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Deutsche Wahlen (II)

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Unser letzter Beitrag klang mit einer kriegerischen Antwort auf die französische Besatzung aus, ein nationaler Aufstand, der vor zweihundert Jahren mit einigem Zögern schließlich fast ganz Deutschland erfasste. Zunächst wurde die Antwort auf dem Schlachtfeld bei Leipzig gegeben, später auch weiter westlich. Mit dem Alten Reich und seinem Wahlkönig- und Kaisertum war es allerdings aus, und das blieb nach dem Sieg über Napoleon Bonaparte auch so. Man restaurierte manches, das Reich aber nicht. Im Deutschen Bund wurde erst mal nichts gewählt.

Das entsprach nicht der staatlichen Tradition in Deutschland und konnte kaum das letzte Wort sein, schon gar nicht in den Augen derjenigen, die sich neuerdings unter der schwarz-rot-goldenen Flagge versammelten und auf eine nationale Einigung pochten. Es dauerte aber immerhin eine ganze Generation, bis das deutsche Volk in einer modernen Form wieder als politische Größe anerkannt wurde, auf dem Weg von – Wahlen.

Die Wahl von 1848

Im Frühjahr 1848 fanden sie statt, die ersten und – streng genommen – bis heute einzigen freien gesamtdeutschen Wahlen. Zwischen Maas und Memel, Etsch und Belt, wurden Stimmen abgegeben und Kandidaten gekürt, die sich schließlich in der Frankfurter Paulskirche an einer Staatsgründung versuchten. Das scheiterte an einem ganzen Bündel von Ursachen, die hier nicht einmal ansatzweise genannt werden können. Aber die Erinnerung blieb. Die National- und Demokratiebewegung erhielt einen Schub, von dem sogar noch die kleinstdeutsche Restrepublik zu profitieren sucht. Allerdings geschieht das nicht immer akkurat. Der bundesdeutsche Staatsfunk etwa hatte die Nerven, in einer von ihm produzierten Serie über „Die Deutschen“ als Wahlgebiet lediglich die Grenzen der heutigen BRD einzublenden. Kandidaten aus Breslau, Stettin oder Wien wurden aus dem Bewußtsein ausgelöscht. Das ist zweifellos ein Hinweis auf die großen Probleme, die eine aus Besatzungszonen zusammengesetzte Republik mit der gesamtdeutschen Geschichte hat.

Das am Ende doch neugegründete Reich erhielt 1871 schließlich ein allgemeines und gleiches Wahlrecht, das damals in Europa seinesgleichen noch weitgehend vergeblich suchen mußte. Es ist deshalb gelegentlich ein „liberales“ Wahlrecht genannt worden, doch bestand der Witz bei seiner Einführung neben dem Zweck der nationalen Identitätsstiftung und dem Respekt vor 1848 nicht zuletzt in einer ausgesprochen antiliberalen Zielsetzung: Reichsgründer Bismarck waren die unter dem Klassenwahlrecht stark gewordenen Liberalen im preußischen Herrenhaus derart auf die Nerven gefallen, daß er statt des Klassenwahlrechts reichsweit lieber ein Volkswahlrecht einführte. Auf diese Art gedachte er den Liberalen den Zahn zu ziehen, denn der gemeine Mann, so die Überlegung, würde im Zweifelsfall Königs- und Kaisertreu wählen. Daran war so viel richtig, daß er jedenfalls nicht liberal wählte.

Wahlbeteiligungen bis 90 Prozent

Das Volk nahm die Gelegenheit dankbar an. Im Kaiserreich wurde lebhaft und erbittert um Stimmen gekämpft. Wahlbeteiligungen von mehr als neunzig Prozent waren keine Ausnahme, sondern die Regel. Geduldet wurde auch die Teilnahme von offen verfassungsfeindlichen Parteien wie der Sozialdemokratie, oder von Organisationen ethnischer Minderheiten, wie der rührigen Polenpartei. Das prägte eine weitere Wahltradition, deren Ruf eigentlich erst beschädigt wurde, als feindliche Siegerstaaten seit 1919 mit der Behauptung aufwarteten, sie erst hätten demokratische Strukturen nach Deutschland gebracht. Die Folgewahlen trugen den schalen Beigeschmack einer Kolonialveranstaltung.

Nächste Woche ist mal wieder Wahl. Angesichts der gemeinsamen Regierungs- und Oppositionspläne zum Abbau demokratisch legitimierter Parlamentsrechte und zu deren Verlagerung aus Deutschland heraus in nichtverantwortliche und unkontrollierte internationale Gremien könnte es vorerst eine der letzten wichtigen Wahlen werden. Gehen Sie hin. Es ist seit jeher und immer noch Ihr eingesessenes Wahl-Recht, wen Sie auf den Schild heben.

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