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Gerichtsurteil: Die AfD braucht einen langen Atem gegen den Verfassungsschutz

Gerichtsurteil: Die AfD braucht einen langen Atem gegen den Verfassungsschutz

Gerichtsurteil: Die AfD braucht einen langen Atem gegen den Verfassungsschutz

Verfassungsschutzchef Thomas Haldenwang freut sich über das Urteil gegen die AfD, die Partei braucht einen langen Atem Foto: picture alliance/dpa | Oliver Berg / JF-Montage
Verfassungsschutzchef Thomas Haldenwang freut sich über das Urteil gegen die AfD, die Partei braucht einen langen Atem Foto: picture alliance/dpa | Oliver Berg / JF-Montage
Verfassungsschutzchef Thomas Haldenwang freut sich über das Urteil gegen die AfD, die Partei braucht einen langen Atem Foto: picture alliance/dpa | Oliver Berg / JF-Montage
Gerichtsurteil
 

Die AfD braucht einen langen Atem gegen den Verfassungsschutz

Die Auseinandersetzung der AfD mit dem Verfassungsschutz weckt Erinnerungen an die Geschichte der JF. Dabei zeigt sich, daß sich ein langer Atem auszahlt. Das Glück ist mit den Tüchtigen. Ein Kommentar von JF-Chefredakteur Dieter Stein.
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Vor dem Oberverwaltungsgericht Münster erlitt die AfD eine vorläufige Niederlage in einem anhängigen Verfahren gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz. Danach ist es dem Inlandsgeheimdienst gestattet, die AfD als „Verdachtsfall“ einzustufen. Der Streit wird in die nächste Runde gehen und wohl nach einer weiteren Etappe beim Bundesverwaltungsgericht am Ende erst vom Bundesverfassungsgericht zu entscheiden sein.

Wir können selbst ein Lied von der zähen juristischen Abwehr gegen einen politisch übergriffigen Verfassungsschutz singen, der zehn Jahre lang widerrechtlich behauptete, bei der JF lägen „tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht auf rechtsextremistische Bestrebungen“ vor. Vom selben Gericht in Münster erhielt die JUNGE FREIHEIT 2001 in einem bis dahin schon sechs Jahre währenden Verfahren gegen das Land NRW eine Abfuhr, um erst weitere vier Jahre später 2005 in Karlruhe den Sieg zu erringen.

Immerhin stellten nun die Verwaltungsrichter in Münster klar, daß der Verfassungsschutz ausdrücklich nicht den Eindruck erwecken darf, die AfD sei „erwiesen rechtsextremistisch“. Auch stellt das Gericht fest, die beschreibende Verwendung eines „ethnisch-kulturellen Volksbegriffs“ sei nicht verfassungswidrig. Das könnte in anderen Verfahren noch eine erhebliche Rolle spielen.

Auseinandersetzung mit Verfassungsschutz ist Materialschlacht

Dieser Verfassungsschutz ist ein Relikt der Nachkriegszeit und seine Verdachtsberichterstattung ein demokratiepolitischer Skandal. Diesen Vorwurf brachte gerade erst Ex-SPD-Minister Mathias Brodkorb in seiner instruktiven Abrechnung „Gesinnungspolizei im Rechtsstaat?“ auf den Punkt.

Der Einsatz des Verfassungsschutzes ist eine politische Machtfrage. Er dient auch der Einhegung einer legitimen demokratischen Opposition. Profiteure werden dieses Instrument nicht freiwillig aus der Hand legen. Solange keine politischen Mehrheiten für eine Änderung der gesetzlichen Grundlagen des Verfassungsschutzes existieren, bleibt nur der Weg, sich eisern in einem aufwendigen juristischen Kampf zur Wehr zu setzen. Jeder Prozeß bedeutet Sand ins Getriebe einer politisch mißbrauchten Behörde. Das Ganze ist sowohl materiell als auch inhaltlich eine riesige Materialschlacht.

Vor AfD liegt ein langer Weg

Nicht alle begreifen dies: Im Rahmen dieser existentiellen Verteidigung des freien demokratischen Wettbewerbs macht die AfD-Spitze Bekanntschaft mit Kräften in ihren eigenen Reihen, die die juristische Abwehr destruktiv behindern und mutwillig dem Verfassungsschutz belastende „tatsächliche Anhaltspunkte“ frei Haus liefern.

Auch wenn Verdächtigungen des Verfassungsschutzes bei Wählern nicht mehr so stark verfangen – will die AfD nicht am Ende eine Episode bleiben, muß sie diesen juristischen Marathon bis zum Sieg absolvieren. Das Glück ist mit den Tüchtigen.

JF 21/24

Verfassungsschutzchef Thomas Haldenwang freut sich über das Urteil gegen die AfD, die Partei braucht einen langen Atem Foto: picture alliance/dpa | Oliver Berg / JF-Montage
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