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Vorschlag von ESM-Ökonomen: Die Regeln den Schulden anpassen?

Vorschlag von ESM-Ökonomen: Die Regeln den Schulden anpassen?

Vorschlag von ESM-Ökonomen: Die Regeln den Schulden anpassen?

Euro: Maastricht-Regeln zur Staatsverschuldung sollen weiter aufgeweicht werden
Euro: Maastricht-Regeln zur Staatsverschuldung sollen weiter aufgeweicht werden
Euro: Maastricht-Regeln zur Staatsverschuldung sollen weiter aufgeweicht werden Foto: picture alliance / Bildagentur-online/Ohde | Bildagentur-online/Ohde
Vorschlag von ESM-Ökonomen
 

Die Regeln den Schulden anpassen?

Der Maastrichter Vertrag soll weiter aufgeweicht werden. In einem Papier schlagen ESM-Ökonomen vor, die Schuldengrenze von bisher 60 Prozent des Bruttoinlandsprodukts auf 100 Prozent anzuheben. Dabei gäbe eine einfache und wirksame Möglichkeit, um die Staatsverschuldung der EU-Länder zu begrenzen. Ein Kommentar.
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Das Sein bestimme das Bewußtsein, hieß es schon bei Karl Marx. Mittlerweile passen sich auch moderne Ökonomen dieser Maxime an. In einem aktuellen Diskussionspapier des Europäischen Stabilisierungs-Mechanismus (ESM) wird ganz offen gefordert, die Maastrichter Schuldengrenze von bisher 60 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) auf 100 Prozent anzuheben.

Insbesondere die hoch verschuldeten Südländer des Euroraums könnten dann erst einmal aufatmen. Sie haben diese Grenze ohnehin schon weit überschritten, am stärksten Griechenland mit aktuell 209 Prozent. Italien und Portugal liegen mit 160 Prozent beziehungsweise 137 Prozent nicht weit dahinter, und auch Frankreich reißt mit einer Staatsverschuldung von 118 Prozent des BIP meilenweit die aktuell erlaubte Höchstmarke.

Eine Rückkehr zu den eigentlich vorgesehenen 60 Prozent sei aber unrealistisch, argumentieren die ESM-Ökonomen. Portugal müßte dafür beispielsweise mehr als 30 Jahre lang jährlich Budgetüberschüsse erwirtschaften, hatte aber in der Vergangenheit stattdessen durchgehend Budgetdefizite. Selbst in wirtschaftlich guten Zeiten haben nämlich die Euroländer die Maastrichter Vorgabe von drei Prozent für das jährliche Jahresdefizit eher als Mindest- denn als Höchstwert interpretiert. Infolgedessen stieg die Gesamtverschuldung immer weiter an.

Finanzkrise, Eurorettung und Corona-Pandemie fordern neue Staatsmilliarden

An Ausreden dafür hat es freilich nie gefehlt. Erst war es die Finanzkrise, dann die Eurorettung und schließlich die Corona-Pandemie, die immer neue Staatsmilliarden forderte. Auf den Gedanken, dafür an anderer Stelle zu sparen oder wenigstens in guten Zeiten mit Budgetüberschüssen vorzusorgen, kam man dabei nie. Stattdessen wurden die ursprünglichen Budgetregeln des Maastrichter Vertrages immer weiter „flexibilisiert“, also aufgeweicht.

Am Ende waren sie so kompliziert, daß sie praktisch nicht mehr durchzusetzen waren. Das sieht auch die ESM-Autorengruppe so. Die Lösung könne daher nur in einem möglichst einfachen, dafür aber auch politisch durchsetzbaren neuen Ansatz liegen.

Ihr Vorschlag basiert auf einer Kausalität, den der Ökonom Evsey Domar schon 1944 entdeckt hatte. Demnach pendelt sich die Staatsschuldenquote langfristig auf einen Wert ein, der dem Verhältnis von jährlichem Budgetdefizit und der Wachstumsrate der Volkswirtschaft entspricht. Zum Beispiel lag den ursprünglichen Maastrichter Kriterien von drei Prozent für das Defizit und 60 Prozent für die Gesamtverschuldung eine Wachstumserwartung von (nominal) fünf Prozent pro Jahr im Euroraum zugrunde (denn 0,3 geteilt durch 0,5 = 0,6). Zieht man von letzterer eine Inflationsrate von zwei Prozent ab, dann gingen die Väter von Maastricht also offenbar von drei Prozent realem Wachstum in der Zukunft aus.

Auch der Anpassungszeitraum soll „flexibilisiert“ werden

Das aber, so die ESM-Ökonomen, sei aus heutiger Sicht nicht mehr erreichbar. Realistischer sei künftig ein reales Wachstum von nur noch ein Prozent im Euroraum. Dann aber würde ein jährliches Budgetdefizit von drei Prozent nach Adam Riese eben langfristig auf eine Staatsschuldenquote von 100 Prozent hinauslaufen.

Da dies ohnehin dem im Durchschnitt bereits erreichten Wert entspreche, läge es nahe, den entsprechenden Zielwert entsprechend anzuheben. Zusätzlich schlagen sie eine Begrenzung des Staatsausgabenanstiegs für diejenigen Länder vor, welche auch den neuen Höchstwert bereits überschreiten. Bisher war dafür ein maximal zwanzigjähriger Anpassungszeitraum vorgesehen, der allerdings ebenfalls nie eingehalten wurde. Jetzt soll auch diese Restriktion „flexibilisiert“, nämlich von der EU-Kommission für jedes Sünderland individuell festgelegt werden. Man kann sich nach den bisherigen Erfahrungen leicht vorstellen, worauf das hinauslaufen wird.

Vor allem aber stellt sich die Frage, wieso überhaupt an dem Drei-Prozent-Defizitkriterium festgehalten werden soll. Begründet wird das im ESM-Papier vor allem mit dem notwendigen Spielraum für stabilisierende Maßnahmen im Falle einer Rezession. Aber damit kann man eigentlich nur einen entsprechenden Maximalwert, nicht aber ein Dauer-Defizit als regelmäßige Norm rechtfertigen.

Es gäbe ein wirksame Methode zur Begrenzung der Staatsverschuldung

Viel näher läge es, sich stattdessen an der Schweizer Schuldenbremse zu orientieren. Sie wird in dem Papier zwar erwähnt, aber kaum angemessen gewürdigt. Demnach ist nämlich im Normalfall ein ausgeglichenes Staatsbudget vorgesehen, so daß sich bei positivem Wachstum die Schuldenquote automatisch immer weiter verringern würde.

Für Notfälle wie Pandemien oder Rezessionen erlauben auch die Schweizer kurzfristige Abweichungen von dieser Regel, die aber in besseren Jahren zwingend wieder auszugleichen sind. Der Erfolg hat ihnen Recht gegeben: Ihre Schuldenquote auf Bundesebene ist seit zehn Jahren nahezu konstant und lag selbst im Pandemiejahr 2020 bei lediglich beneidenswerten 29 Prozent.

Auch wenn darin die einzelnen Kantone nicht berücksichtigt sind – wer nach einer wirklich einfachen und zugleich höchst wirksamen Regel zur Begrenzung der Staatsverschuldung sucht, braucht eigentlich nur einen Blick über die Alpen zu werfen.

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Prof. Ulrich van Suntum, der Volkswirt lehrte von 1995 bis 2020 an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster und war Generalsekretär des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (der sogenannten Wirtschaftsweisen).

Euro: Maastricht-Regeln zur Staatsverschuldung sollen weiter aufgeweicht werden Foto: picture alliance / Bildagentur-online/Ohde | Bildagentur-online/Ohde
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