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Gerichtsprozeß in Sonthofen: Beim Kirchenasyl muß der Staat Härte zeigen

Gerichtsprozeß in Sonthofen: Beim Kirchenasyl muß der Staat Härte zeigen

Gerichtsprozeß in Sonthofen: Beim Kirchenasyl muß der Staat Härte zeigen

Gampert
Gampert
Der Immenstädter Pfarrer Ulrich Gampert Foto: picture alliance/Benjamin Liss/dpa
Gerichtsprozeß in Sonthofen
 

Beim Kirchenasyl muß der Staat Härte zeigen

Zum ersten Mal steht ein Pfarrer in Bayern wegen der Gewährung von Kirchenasyl vor Gericht. Das selbstgerechte, verantwortungslose Handeln des Geistlichen verdient eine harte Strafe. Die würde auch der Abschreckung dienen. Die Kirche darf kein rechtsfreier Raum sein. Ein Kommentar von Thorsten Brückner.
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Seit heute steht Ulrich Gampert vor Gericht. Im Juli war ihm ein Strafbefehl in Höhe von 4.000 Euro zugegangen. Der Grund: Der Pfarrer aus Immenstadt im Allgäu hatte einem abgelehnten Asylbewerber aus Afghanistan Unterschlupf gewährt. Kirchenasyl nennt das die Evangelische Kirche, Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt die Staatsanwaltschaft.

Die Erpressung der Behörden hat im Fall Gampert funktioniert. Obwohl sich sein 22 Jahre alter afghanischer Schützling Reza Jafari bereits zwei Mal seiner Abschiebung entzogen hatte, gewährte ihm der Petitionsausschuß des Bayerischen Landtags einen sechsmonatigen Abschiebestopp. Daraufhin verließ der junge Mann das Kirchengelände. Mittlerweile hat er sogar noch eine Ausbildungsduldung erhalten.

Eine Geldstrafe verfehlt ihre Wirkung

Anstatt aber nun als reumütiger Sünder um Vergebung zu bitten, Besserung zu geloben und seine Geldstrafe zu begleichen, will es der Asylpfarrer wissen: Den Strafbefehl akzeptierte er nicht, nun liegt der Ball beim Amtsgericht Sonthofen. Die Evangelische Landeskirche will die Causa Gampert zum Präzedenzfall für die weiteren derzeit 81 Fälle von Kirchenasyl in Bayern machen.

Das Gericht täte – auch mit Blick darauf – gut daran, ein klares und hartes Urteil zu sprechen. Zumindest offiziell wird jeder Asylantrag in Deutschland individuell geprüft. Es ist ein Ausdruck von Selbstgerechtigkeit und Anmaßung, sich als einzelner Pfarrer über das Ergebnis einer solchen Asylprüfung hinwegzusetzen.

Der Staat muß gegenüber den Rechtsbrechern im Talar Härte zeigen. Eine Geldstrafe verfehlt ihre Wirkung. Als ob Gampert die 4.000 Euro aus eigener Tasche hätte berappen müssen! Nur eine mögliche Haftstrafe kann hier als Abschreckung dienen, auch wenn es dazu freilich nie kommen wird .

Es geht auch um Verantwortung

Dazu kommt: Die Kirche ist kein rechtsfreier Raum. Im Zweifel muß die Polizei eben auch mal einen sich illegal im Land aufhaltenden Ausländer aus einer Kirche holen, ihn in einen Flieger setzen und außer Landes schaffen. Dem Respekt vor dem Rechtsstaat würde ein solch konsequentes Handeln der Behörden jedenfalls guttun.

Und einen weiteren Aspekt gilt es zu bedenken: Wer übernimmt eigentlich die Verantwortung, wenn ein Asylbewerber, der sich nur durch Kirchenasyl seinen Verbleib in Deutschland sichern konnte, später kriminell wird? Etwa Pfarrer wie Ulrich Gampert?

Der Immenstädter Pfarrer Ulrich Gampert Foto: picture alliance/Benjamin Liss/dpa
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