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Kein Geld für Erasmus-Stiftung: Willkür statt Recht

Kein Geld für Erasmus-Stiftung: Willkür statt Recht

Kein Geld für Erasmus-Stiftung: Willkür statt Recht

Grundgesetz: Die Ausgrenzung der Erasmus-Stiftung ist ein Skandal Foto: picture alliance / CHROMORANGE | Michael Bihlmayer
Grundgesetz: Die Ausgrenzung der Erasmus-Stiftung ist ein Skandal Foto: picture alliance / CHROMORANGE | Michael Bihlmayer
Grundgesetz: Die Ausgrenzung der Erasmus-Stiftung ist ein Skandal Foto: picture alliance / CHROMORANGE | Michael Bihlmayer
Kein Geld für Erasmus-Stiftung
 

Willkür statt Recht

Abermillionen Euro schustern die etablierten Parteien ihren eigenen Stiftungen dieses Jahr zu. Gleichzeitig verwehren sie der Desiderius-Erasmus-Stiftung unter fadenscheinigen Gründen jeden Cent. Wer Willkür statt Recht in ein Gesetz schreibt, steht nicht auf dem Boden des Grundgesetzes. Ein Kommentar
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Unwort, Umfrage, Alternativ

Bei Ausgaben von rund einer halben Billion Euro im gesamten Bundeshaushalt mögen die Millionen die Millionen, die unsere Politiker ihren parteinahen Stiftungen in diesem Jahr zuschustern, den sprichwörtlichen „Peanuts“ gleichen. Doch in Zeiten von Krieg und Krise, rasant steigenden Energiepreisen und Inflation, ist die Selbstbedienung aus dem Füllhorn des Staates wieder einmal atemberaubend.

Allein bei den sogenannten Globalzuschüssen, dem größten, aber nicht einzigen Topf, greifen Ebert-, Adenauer-, Naumann-, Seidel-, Böll- und Luxemburg-Stiftung noch einmal ordentlich zu. Ein Plus von über 16 Millionen Euro gegenüber dem, was von der Bundesregierung zunächst veranschlagt wurde.

Doch noch empörender als die Summe an sich ist, wie sie zustandekommt. Völlig intransparent in Hinterzimmern ausgekungelt – unter fleißiger Beteiligung derer, die später vom waremn Geldregen profitieren. Erst auf den letzten Drücker werden die einzelnen Posten in der nächtlichen Bereinigungssitzung eingebracht, damit die Öffentlichkeit, die den ganzen Spaß finanzieren muß, auch ja nicht vorher darüber debattieren kann. Wer welchen Anteil bekommt – das alles basiert nicht etwa auf einem Gesetz für die politischen Stiftungen, sondern auf Verabredungen zwischen ihnen.

Beweislast umgekehrt

Nun – das machte der Haushaltsausschuß gestern überdeutlich – werden sogar diese Verabredungen gebrochen. Denn die formalen Kriterien, nach denen staatliche Fördermittel an parteinahe Stiftungen zu verteilen sind, erfüllt die Desiderius-Erasmus-Stiftung unbestritten. Und doch geht sie auch diesmal leer aus. Den großen Pott teilen nur die Etablierten unter sich auf.

Die Begründung, nur sie würden „angesichts ihrer bisherigen Tätigkeit die Verwendung zu verfassungsmäßigen Zwecken“ sicherstellen und „jederzeit die Gewähr bieten, daß sie sich zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen“, ist skandalös. Das zu beurteilen ist nicht Sache des Haushaltsgesetzgebers, sondern letztlich von Gerichten. Und sogar die Bundesregierung machte im vergangenen Jahr deutlich, die Desiderius-Erasmus-Stiftung sei „rechtlich, personell, organisatorisch und finanziell unabhängig von der AfD“ und „kein Beobachtungsobjekt des Bundesamtes für Verfassungsschutz“. Nun also dreht die Mehrheit der Abgeordneten die Beweislast faktisch um: so als müßte die DES erst aktiv ihre Verfassungstreue beweisen.

Dabei wäre es ja grundsätzlich sogar gut, wenn der Bundestag die Verteilung von Fördergeldern an strengere Kriterien knüpfen würde. Als die konservative Familienministerin Kristina Schröder einmal die Zuschüsse an die sogenannte Zivilgesellschaft mit einer „Extremismusklausel“ versehen und ein Bekenntnis zum Grundgesetz zur Voraussetzung machte, war der Aufschrei auf der Linken groß. Denn daß im „Kampf gegen rechts“ manche Initiativen mit eher zweifelhafter Haltung zum freiheitlichen demokratischen Rechtsstaat gepämpert werden, ist eine Binse.

Es herrscht Willkür

Den Verfassungs-TÜV nun ausschließlich bei den Stiftungen anzuwenden – als Alibi, um die geltenden Regeln außer Kraft zu setzen –, ist ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz. Zahlreiche Experten hatten schon im Vorfeld vor dieser „Lex DES“ oder „Lex AfD“ gewarnt.

Es drängt sich der Gedanke auf, daß die Vertreter der etablierten Parteien genau wissen, auf welch dünnem juristischen Eis sie sich bewegen, die Erasmus-Stiftung von den Fördermitteln auszuschließen. Sie spielen wohl auf Zeit. Dahinter steht ganz offenkundig der Gedanke: Egal ob Gerichte später diese Beschlüsse kippen, Hauptsache die politisch Unliebsamen bekommen erst einmal kein Geld …

Letztlich widersprechen sich die so Handelnden selbst: Denn wo Regeln nur nach politischem Belieben und nicht nach allgemeinen Grundsätzen angewendet werden, herrscht kein Recht, sondern Willkür. Und wer Willkür statt Recht in ein Gesetz schreibt, steht nicht auf dem Boden des Grundgesetzes.

Grundgesetz: Die Ausgrenzung der Erasmus-Stiftung ist ein Skandal Foto: picture alliance / CHROMORANGE | Michael Bihlmayer
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