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Netzsperren ab 2020: EU richtet die Technik gegen die Bürger

Netzsperren ab 2020: EU richtet die Technik gegen die Bürger

Netzsperren ab 2020: EU richtet die Technik gegen die Bürger

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Bald könnten auch EU-Staaten Webseiten sperren Foto: picture alliance / empics
Netzsperren ab 2020
 

EU richtet die Technik gegen die Bürger

Unter dem Deckmantel des Verbraucherschutzes plant die EU weitere Einschränkungen im Internet. Die Regeln der Consumer Protection Cooperation könnten etwa Tür und Tor dafür öffnen, unliebsame Webseiten zu sperren. Die Politik könnte die Technik gegen ihre Nutzer richtigen. Ein Kommentar von Henning Lindhoff.
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Der Verbraucherschutz macht es möglich. Geht es nach dem Willen der EU, werden staatliche Behörden ab dem 17. Januar 2020 Zugangssperren für ausgewählte Internetseiten einrichten dürfen.

Die Regeln der Consumer Protection Cooperation (CPC) sind Teil des im Mai 2015 erarbeiteten Strategiepapiers Digital Single Market (DSM). Eine Anfrage des FDP-Bundestagsabgeordneten Manuel Höferlin verlieh dem Thema jüngst wieder neue Brisanz.

Die CPC-Regeln zielen, oberflächlich betrachtet, auf den Schutz der Verbraucher beim Einkauf im Internet. Hier soll das bestehende EU-Verbraucherrecht gestärkt werden, indem Behörden wie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, das Luftfahrt- oder das Eisenbahn-Bundesamt beispielsweise sogenanntes Mystery Shopping betreiben dürfen, um Verstöße festzustellen, während sie vorgeben, ein regulärer Einkäufer zu sein.

Warnhinweise an Verbraucher

Sie dürfen aber auch Informationen von Domainregistern, Internet Service Providern, zum Beispiel der Deutschen Telekom, und Banken anfordern, um rechtsverletzende Händler zu identifizieren. Sie dürfen letzteren auch die Rückerstattung von Gewinnen beziehungsweise die Entschädigung der Verbraucher auferlegen.

Und zu guter Letzt dürfen sie in schweren Fällen die Internetseiten dieser Händler gänzlich sperren lassen. Die Verjährungsfrist entsprechender Verstöße beträgt fünf Jahre.

Auf die Anfrage Höferlins betonte das Bundesjustizministerium, daß Internetsperren nur als schärfste Sanktion verhängt werden dürften. Viel häufiger würden zukünftig Warnhinweise an die Verbraucher gehen.

Sicherheitsstaat entfaltet Eigenleben

Doch das CPC-Regelwerk öffnet Tür und Tor. Seit einigen Jahren schon wird in Deutschland und in der EU über die Sperrung von Internetseiten, beispielsweise aufgrund rechtsextremistischer oder gewaltverherrlichender Inhalte, diskutiert. 2011 wurde ein Gesetz der damaligen Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) zur Sperrung kinderpornografischer Websites aufgehoben. Seitdem kocht das Thema immer wieder hoch.

Längst sind Deutschlands Politiker nach den Enthüllungen von Edward Snowden ab Juni 2013 wieder zur Tagesordnung übergegangen. Doch die dank des Whistleblowers bekannt gewordenen Überwachungs- und Ausforschungsprogramme sind von einem Ausmaß und einer so umfassenden Natur, wie dies sich auch viele kritische Beobachter dieses Bereichs nicht haben vorstellen können. Es ist offenkundig: Teile des Sicherheitsstaates sind außer Kontrolle geraten und haben ein Eigenleben entfaltet.

Freiheit im Internet ermöglichen

Es hat sich gezeigt, daß Mechanismen der exekutiven und parlamentarischen Kontrolle eindeutig nicht so funktionieren, wie sie es sollten. Netzsperren wären der nächste logische Schritt zu einer digitalen Diktatur, zu einer perfektionierten Unmenschlichkeit.

Der Schlüssel aber zu einer menschenfreundlichen digitalen Gesellschaft liegt darin, Freiheit im Internet zu ermöglichen, mittels Technik und Recht. Die Politik hat dafür zu sorgen, daß die Technik nicht gegen ihre Nutzer gewendet wird.

Netzsperren hingegen würden den ohnehin bereits extistierenden Mißständen die Krone aufsetzen. Der dünne Deckmantel namens Verbraucherschutz täuscht niemanden mehr.

Bald könnten auch EU-Staaten Webseiten sperren Foto: picture alliance / empics
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