisse. Die Kinder sind von ihren Eltern abhängig, so wie diese einst von ihren Kindern abhängig sein werden.

Diese Familienbande, sie sind unmittelbar und konkret erfahrbar. So fühlt sich der einzelne in einem Familienverband aufgehoben, der ihn trägt und schützt. Umgekehrt fühlt aber auch er das Bedürfnis, diesen Familienverband zu tragen und zu schützen. Diesem ordnet er seine eigenen Interessen unter. Selbst das Interesse an der eigenen Selbsterhaltung kann bedeutungslos werden, wenn es dem Erhalt und Wohlergehen der Familie dient. Das alles aber entspringt aus den unmittelbaren und konkreten Lebensverhältnissen.

Mit der Größe einer Gemeinschaft wachsen die zentrifugalen Kräfte

In einem großen Sozialverband wie dem Staat lebt der einzelne jedoch nicht mehr in diesen unmittelbaren und konkreten Abhängigkeitsverhältnissen. Hier bietet sich sehr viel mehr Raum, in dem sich sein Eigeninteresse entfalten kann. So wachsen mit der Größe des Staates und der Abstraktheit der Lebensverhältnisse auch die zentrifugalen Kräfte, die eine Gesellschaft auseinandertreiben. Der einzelne schließt sich zu Gruppen zusammen, die ihr Eigeninteresse bündeln und ins politische Leben tragen wollen.

Diese politischen Gruppen, wirkten nur sie und nur für sich, der Staat würde von ihnen zersprengt werden. Es muß daher ein Element geben, welches sie wieder zusammen faßt. Das aber ist die Aufgabe des Königs. Der König moderiert das Verhältnis der Gruppen zueinander, spielt ihre Interessen gegeneinander aus und gewinnt in dieser Funktion selbst an Macht. Den Königsmechanismus nennt dies Norbert Elias. Aber mehr noch, gibt er den Gruppen wieder eine Identität, die der einzelne verloren hatte.

Was man als Mann, als Frau ist, das erlebte man in der Familie. Doch was man als Adliger, als Bauer, als Bürger ist, das erlebte man nicht alleine dadurch, daß man sich zu Interessengruppen zusammenschloß. Erst wenn diese Gruppen zur sozialen Gesamtheit in ein Verhältnis gesetzt wurden, dann wußte ein Adliger, ein Bauer oder Bürger, was sein Platz in der Gesellschaft ist, was die konkreten Abhängigkeitsverhältnisse sind, in denen er lebt. Ihn daran zu erinnern, das war Aufgabe des Königs. Sie machte seine Würde aus.

Diese Königswürde ist daher der Kristallisationspunkt der Gesellschaft. Ohne sie würde diese zwangsläufig in die Interessen einzelner Gruppen zerfallen und als Gesellschaft früher oder später aufhören zu existieren. Wie geht damit aber die repräsentative Demokratie um? Denn hier wird der Souverän ja erst aus diesen Interessengruppen heraus gebildet, er kann damit nicht über ihnen stehen wie der König. Nun, diese Gruppeninteressen werden durch etwas anderes als die Königswürde gebändigt. Das aber ist der Patriotismus.

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