Laut einer Studie der Universität Konstanz und einer Studie des Instituts zur Zukunft der Arbeit werden Bewerber mit einem türkischen Namen auf dem Arbeitsmarkt benachteiligt. So soll ein Arbeitssuchender mit einem deutschen Namen gegenüber einem Arbeitssuchenden mit türkischem Namen mit gleicher Qualifikation bei einer Bewerbung deutlich bessere Chancen haben, den ersehnten Arbeitsplatz zu bekommen.
Sagen wir es deutlicher: Deutsche Arbeitgeber sind angeblich Rassisten, weil sie keine Türken und keine Deutschen mit türkischen Namen einstellen. Wenn man es dezenter ausdrücken möchte, kann man sagen, daß Menschen in Personalabteilungen Vorlieben für Einheimische haben und diese unbewußt bevorzugen.
Da diese Vorauswahl wegen der Herkunft eine Diskriminierung durch die Arbeitgeber darstellt und auch gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verstößt, beginnt die Antidiskriminierungsstelle des Bundes nun ein Pilotprojekt. Fünf große Unternehmen werden (auch) anonymisierte Bewerbungen ohne Angaben zum Namen, zur Adresse, zum Alter oder der Nationalität des Betreffenden entgegennehmen. Neben den Firmen nimmt auch das Bundesfamilienministerium an der einjährigen Testphase teil.
Bayerisches Abitur oder eines aus Bremen
Das erklärte Ziel ist, daß allein die fachliche Qualifikation bei einer Bewerberauswahl eine Rolle spielen soll; eine Blindbewerbung soll das garantieren. Denn durch eine Blindbewerbung würden die Chancen gegeben sein, daß Ausländer, ältere Menschen, Frauen, alleinerziehende Mütter oder Väter und Behinderte aufgrund ihrer vorhandenen Qualifikation zumindest in ein Vorstellungsgespräch eingeladen werden.
Der SWR hat bei Christine Lüders, Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, nachgefragt – und laut ihrer Aussage soll das so ablaufen: In einem Unternehmen werden im Sekretariat die Umschläge mit den Bewerbungen numeriert, die Adressen bleiben aber dort unter Verschluß. Weitergegeben an die Personalabteilung wird nur die Qualifizierung der jeweiligen Interessenten.
Dabei stellen sich – nicht nur bei mir – jedoch einige Fragen, wie der Personalentscheider die Qualifizierung des Interessenten begutachten kann.
Sehe ich als Personalchef ein Zeugnis, bei dem Namen und Geburtsdatum geschwärzt sind? Soll auch nicht erkennbar sein, daß es ein bayerisches Abiturzeugnis oder eines aus Bremen ist oder ein Schulzeugnis aus einem Land der Europäischen Union? Wie soll ich als Bewerber auf meine eventuell vorhandenen 20 Jahre Berufserfahrung hinweisen, gleichzeitig aber mein Geburtsjahr verschweigen? Was wird in einem Lebenslauf überhaupt noch aufgelistet?
Wieso regt sich kein Widerstand?
Und man kann sich noch so anonymisiert um einen Job bewerben, spätestens beim Bewerbungsgespräch müssen die Karten auf den Tisch. Das ist auch Christine Lüders klar: „Der Bewerber oder die Bewerberin muß sich dann natürlich beweisen, ob Türke, ob Deutscher, ob alt, ob jung.“ Aber wenn ein Bewerber diese Hürde schon einmal genommen hätte „und erstmal im Vorstellungsgespräch sitzt, dann verliert so manches Vorurteil seinen Wert“.
Und man muß sich als Bürger noch andere Fragen stellen: Soll nach der Testphase ein Gesetz daraus werden? Wieso werden bei einem Fachkräftemangel in Deutschland angeblich keine Frauen oder keine Ausländer eingestellt? Wieso darf man den deutschen Arbeitgebern grundsätzlich Diskriminierung unterstellen und es regt sich kein Widerstand? Warum gehen nicht schon alle deutschen Kommunen und die Bürgermeister mit gutem Beispiel voran?
Die NRW-Landesregierung beginnt nun ein solches Modellprojekt; der öffentliche Dienst in Nordrhein-Westfalen will interkultureller werden, deswegen sollen bei Landesbehörden und Ministerien demnächst nur noch anonymisierte Bewerbungen angenommen werden. Und auch die Bundesagentur für Arbeit begrüßt die Initiative. Ab Mitte 2011 soll es möglich sein, in der Job-Börse die Übermittlung von Alter und Geschlecht zu verhindern.