In der letzten Kolumne war hier von den – insgesamt erfolgreichen – Versuchen der Nürnberger Anklagebehörde die Rede, nach 1945 den Begriff der Herrenrasse als einen angeblichen nationalsozialistischen Zentralbegriff darzustellen. Diese Versuche hatten allerdings Folgen, die über das deutsche Geschichtsverständnis hinausreichten. Da dem Nürnberger Hauptprozeß eine Vorbildfunktion zugedacht war, brachte er notwendig eine Diskreditierung von Rassismus überhaupt mit sich.
Ein nicht unwichtiger Aspekt dieses Vorgangs ist deshalb seine Wirkung auf den damaligen inneramerikanischen Rassismus-Streit. Die Nürnberger Ankläger wie auch der Großteil der Umerziehungsplaner gehörten einer linksliberalen Denkschule an, die in den USA selbst keine Mehrheitsposition vertrat, die aber in der Roosevelt-Ära auf entscheidende Posten geklettert war. Was daher in Deutschland mit den Mitteln des totalen Sieges ausprobiert wurde, zielte indirekt auch auf das amerikanische Herrenrassendenken in den USA selbst.
Strikte Rassentrennung in den US-Streitkräften
Die Probleme mit diesen Gewohnheiten lagen eigentlich offen zutage. Die Verhältnisse in den amerikanischen Südstaaten waren bekannt. Aber auch in den US-Streitkräften, die ab 1944 deutschen Boden betraten, herrschte Rassentrennung. Wo Ruhm und Ehre zu gewinnen war, also in den Kampfeinheiten, wurden diese mit Weißen besetzt. Asiaten hatte man vielfach gar nicht erst eingezogen, manche japanisch-stämmige saßen gar in Lagern ein. Afroamerikaner fanden Einsatz in der Logistik und im Troß, aber überwiegend nur in untergeordneten oder abseitigen Positionen. Im amerikanischen Hauptquartier gab es nicht einen einzigen afroamerikanischen Offizier.
Der schreiende Widerspruch, die Deutschen als angeblich unverbesserliche Rassisten zur Umerziehung zu verpflichten und dabei Streitkräfte einzusetzen, die selbst rassistisch durchorganisiert waren, hatte den US-Behörden ursprünglich Kopfzerbrechen bereitet. Man lieferte etwaigen deutschen Gegenargumentationen schließlich eine unfreiwillige Steilvorlage. Allein, die Deutschen waren seit dreißig Jahren wechselweise Krieg, Inflation oder Hunger ausgesetzt gewesen und somit zu erschöpft, um so etwas noch zu nutzen.
So blieb auch die eigentümliche Verbindung des US-amerikanischen Rassismus mit manchen Aspekten des Nationalsozialismus in der Folgezeit weitgehend unbemerkt. Sie wurde von der Nürnberger Anklage gewissermaßen verdeckt. Obwohl er sich den Herrenrassenbegriff nicht zu eigen machte, lobte der kommende deutsche Tyrann in seinem unveröffentlicht gebliebenen Zweiten Buch die amerikanische Rassengesetzgebung der 1920er Jahre als aus seiner Sicht absolut vorbildlich. Gemeint war vor allem die Einwanderungsgesetzgebung, die europäische Einwanderung gestattete, aber asiatische damals absolut ausschloß. Daß Hitler zudem Fanpost an amerikanische Rassetheoretiker schrieb, von denen er einige Ideen übernahm, konnte damals niemand wissen.
Rückwirkungen der Besatzungserfahrungen
Wenn in Nürnberg die Herrenrassentheorie auf der Anklagebank saß, dann war dies offensichtlich nicht nur die angeblich „nationalsozialistische“, sondern die „weiße“ überhaupt. Man könnte dies als Teil des Weltbürgerkriegsaspekts des Zweiten Weltkriegs sehen, der innerhalb kurzer Zeit auch das Ende des europäisch-weißen Imperialismus alter Art mit sich brachte, den die westlichen Kriegsgegner Deutschlands für sich noch für selbstverständlich erachteten.
Das hatten auch 1945 noch nicht alle Betroffenen verstanden. Der britische Kriegspremier betrachtete sich zweifelsfrei weiterhin als Repräsentant einer Herrenrasse, der die Macht über ein Viertel der Welt unhinterfragt zustand. Die Herrschaft war durch den Krieg mit den Deutschen ins Wanken geraten, jetzt würde sie erneuert werden. Freigewordene britische Bomberflotten nach Indien zu schicken, um die aufmüpfigen Inder auszurotten, wie es Winston Churchill 1945 kurz nach dem Luftangriff auf Dresden plante, war aber einfach keine politisch denkbare Option mehr. Das britische Imperium war anachronistisch geworden, zweifellos ein Fortschritt für die Welt.
Sehr direkte Rückwirkungen hatten die Nürnberger Anklage und die Besatzungszeit dann auch auf das US-amerikanische Verhältnis zwischen Schwarz und Weiß. In den letzten Jahren hat sich in der Zeitgeschichtsforschung die Ansicht durchgesetzt, daß es ohne das Besatzungserlebnis afroamerikanischer US-Soldaten in Deutschland die Bürgerrechtsbewegung in den Südstaaten der 1950er und 1960er Jahre nicht in dieser Form gegeben hätte. Zwar waren farbige US-Soldaten noch nicht an den ganz wichtigen Stellen angekommen, aber das Sitzen auf einer heimischen Parkbank konnte ihnen danach niemand mehr verbieten.