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Zukunft der Zensur: Auf der Suche nach dem Hauptverantwortlichen – Teil 1

Zukunft der Zensur: Auf der Suche nach dem Hauptverantwortlichen – Teil 1

Zukunft der Zensur: Auf der Suche nach dem Hauptverantwortlichen – Teil 1

Soziale Netzwerke
Soziale Netzwerke
Soziale Netzwerke: Kein Ort der freien Meinungsäußerung mehr? Foto: picture alliance / empics | Yui Mok
Zukunft der Zensur
 

Auf der Suche nach dem Hauptverantwortlichen – Teil 1

In einem zweiteiligen Essay widmet sich der Youtuber „Der Schattenmacher“ einem der zentralsten Themen der Zukunft: der Zensur. Doch was bedeutet Zensur im 21. Jahrhundert eigentlich? Mit welchen Mechanismen arbeitet sie? Und vor allem: Von wem geht die Zensur überhaupt aus?
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Jeder Mensch hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern, zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Diese Rechte finden ihre Schranken in der Effektivität ihrer Anwendung. So mag man die Situation im modernen, plattformgebundenen Meinungskampf auf den Punkt bringen. Seit nunmehr fast fünf Jahren veröffentliche ich als „Schattenmacher“ Beiträge – meist politischen Inhaltes – auf dem Videonetzwerk YouTube und bin im Zuge dieser Tätigkeit mehr als einmal mit den Grenzen der realen Meinungsfreiheit in Kontakt geraten. Diese Grenzen werden in der Hauptsache weder durch Parlamentsbeschlüsse noch durch das Wirken der Gerichtsbarkeit definiert.

Wer sich ein wenig mit dem Thema beschäftigt, der kommt auch als juristischer Laie schnell zu dem Schluß: Das deutsche Recht läßt eine relativ große Menge an Meinungsäußerungen zu; selbst gegen die Verfassung gerichtete Aussagen unterstehen nicht selten noch dem Schutz der Ausdrucksfreiheit. In den Vereinigten Staaten, dem nach traditionellem Selbstverständnis „Land der unbegrenzten Möglichkeiten“ und Heimat von YouTube, Facebook und Twitter, wird diese Freiheitlichkeit dem Gesetz nach sogar noch stärker geschützt.

Nach wie vor ist es also sowohl in Texas als auch in Thüringen möglich, sich zur Belustigung der Passanten an die nächste Straßenecke zu stellen und lautstark die Absetzung von Angela Merkel oder Joe Biden zu fordern, ohne hiernach einen Besuch der geheimen Staatspolizei fürchten zu müssen. Unangetastet bleibt jedermanns Recht, Leserbriefe an die New York Times oder an den Spiegel zu verschicken, um die Mülleimer der dort arbeitenden Praktikanten gut gefüllt zu halten. Schlafen Sie ruhig, bis auf weiteres trachtet niemand danach, Ihnen diese wichtigen Rechte zu nehmen. Niemand muß sie Ihnen nehmen, denn niemand interessiert sich für ihre Wahrnehmung. Ganz im Gegenteil sogar dient die Freiheit, die Ihnen im Bedeutungslosen explizit gewährt wird, als hervorragendes Alibi sie Ihnen überall dort nicht garantieren zu müssen, wo Sie die Chance hätten, tatsächlich etwas zu bewirken: in den sozialen Massenmedien.

Als Hatespeech gebrandmarkt

Der Wandlungsprozeß welcher sich gegenwärtig auf der Videoplattform YouTube – Nummer 2 der meistbesuchten Websites der Welt – vollzieht und bereits vollzogen hat, kann am besten verstanden werden mit einem Blick in die Vergangenheit dieser Seite. Zu jener Zeit um das Jahr 2015, als ich selbst begann, mich für die politische Dimension des Internets zu begeistern, war es Provokateuren auf dieser Plattform noch möglich, die eigene Weltanschauung darzustellen, während im Bildhintergrund eine Ausgabe des Korans in Flammen aufging. Hunderttausenden von potentiellen Zuschauern wurde ein solches Video vom Verteilungsalgorithmus damals vorgeschlagen, viele klickten, bejubelten den Inhalt oder verdammten ihn, kommentierten, gaben Daumen nach oben oder nach unten. Ein Vorgang, welcher aus juristischer Sicht nicht vollkommen unbedenklich war, denn das deutsche Gesetz verbietet die Störung des öffentlichen Friedens durch die Beschimpfung religiöser Bekenntnisse.

Was genau dazu geeignet ist, den „öffentlichen Frieden“ zu stören, das freilich ist eine Frage, deren Beantwortung selbst unter Fachgelehrten eine rege Diskussion anregen dürfte, doch YouTube ließ ein solches Werk damals noch bestehen, mitunter sogar an prominenter Stelle. Springen wir sechs Jahre in die Zukunft. Zum heutigen Tag diskutieren die Fachgelehrten noch immer. Das Video aber ist von der Plattform verschwunden, als Hatespeech gebrandmarkt und restlos getilgt, samt dem Kanal auf welchem es veröffentlicht wurde. Was war geschehen? Um es in drei Stichpunkten zusammenzufassen: Trump war geschehen, Christchurch und Funk.

Trump und Brexit als Zäsur

Nachdem die Banken- und Eurorettungspolitik zu Beginn der Dekade sowie die Flüchtlingskrise in deren Mitte noch zwei große politische Entscheidungen darstellten, welche gegen den klaren Willen eines erheblichen Teils der westlichen Bevölkerung, doch im Sinne eines globalistisch-progressiven Dogmas gefällt wurden, ohne das deren Durchsetzung auf effektiven politischen Widerstand stieß, so änderte sich diese Bilanz im Jahre 2016 mit der Wahl Donald Trumps zum amerikanischen Präsidenten und durch das Brexit-Referendum in England. Mögen die Narrativsetzer und Mandatsträger in Berlin, Brüssel, Paris, London und Washington im Partikularen auch ihre individuellen Interessen verfolgen, so scheint ihr Wille in den prinzipiellen Fragen doch erstaunlich uniform. Ein Wille, der nun gleich zweimal in kurzer Zeit unbefriedigt blieb.

Zwar wird es sich wahrscheinlich niemals im quantitativen Sinne klären lassen, wie stark der Einfluß der Onlinewelt auf das Zustandekommen besagter Wahlergebnisse tatsächlich war, aber daß er existierte und vor allem daß er in Zukunft nur noch weiter zunehmen würde, daran bestand wohl auf keiner Seite ernster Zweifel. Das Internet und besonders die sozialen Medien waren politisch relevant geworden, also brach sich ein übergroßes Interesse bahn, sie weniger frei zu machen. Und wie immer in der Politik läßt sich ein solches Interesse am ehesten unter Zuhilfenahme eines Vorwandes, einer passenden Gelegenheit, umsetzen. Terrorakte und Amokläufe wie jener des Schützen von Christchurch, Brenton Tarrant (2019), die Todesfahrt des Alek Minassian im kanadischen Toronto (2018) oder der weitgehend mißglückte Attentatsversuch des Stephan Balliet in Halle (2019) bieten eine solche Gelegenheit, genauso wie sämtliche Gesetzesübertretungen auf niedrigerem Niveau bis hinab zur (vermeintlich) strafrechtlich relevanten Beleidigung eines unbeliebten Bundespolitikers.

Ereignisse wie diese machen es möglich, Druck aufzubauen und einen Handlungszwang zu befeuern, moralisch wie auch gesetzlich-formell, sowohl von Seiten der Presse auf die jeweilige Regierung oder von Seiten der Regierung auf die Technologiekonzerne, als auch durch lobbyistisches Agendasetting durch überzeugte Individuen innerhalb eines Unternehmens oder durch gut vernetzte Nichtregierungsorganisationen mit direktem Kontakt zu dessen Führungsabteilung. Die Perfidie der Zensurbestrebungen im 21. Jahrhundert liegt darin begründet, keinen Hauptverantwortlichen mehr zur Rechenschaft ziehen zu können. Es hat sich ein Modus Operandi ausgebildet, welcher es ermöglicht, dissidente Stimmen von ihrer Zuhörerschaft zu trennen, ohne als isolierte Institution hierfür selbst übermäßig an Legitimation einzubüßen. Dieser Prozeß ist so wirkmächtig, daß er eine eingehendere Beschreibung verdient.

Nicht abgebildet oder sogar bestritten

Zunächst mal ist es ein leicht zu quantifizierender Fakt, daß die europäischen Staaten einen beständig steigenden moslemischen Bevölkerungsanteil verzeichnen. Genauso wie es ein Fakt ist, daß die menschliche Paarbildungsdynamik sich durch die Liberalisierung im Zuge der sexuellen Revolution und durch den Siegeszug des Onlinedatings grundlegend verändert hat. Diese und weitere tiefreichende gesellschaftliche Veränderungen erzeugen in vielerlei Hinsicht – kulturell, materiell, machtpolitisch – Gewinner und Verlierer. Eine Dichotomie, die von Seiten der etablierten Medien und dem kulturdominanten Progressivismus jedoch nicht ausgewogen abgebildet, mitunter gar grundsätzlich bestritten wird.

In dieses Ungleichgewicht hinein stoßen YouTuber wie ich selbst. Wir bilden in Fakt und Meinung die andere Seite der Medaille ab. Zumeist die Perspektive jener Klientel, die in irgendeiner Form mit den bestehenden Verhältnissen und ihrer Fortentwicklung unzufrieden ist und sich Änderung herbeisehnt. In der überwältigenden Mehrheit der Fälle kann man nun selbst den skurrilsten Vertretern unserer Gilde aber keine ernsten, justiziablen Fehltritte nachweisen, vom Aufruf zu schweren Straftaten ganz zu schweigen. Meiner Einschätzung nach wissen gerade die Betreiber reichweitenstarker Kanäle zumeist sehr genau, wo die Grenzen dessen liegen, was noch ohne rechtliche Konsequenz geäußert werden darf und was nicht. Ob durch einen inneren Kodex geleitet oder an schierer Selbsterhaltung interessiert: Wer dieses Spiel länger spielt, selektiert sich automatisch auf die Seite relativer Gesetzestreue. Dies aber stellt ein Problem dar, sowohl für den radikalsten und psychologisch instabilsten Teil der Zuschauerschaft alternativer Medien, als auch für die Propagandisten auf Seiten des Mainstreams und des überzeugten Progressivismus.

Für erstere Gruppe ist es eine als unerträglich empfundene Machtlosigkeit, aus welcher sie sich mittels eines kompromißlosen Befreiungsschlages zu erlösen suchen. Jener Typus Mensch, davon gehe ich aus, wird radikalisiert, nicht nur durch die Realität, die YouTuber wie ich diskutieren, sondern auch und gerade durch unsere weitgehende Unfähigkeit, schnelle und wirksame Änderung herbeizuführen. Eingehegt durch Gesetze und die Macht des Faktischen ist alles, was ein rechter Meinungsmacher seinen Zuschauern heute bieten kann, eine Perspektive düsterer Hoffnungslosigkeit, oder aber die Aussicht auf einen sehr langwierigen und ungewissen Prozeß politisch-gesellschaftlichen Wandels. Manchen ist dies nicht genug, zumal sie aus psychologischer Sicht als passiver Konsument nicht die Vorzüge genießen, welche man als aktiver YouTuber sich erringt: Gehört zu werden, seine Sicht der Dinge darstellen zu können und hierdurch sich wenigstens der wahrgenommenen Machtlosigkeit etwas zu entziehen.

Die Realität wird verzerrt

Unsere weltanschaulichen Gegner schließlich, wachgerüttelt durch Trump und Brexit, fürchten, daß dieser gesellschaftliche Wandel tatsächlich eines Tages eintreten könnte und versuchen den eben beschriebenen Zusammenhang, der zwischen den Straftaten der einen und den Meinungsäußerungen der anderen besteht, zu verzerren. Sie stellen es so dar, als existierten die zu Grunde liegenden gesellschaftlichen Verwerfungen nicht, als sei die Radikalisierung in den Köpfen mancher junger Männer durch die alternativen Medien quasi aus dem Nichts heraus in sinistrer Kalkulation fabriziert. Natürlich hätte eine solche Argumentation (noch) vor keinem Gericht unseres Landes bestand und ebenso wäre ein Eingriff in die Verfassung zur explizit gesetzlichen Einschränkung der Meinungsfreiheit mit recht hohen Hürden verbunden und nur schwer zu legitimieren.

Deshalb suchen sich progressiv gesinnte Aktivisten mit Abschluß in diversen Agitationsstudien, aber auch um Wählerstimmen besorgte Politiker der etablierten Parteien, ein Ziel, das in Proportion zum erreichbaren Effekt viel leichter zu beeinflussen ist: Die sozialen Medien, der Hebel durch den die Wahrnehmung der Meinungsfreiheit erst gesellschaftliche Wirksamkeit erhält. Genau hier nimmt die ständige Verschiebung der Verantwortung ihren Lauf. Die Technologiekonzerne können auf den Druck verweisen, welcher mittels der veröffentlichten Meinung auf sie ausgeübt wird. Ebenso zeigen sie auf Gesetzesinitiativen wie jene des NetzDG, die zwar selbst keine inhaltlichen Beschränkungen der Meinungsfreiheit vornehmen, aber die Rechenschaftspflicht für eventuelle Gesetzesübertretungen unter Androhung hoher Strafen vom Autor auf den Plattformbetreiber verlagern und damit effektiv die Löschungswahrscheinlichkeit erhöhen.

Die veröffentlichte Meinung wiederum verweist auf ihr verfassungsmäßig festgeschriebenes Recht, Mißstände anzuprangern und Forderungen zu erheben, trennt sich selbst aber scharf ab von der Legislative, welche diese Forderungen zu implementieren hat, um sich ebenso einer Haftbarmachung zu entziehen. Die Politiker hinter den neuen Gesetzen schlußendlich bewerten die Dringlichkeit eines Themas anhand der Intensität der dazu seitens Presse und Intelligenzia herausgegebenen Analysen. Sie betonen, Artikel 5 in seiner Substanz nicht angetastet zu haben und schieben den schwarzen Peter, versetzt mit ein bißchen antikapitalistischem Blendwerk, zurück zu den Technologiekonzernen, die, so der Vorwurf, allein durch Gewinnstreben motiviert, ausschließlich kassieren, aber niemals regulieren wollten. Letztlich könnte keiner der erwähnten Parteien in diesem Bezugssystem der Vorwurf gemacht werden, die gesetzlichen Grundfesten der Meinungsfreiheit manipuliert zu haben, sehr wohl aber den viel schwächer geschützten, statistischen Prozeß der Meinungsverbreitung. Niemand hat die Absicht eine Mauer zu errichten… solange wir anderweitig sicher stellen können, daß uns die Leute nicht davonlaufen.

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„Der Schattenmacher“ betreibt seit 2015 einen eigenen YouTube-Kanal, der mittlerweile zu den reichweitenstärksten im rechten Lager gehört. Seine Videos widmen sich sowohl aktuellen Geschehnissen als auch metapolitischen Inhalten. Aufgewachsen in einer ländlichen Region, schlug er früh eine klassisch akademische Laufbahn ein. Mittlerweile arbeitet er an einem Institut für Grundlagenforschung. Öffentlich tritt er wie viele seiner YouTube-Kollegen aus Angst vor Repression nicht auf.

Den zweiten Teil des Essays Zukunft der ZensurAuf der Suche nach dem Hauptverantwortlichen – Teil II  .

Soziale Netzwerke: Kein Ort der freien Meinungsäußerung mehr? Foto: picture alliance / empics | Yui Mok
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