Als die Regierung Schröder 2005 die Hartz-Reform einführte, galt dies als großer Fortschritt. Arbeitslosen- und Sozialhilfe wurden zusammengefaßt, Minijobs schufen abgabenbegünstigte Stellen für kleine Nebenverdienste, und die Arbeitsämter sollten zu Jobagenturen werden. Vieles davon war erfolgreich, aber die Euphorie ist längst vorbei. Inzwischen gilt „Hartz IV“ längst wieder als Synonym für Armut, Ausgrenzung und soziale Ungerechtigkeit.
Linke Parteien und Sozialverbände haben mit ihrem propagandistischen Dauerfeuer gegen die Reform ganze Arbeit geleistet. „Bedingungsloses Grundeinkommen“ für jedermann lautet inzwischen ihre Wunschvorstellung. Ganz so weit ist es zwar noch nicht gekommen. Aber mit dem ab Januar nächsten Jahres geplanten Bürgergeld geht die Ampel doch ein Stück in diese Richtung.
Was genau ist geplant? Im Vordergrund der Debatte steht derzeit die Anhebung der Regelsätze für den Lebensunterhalt. Sie sollen künftig schneller an die Inflationsrate angepaßt werden und im kommenden Jahr bereits um 12 Prozent steigen. Für eine Einzelperson bedeutet das eine Anhebung von bisher 449 Euro auf dann 502 Euro pro Monat. Aber auch die Sätze für alle übrigen Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft werden entsprechend angehoben.
Eine Familie mit drei Kindern in unterschiedlichem Alter kommt dann zum Beispiel von bisher 1.825 Euro auf ein Netto-Monatseinkommen von 2.039 Euro. Zusätzlich werden – wie schon bisher – die Miete und die vollen Heizkosten vom Amt bezahlt. Das gilt allerdings nicht für die sonstigen Energiekosten, etwa für Strom. Dennoch: So viel muß ein erwerbstätiger Familienvater am normalen Arbeitsmarkt erst einmal verdienen.
Aus Steuermitteln finanziert
Des weiteren sieht der Gesetzentwurf der Ampel eine Verdoppelung des sogenannten Schonvermögens vor. Damit ist der Teil der persönlichen Ersparnisse gemeint, der trotz Leistungsbezug nicht zum eigenen Lebensunterhalt eingesetzt werden muß. Er steigt für den Haushaltsvorstand von bisher 30.000 auf jetzt 60.000 Euro, für jedes weitere Haushaltsmitglied kommen nochmals 30.000 Euro hinzu. Unsere fünfköpfige Beispielfamilie könnte also 180.000 Euro auf dem Bankkonto liegen haben und würde dennoch ohne Eigenbeteiligung voll aus Steuermitteln finanziert.
Der Bundesrechnungshof hat dies zu Recht als unangemessen und ungerecht gegenüber den Steuerzahlern moniert. Zwar beträgt die Karenzzeit nur zwei Jahre, aber auch das danach geltende Schonvermögen wird beim Bürgergeld höher liegen als bisher.
Der dritte – und wohl kritischste – Kernpunkt der Reform ist eine Art Schonzeit für neue Leistungsempfänger. Sie soll sechs Monate betragen, in denen auf Sanktionen bei Fehlverhalten weitgehend verzichtet wird. Dazu gehören etwa die Nichtannahme einer zumutbaren Arbeit oder das Fernbleiben trotz Vorladung zum Jobgespräch. Zusätzlich muß man in den ersten zwei Jahren auch nicht aus einer eigentlich zu großen Wohnung ausziehen. Selbst die entsprechend hohen Heizkosten dafür werden voll erstattet. Damit sollen die Betroffenen „den Kopf frei haben“ für die Jobsuche, der sie dann entsprechend intensiv nachgehen werden, jedenfalls in der Vorstellung der Ampelkoalitionäre.
Kritik aus der Wissenschaft
Gerade an dem letzten Punkt hagelt es jedoch Kritik. Und zwar nicht nur von der Opposition, sondern auch aus den Reihen der Wissenschaft. Denn im Gegensatz zu einer kürzlich in den Medien verbreiteten Studie des Berliner INES-Instituts zeigt die weit überwiegende Zahl wissenschaftlicher Untersuchungen, daß die Hartz IV-Sanktionen eben doch wirken. Zwar wurden sie schon bisher recht selten angewendet, wohl auch wegen häufiger juristischer Gegenwehr. Aber schon die bloße Möglichkeit, bei erwiesener Arbeitsunwilligkeit finanzielle Einbußen zu erleiden, sorgt bereits für mehr Kooperation.
Gerade in den ersten Monaten des Transferbezugs ist es von entscheidender Bedeutung, rasch wieder einen Job zu finden. Denn auch darin sind sich alle Studien einig: Je länger die Arbeitslosigkeit andauert, desto geringer wird die Chance, wieder im ersten Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Denn dann sinken sowohl Qualifikation als auch Motivation, und die Leute beginnen sich im dauerhaften Transferbezug einzurichten. Nicht umsonst haben wir derzeit knapp 900.000 Langzeitarbeitslose, obwohl überall händeringend Arbeitskräfte gesucht werden.
Zwar hat man in Deutschland als Erwerbstätiger immer etwas mehr Geld übrig als im Hartz-IV-Bezug. Dafür sorgt der sogenannte Erwerbsfreibetrag, eine Art ergänzende Sozialhilfe, wenn der eigene Lohn nicht ausreicht. Aber wer beantragt das schon? Zudem ist der garantierte Einkommensvorteil von rund 350 Euro pro Monat sicher nicht ausreichend, einen bisherigen Hartz-IV-Bezieher zu 40 Stunden Arbeit zu motivieren. Der Fehler liegt aber nicht bei den „faulen Arbeitslosen“, sondern im System. Und das Bürgergeld verstärkt ihn noch, verringert es doch nochmals deutlich die Anreize, der Armutsfalle zu entfliehen. Es geht damit „komplett in die falsche Richtung“, wie auch das Institut der deutschen Wirtschaft diagnostiziert.
Bürgergeld mit Gegenleistung?
Wie aber könnte man es besser machen? Eine Kürzung der Regelsätze, um mehr eigenen Arbeitsanreiz zu schaffen, ist politisch kaum durchsetzbar. Aber auch der umgekehrte Weg über (noch) großzügigere Hinzuverdienstmöglichkeiten führt in die Irre. Schon heute kann unsere obige Modellfamilie ihr Nettoeinkommen um weitere 600 Euro steigern, wenn beide Ehepartner jeweils 1.000 Euro brutto hinzuverdienen. Beim künftigen Bürgergeld bleiben davon sogar 780 Euro übrig.
Damit wird der Anreiz zum Verlassen des Systems zugunsten einer regulären Arbeit aber immer geringer. Zudem werden sich voll Erwerbstätige fragen, warum sie überhaupt noch arbeiten gehen. Am Ende wären dann fast alle im Transferbezug.
Aussichtsreicher ist es, zwar an großzügigen Regelsätzen festzuhalten, aber dafür eine Gegenleistung zu verlangen. Warum sollten gesunde Menschen, die den ganzen Tag Zeit haben und voll vom Steuerzahler finanziert werden, nicht zumindest einen Teil des Tages gemeinnützige Tätigkeiten verrichten? Bedarf dafür gibt es beim Staat und in gemeinnützigen Organisationen genug, vielleicht sogar in der eigenen Qualifikation entsprechenden Tätigkeiten.
Man könnte auch daran denken, erwerbsfähige Bürgergeldempfänger als Leiharbeiter in der freien Wirtschaft einzusetzen. Der Lohn ginge dann erst einmal an den Staat, der sie wiederum mit entsprechenden Abzügen daran beteiligen würde. Aber solche Vorschläge sind in Deutschland des Teufels – schon deswegen, weil die AfD ein in diese Richtung gehendes Konzept vorgeschlagen hat.
JF 46/22