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Neues vom Arbeitsmarkt

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Laut Aussage der Bild-Zeitung müssen Empfänger von Hartz IV damit rechnen, „daß sie ab Sommer zum gemeinnützigen Dienst, zum Beispiel im Alten und Pflegeheimen oder auf Krankenstationen, herangezogen werden!“ Da ist die Bild-Zeitung allerdings etwas voreilig, denn zwei Politiker der CDU wollen derzeit nur prüfen lassen, ob man Hartz-IV-Bezieher auch in Alten-, Pflegeheimen und Krankenhäusern arbeiten lassen könnte, um mögliche personelle Engpässe zu überbrücken.

Betont werden muß hier allerdings, daß die CDU-Politiker laut eigener Aussage niemanden zwangsverpflichten wollen, sondern daß diese Arbeit ein Dienst auf freiwilliger Basis sein soll. Der Grund dieser Überlegung ist, daß ab Juli dieses Jahres der Zivildienst wegfällt und so circa 35.000 Personen benötigt werden, die sich beim „Bundesfreiwilligendienst“ engagieren. Aber selbst wenn noch zahlreiche Bewerber beim „Bundesfreiwilligendienst“ fehlen, so muß man doch die Vorschläge der CDU kritisch hinterfragen.

Man sollte sich die Frage stellen, ob diese Arbeit überhaupt „gemeinnützig“ ist, denn Alten-, Pflegeheime und Krankenhäuser sind zwar soziale Einrichtungen, aber auch ganz normale Wirtschaftsunternehmen. Wenn Zivildienstleistende nun nicht mehr zur Verfügung stehen, müssen Krankenhäuser mehr Personal einstellen und damit ganz normale sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze schaffen. Dies ist finanziell natürlich nicht einfach, da Tariflöhne gezahlt werden müssen.

Das Problem läßt sich nicht mit Hartz-IV-Empfängern lösen

Die Betreuung wegen der höheren Personalausgaben wird noch teurer werden, obwohl eine Unterbringung, zum Beispiel in einem Pflegeheim, für die Betroffenen schon jetzt fast unbezahlbar ist. Soziale Einrichtungen wie Seniorenheime und Krankenhäuser stecken in einem Dilemma. Die Betreuung von Alten, Kranken und Pflegebedürftigen wird unser Sozialsystem in den kommenden Jahren und Jahrzehnten stark belasten.

Das Problem mit Empfängern von Hartz IV zu lösen, ist jedoch der falsche Ansatz. Zudem ist in diesem Zusammenhang ein Urteil des Bundessozialgerichts bemerkenswert, wonach Hartz-IV-Empfänger, die zum Beispiel im Stadtpark Müll aufsammeln und dafür einen Euro die Stunde erhalten, einen Anspruch auf tarifliche Entlohnung gegenüber dem JobCenter haben sollen. Nach dem Urteil des Bundessozialgerichts muß das Jobcenter grundsätzlich nachweisen, daß die Arbeit „zusätzlich“ und nicht eine „originäre Aufgaben der Gemeinde“ ist.

Dies ist zwar grundsätzlich richtig, denn der ALG-II-Empfänger übt eine Tätigkeit aus, die ansonsten ein Angestellter der Stadt erledigen müßte. Auf der anderen Seite muß man sich nun die Frage stellen, zu welchen Tätigkeiten ALG-II-Empfänger als Ein-Euro-Jobber überhaupt noch herangezogen werden dürfen.

Bundesagentur für Arbeit sollte aufgelöst werden

Noch etwas anderes: Wie „Report Mainz“ aufgedeckt hat, hat die Bundesagentur für Arbeit nicht – wie von der Bild-Zeitung gemeldet – eine Million Hartz-IV-Empfänger in Jobs vermittelt, sondern nur etwa 120.000 Personen. Erinnert werden kann in diesem Zusammenhang daran, daß schon im Jahr 2004 der Bundesrechnungshof der Bundesagentur für Arbeit ein vernichtendes Zeugnis für ihre Vermittlungstätigkeit ausgestellt hatte.

Im Zeitalter des Internet wird es Zeit, diese Mammutbehörde aufzulösen. Eine simple Internetplattform könnte Arbeitgeber und Arbeitssuchende kostengünstig zusammenführen. Die heutige Bundesagentur für Arbeit vermittelt nicht, sondern verwaltet hauptsächlich. Das kann sich unser Staat nicht leisten.

Wieso begibt man sich in eine staatliche Abhängigkeit?

Völlig unverständlich für mich ist die Nachricht, daß laut einer Studie fast jeder fünfte Deutsche im Alter von 25 bis 29 Jahren arbeitslos sein soll und sogar jeder zehnte überhaupt keinen Arbeitsplatz mehr sucht. Wie kann man sich nur so aufgeben? Wieso begibt man sich in eine staatliche Abhängigkeit? Menschen unter 30 Jahren können immer einen Job finden. Selbst wer keinen Abschluß hat oder unqualifiziert ist, muß sich als junger Mensch selber ernähren können; auch wenn er nur Hilfsarbeiten ausführt oder mehrere Geringverdiener-Jobs hat.

Erfreulich ist, daß die Arbeitsagenturen vermehrt Sanktionen verhängen, wenn Hartz-IV-Empfänger ihre Pflichten verletzen, Termine versäumen oder Stellenangebote ablehnen. Zum Beispiel wurde es in rund 100.000 Fällen verweigert, einer zumutbaren Arbeit nachzugehen. Die Bundesbildungsministerin Annette Schavan sagte beim Unternehmertag in Warnemünde: „Es gibt niemanden, der nichts kann.“ Ergänzend könnte man anmerken: „Aber es gibt Menschen, die nichts wollen.“

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