Anzeige
Anzeige

Diskussion um Rundfunkbeitrag: Unterschichtenfernsehen für Pflegeheime

Diskussion um Rundfunkbeitrag: Unterschichtenfernsehen für Pflegeheime

Diskussion um Rundfunkbeitrag: Unterschichtenfernsehen für Pflegeheime

Symbolbild des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandfunk in Köln Foto: picture alliance / Flashpic | Jens Krick
Diskussion um Rundfunkbeitrag
 

Unterschichtenfernsehen für Pflegeheime

In der Diskussion um die abgelehnte Erhöhung des Rundfunkbeitrags spielten Fragen der Qualität kaum eine Rolle. Die skandalöse Unausgewogenheit der politischen Talkshows wird in der öffentlichen Debatte ebenso hingenommen wie Regierungsnähe und denunziatorisches Framing, ob bei Covid, EU-Fragen oder Migration. Ein Kommentar von Nikolaus Fest.
Anzeige

Nüchtern betrachtet ist die Entscheidung von Magdeburg – das Scheitern der geplanten Erhöhung der GEZ-Gebühr – keine große Sache. Das wurde sie erst durch die Begleitumstände: Die Grünen agierten, als hätten sie schon die absolute Mehrheit. Selbst der Koalitionsbruch ist für sie offensichtlich eine Option. Umgekehrt wackelte und dackelte die CDU, als stünden sie kurz vor der Fünf-Prozent-Hürde.

Statt Grünen und SPD mit dem Ende der Koalition zu drohen, ließ sich Ministerpräsident Reiner Haseloff die Scheindebatte über ein Zusammengehen mit der AfD aufdrängen; dazu feuerte er seinen Innenminister Holger Stahlknecht (CDU), der genau dies moniert hatte. Und die Diskussion um Gebührenerhöhung und Koalitionsvertrag beendete er nicht mit einem Machtwort gegenüber seinen Koalitionspartnern, sondern mit einem Geschäftsordnungstrick: Er nahm den Antrag von der Tagesordnung. Nicht nur im eigenen Lager dürfte er politisch schwer verloren haben.

Vor allem zeigte sich, daß gerade die Tabuisierung der AfD der Partei eine politische Macht gibt, die weit über Wahlergebnisse hinausgeht. Wie schon bei der Wahl des thüringischen Ministerpräsidenten Thomas Kemmerich – samt anschließender Annullierung durch die Bundeskanzlerin – führte das von den Altparteien in Sachsen-Anhalt inszenierte Berührungsverbot zu Zwängen, die Koalitionsregierungen in jedem Bundesland massiv gefährden. Damit hat die AfD eine erfreulich scharfe Waffe in die Hand bekommen, und das selbst bei bloßen Sachfragen.

Gefangene ihres Abgrenzungsfurors

Wenn, wie in Sachsen-Anhalt, ein CDU-Ministerpräsident seine eigenen Leute opfert, können Ministerpräsidenten der SPD oder Grünen auf ein drohendes Zusammengehen mit der AfD künftig kaum weniger harsch reagieren. Das bei der Wahl in Thüringen von vielen Politikern und Kommentatoren an die Wand gemalte Schreckensbild einer geduldeten Minderheitsregierung von AfD-Gnaden ist längst Wirklichkeit – nur daß es sich nicht um Minderheitsregierungen handelt, sondern um solche mit klaren Mehrheiten. Auch sie sind abhängig von der AfD, da jede sachpolitische Annäherung an deren Positionen das Ende der Koalition bedeuten kann. So machen sich die Altparteien zu Gefangenen ihres Abgrenzungsfurors.

Ansonsten war an der Debatte um die Rundfunkgebühr nur dreierlei bemerkenswert: Erstens die Abgehobenheit der öffentlich-rechtlichen Sender, die selbst in Zeiten von Massenkurzarbeit und Massenentlassungen an der Beitragserhöhung festhielten. Daß der ARD-Vorsitzende Tom Buhrow, wie so viele seiner Kollegen überversorgt und unkündbar, das Bundesverfassungsgericht anrufen will, zeigt das Ausmaß seiner Entfremdung vom Gebührenzahler.

Auffällig auch die Begründung für die verweigerte Zustimmung. In erster Linie ging es um die mangelnde Präsenz der öffentlich-rechtlichen Sender im Osten, also um gebührenfinanzierte Arbeitsplätze. Fragen der Qualität spielten hingegen kaum eine Rolle. Die skandalöse Unausgewogenheit der politischen Talkshows wird in der öffentlichen Debatte ebenso hingenommen wie Regierungsnähe und denunziatorisches Framing, ob bei Covid, EU-Fragen oder Migration. Kein Thema sind Soap Operas, Gameshows, die ewigen Wiederholungen; auch nicht die ranschmeißerischen Sportsendungen mit ihren fragwürdigen „Expertenrunden“.

Freifahrtschein vom Bundesverfassungsgericht

Daß viele jüngere Zielgruppen inzwischen für ARD und ZDF unerreichbar sind, ist kein Anlaß zur öffentlichen Debatte, ganz zu schweigen vom Niedergang auch des sprachlichen Niveaus aller Gebührensender. Der böse Spott vom „Unterschichtenfernsehen“, früher auf einige Privatsender gemünzt, gilt heute ebenso für viele Sendungen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, nur daß es sich dort um „Unterschichtenfernsehen für Pflegeheime“ handelt.

Beide Begriffe stehen für schwere Legitimationsdefizite. Wer sich mit solchen Angeboten nicht zufriedengeben will, ist längst bei Netflix, Amazon Prime und anderen Streamingdiensten, ergänzt durch Arte, 3sat und dem privaten Sender Servus TV. Alles andere kann man von der Fernbedienung löschen.

Auch darin zeigt sich, daß – drittens – die Aufsichtsmechanismen des öffentlich-rechtlichen Fernsehens nicht funktionieren. Die Fernsehräte, weitgehend besetzt mit aktiven oder ehemaligen Politikern, sind offensichtlich und seit Jahren ein Ausfall. Noch größeren Anteil am Niedergang des öffentlich-rechtlichen Fernsehens hat das Bundesverfassungsgericht.

Statt die Frage nach den qualitativen Voraussetzungen des Programmauftrags zu stellen und danach, ob immer mehr Rundfunk- und Internet-Angebote, die Unbalanciertheit der politischen Berichterstattung oder die Auslagerung anspruchsvoller Formate in Nischensender tatsächlich noch „Grundversorgung“ bedeuten, haben die Karlsruher Richter eben diese „Grundversorgung“ in allen Grundsatzurteilen als gegeben vorausgesetzt. Das aber war nichts anderes als ein Freifahrtschein für die ARD und ZDF, so weiterzumachen wie bisher.

Als 1984 das Privatfernsehen gegründet wurde, war dies auch ein Versuch der Regierung Kohl, den Einfluß des „Rotfunks“ zu brechen. Geschehen ist das Gegenteil. RTL und SAT1 sind, was Framing und Voreingenommenheit angeht, kaum von „tagesschau“ oder „heute journal“ zu unterscheiden, und auch bei anderen Sendungen hat man sich qualitativ angenähert. Konkurrenz belebt das Geschäft, heißt es; manchmal verdirbt es das aber auch. ARD und ZDF sind dafür ein Beispiel. Auch die Magdeburger Entscheidung ändert daran nichts. Das Elend der Öffentlich-Rechtlichen geht weiter.

—————–

Dr. Nicolaus Fest ist EU-Parlamentsabgeordneter der AfD und war stellvertretender Chefredakteur der Bild am Sonntag.

Symbolbild des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandfunk in Köln Foto: picture alliance / Flashpic | Jens Krick
Anzeige
Anzeige

Der nächste Beitrag

ähnliche Themen