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Bernd Zimniok, Demografie, Massenmigration

Waffenrecht: Reflexartige Gesetzesverschärfungen sind widersinnig

Waffenrecht: Reflexartige Gesetzesverschärfungen sind widersinnig

Waffenrecht: Reflexartige Gesetzesverschärfungen sind widersinnig

Jäger
Jäger
Jäger: Betroffen von Gesetzesverschärfungen nach Terroranschlägen Foto: picture alliance/KEYSTONE
Waffenrecht
 

Reflexartige Gesetzesverschärfungen sind widersinnig

Nach dem furchtbaren Massenmord in Neuseeland reagieren dort die politisch Verantwortlichen nicht anders wie nach ähnlich verheerenden, mit Schußwaffen begangenen Taten: Die Waffengesetze werden reflexartig drastisch verschärft. Doch solche Maßnahmen treffen die Falschen. Ein Kommentar von Walter Schulz.
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Nach dem furchtbaren Massenmord in Neuseeland reagieren dort die politisch Verantwortlichen nicht anders als in England 1996 oder Deutschland 2002 und 2009 nach ähnlich verheerenden, mit Schußwaffen begangenen Taten: Die Waffengesetze werden reflexartig drastisch verschärft. In Neuseeland hat man kurz nach der Tat per Gesetz halbautomatische Gewehre verboten, weil der Täter solche benutzt hat – und trifft damit vor allem Jäger.

Auch in Neuseeland bestimmt der Fokus auf das Tatmittel Waffe die Reaktion der Politiker, um das Gefühl zu verbreiten, man tue etwas gegen die Ursachen solcher Taten. Ein Blick auf die Fakten zeigt freilich: Ursache solcher Wahnsinnstaten ist nicht die Waffe. Die Ursache ist der in seiner Persönlichkeit schwerst gestörte Täter, nicht sein Tatmittel. Das ist bei all diesen Tätern – Amokläufern oder Terroristen – so.

Solche Menschen, die in ihrem Wahn andere Menschen, seien es Schüler, Passanten oder Moscheebesucher töten wollen, finden immer ein wirksames Tatmittel. So benutzte US-Kriegsveteran Timothy McVeigh am 19. April 1995 einen mit 2,4 Tonnen Ammoniumnitrat gefüllten Kleinlaster, um das Murrah Federal Building in Oklamoma City in die Luft zu jagen und dabei 168 Menschen zu töten.

Gegen kriminologische Erkenntnisse

In Nizza ermordete ein islamischer Terrorist im Juli 2016 mit einem LKW 86 Menschen. Warum verbietet man nicht LKWs, warum nicht den Kunstdünger Ammoniumnitrat? Sie sind genauso Mittel zum Zweck wie Schußwaffen. Und Handgranaten und Sturmgewehre, wie sie islamische Täter in der Regel benutzen, sind für Zivilpersonen ohnehin verboten, werden von denen aber dennoch ungehindert benutzt.

Alle kriminologischen Erkenntnisse zeigen: Es ist wirkungslos, Jägern und Sportschützen ihre Waffen zu verbieten, nur weil ein Irrer sie als Mordinstrumente einsetzte. Es ist genauso sinnlos, wie LKWs oder Kunstdünger zu verbieten. Wer, warum auch immer, über eine so gewaltige Tötungswut und Persönlichkeitsstörung verfügt, wie die Täter der genannten Beispiele, hat immer Energie genug, sich die Mittel zu beschaffen, die er zum Töten braucht.

Tickende Zeitbomben in Menschengestalt

Es ist die große Herausforderung, die tickenden Zeitbomben in Menschengestalt aus dem Verkehr zu ziehen, bevor sie anfangen zu töten. Sicher ist: Ein Restrisiko für solche Wahnsinnstaten bleibt in jeder urbanen Gesellschaft. Und das liegt nicht in der Verfügbarkeit von Zivilwaffen, sie sind kein Risikofaktor, sonst müßte die Schweiz mit ihrem sehr liberalen Waffengesetz ja eine hohe Mord- und Amokrate haben. Doch die Schweiz glänzt mit einer der weltweit niedrigsten Mordraten.

Das hindert insbesondere Grüne und ihre Fahnenträger nicht daran, auch nach der jüngsten Schreckenstat einmal mehr massive Verschärfungen für das ohnehin sehr strenge deutsche Waffengesetz zu fordern. Mit kriminologischen Erkenntnissen und mit den Kriminalitätsstatistiken des Bundeskriminalamtes sind diese nicht zu erklären. Die Forderungen sind allenfalls ideologisch begründbar.

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Walter Schulz ist Herausgeber des Fachmagazins Deutsches Waffen-Journal

Jäger: Betroffen von Gesetzesverschärfungen nach Terroranschlägen Foto: picture alliance/KEYSTONE
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