Die Grünen in meiner fränkischen Geburtsstadt Coburg sind ein Paradebeispiel dafür, wie manche Parteien versuchen, anderen Menschen den gewohnten und gewollten Lebensstil zu verbieten oder Menschen etwas aufzuzwingen, nur weil es von wenigen (Grünen) mißbilligt wird.
Anläßlich der gestrigen Stadtratssitzung wurde folgende Anfrage gestellt: „Hintergrund: Der Coburger Convent veranstaltete am 13.06.2011 seinen traditionellen ‚Fackelmarsch’. Zu diesem Zwecke ist die Innenstadt für viele Coburger/innen abgeriegelt. Die Korporierten laufen durch die Stadt und werfen ihre brennenden Fackeln auf den Marktplatz. In den Abschlußreden wird regelmäßig Bezug auf die politische Lage genommen.
Deshalb stellte sich für uns folgende Frage: Wurde der Fackelzug des Coburger Convents, der am 13.06.2011 stattgefunden hat, nach dem Bayerischen Versammlungsgesetz ordnungsgemäß angemeldet? Falls ja: 1. wann wurde die Versammlung angemeldet? 2. Welche Auflagen hat die Stadtverwaltung beschieden? 3. Auf welcher Rechtsgrundlage wurde das Uniformierungs- und Militanzverbot (Art. 6, 7 BayVersG) außer Acht gelassen? …“
Antrag soll juristische Hürden errichten
Meines Wissens wurde die Anfrage – zumindest im öffentlichen Teil der Stadtratssitzung – nicht beantwortet. Die Anfrage der Grünen zielt natürlich darauf ab, dem Coburger Convent zukünftig juristische Hürden in den Weg zu legen. Beim traditionellen Fackelumzug der Landsmannschaften und Turnerschaften laufen die Chargierten in Vollwichs und jeweils einem stumpfen Schläger vor den weiteren Mitgliedern der eigenen Studentenverbindung, die einen dunklen Anzug tragen und brennende Fackeln mit sich führen. Daß die Grünen hierbei die Artikel 6 und 7 des Bayerischen Versammlungsgesetzes bemühen, zeigt nur, daß auch sie Humor haben müssen.
Artikel 6 des Bayerischen Versammlungsgesetzes verbietet unter anderem, daß Waffen oder sonstige Gegenstände, die ihrer Art nach zur Verletzung von Personen oder zur Beschädigung von Sachen geeignet und den Umständen nach dazu bestimmt sind, ohne Erlaubnis der zuständigen Behörde bei Versammlungen mit sich geführt werden. Artikel 7 verbietet, daß in einer öffentlichen Versammlung Uniformen, Uniformteile oder gleichartige Kleidungsstücke als Ausdruck einer gemeinsamen politischen Gesinnung getragen werden oder an einer öffentlichen Versammlung in einer Art und Weise teilzunehmen, die dazu beiträgt, daß die Versammlung nach dem äußeren Erscheinungsbild paramilitärisch geprägt wird, sofern dadurch eine einschüchternde Wirkung entsteht.
Wenn man den stumpfen Schläger eines Chargierten mit einem Gegenstand, der nach seiner Art nach zur Verletzung von Personen geeignet und den Umständen nach dazu bestimmt ist, gleichsetzt, könnte man genausogut ein Bierglas auf einem Parteitag, einem Schul- oder Dorffest dazuzählen. Aber es ist wahrscheinlicher, daß keiner der Anfragesteller weiß, daß die mitgeführten Schläger stumpf sind.
Laßt uns Minderheiten doch bitte in Ruhe
Wenn man die traditionelle Bekleidung der Chargierten betrachtet, kann man allein aufgrund der beeindruckenden, unterschiedlichen Farben schon nicht auf eine Uniform oder Gleichartigkeit kommen. Beim Stichwort Uniform fiele mir eher der Schützeneinmarsch beim kommenden Schützenfest ein. Die Pekeschen und Mützen bei Studentenverbindungen sind bunt und vielfältig – und das ist auch gut so. Und eine „gemeinsame politische Gesinnung“ gibt es nicht beim Coburger Convent – genauso wenig wie bei den Grünen selber.
Liebe Grünen-Funktionäre, laßt uns Minderheiten doch bitte in Ruhe leben. Habt keine Angst vor fremden Kulturen, die ihr nicht kennt und deswegen nicht versteht. Seid tolerant und lernt diese – Euch noch fremden – Kulturen mit ihren Riten kennen und verliert endlich Eure Angst vor dem Fremden. Denn erst wenn man seine Angst verliert, überwindet man seine Fremdenfeindlichkeit.
Im November dieses Jahres ist wieder „tolerance day“. Liebe Grünen-Funktionäre, ich bin mir sicher, Ihr könnt bis dahin eine Studentenverbindung des Coburger Convents aufsuchen und werdet dort in eine Welt eintauchen, die Euch bisher fremd war. Und beim nächsten Pfingsttreffen könnt Ihr Euch dann in Toleranz üben; der Duldsamkeit, dem Gelten- und Gewährenlassen fremder Überzeugungen, Handlungsweisen und Sitten.