Deutschland debattiert: Gehört der Islam zu Deutschland? In einem Gastbeitrag für die JUNGE FREIHEIT warnt die weltweit bekannte Islamkritikerin Sabatina James vor einer islamischen Masseneinwanderung, kritisiert Bundeskanzlerin Angela Merkel und nimmt die AfD in Schutz.
Die Schwierigkeiten beginnen schon beim Googeln. Es scheint ausschließlich Meinungen anderer über das AfD-Parteiprogramm zu geben, negative Meinungen, der Text selbst ist nur schwer zu bekommen. Dann hofft man auf die Startseite der AfD, wer Falschmeldungen vermeiden will, stellt sich am besten selbst dar, leider vergeblich.
Mehrere Tage nach dem Beschluß des Bundesparteitags noch kein Hinweis, was als Parteiprogramm beschlossen wurde, nur was beantragt wurde, das macht es den Kritikern leichter. Die Schlagzeilen sind wie im Vorfeld einhellig: Die AfD greift den Islam an. Liest man genauer, zielt die Kritik der AfD auf den antidemokratischen orthodoxen Islam: „Ein orthodoxer Islam, der unsere Rechtsordnung nicht respektiert oder sogar bekämpft und einen Herrschaftsanspruch als alleingültige Religion erhebt, ist mit unserer Rechtsordnung und Kultur unvereinbar.“ Das ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit, sollte man meinen. Das Problem liegt aber tiefer.
Eine offensive Bekämpfung des antidemokratischen Islamismus findet in Deutschland nicht statt. Der antidemokratische Islamismus ist im Gegenteil ein wichtiger Verbündeter: Erdogan, Saudis, Emirate, Katar und so weiter. Vielleicht verbietet es sich aus Sicht der Politik, eine antidemokratische Ideologie offensiv zu bekämpfen, mit der man so eng verbündet ist. Die AfD wagt die Auseinandersetzung mit den islamistischen Gegnern des Grundgesetzes und macht sich damit unbeliebt.
Verharmlosungs-Parolen der anderen Parteien
Stört sie doch die Verharmlosungs-Parolen der anderen Parteien, von mutigen Einzelkämpfern abgesehen. Die Bevölkerung wird darüber abstimmen müssen, ob sie eine offensive Bekämpfung des antidemokratischen Islamismus will oder nicht. Die Überschrift zu diesem Thema der AfD lautet: „Der Islam gehört nicht zu Deutschland.“ Das ist vor allen Dingen ein Kontrapunkt. Angefangen hatte den Streit der damalige Bundespräsident Christian Wulff (CDU) mit dem Satz: „Der Islam gehört inzwischen auch zu Deutschland.“
Er hat diesen Satz nicht lange im Amt überstanden. Trotz Ablehnung durch den nachfolgenden Bundespräsidenten Gauck hat sich Bundeskanzlerin Merkel diesen Satz in der Folge zu eigen gemacht. Ihr Satz ist so falsch, wie er undifferenziert ist. Deutschland hat keine Veranlassung, sich einen Islam zu eigen zu machen, dessen Vertreter in Form der islamischen Staatengemeinschaft in ihrer islamischen Menschenrechtserklärung Frauen und Nichtmuslimen die rechtliche Gleichwertigkeit verweigern.
Davon haben sich auch die deutschen Islamverbände nicht losgesagt, noch es verurteilt. Da hilft es auch nicht, wenn sie das Grundgesetz anerkennen, solange sie in der Minderheit sind, das ist eine undemokratische Strategie anstelle einer echten Demokratisierung.
Ablehnung einer islamischen Masseneinwanderung ist demokratisch
Richtig ist, daß der Islam nicht Teil der deutschen Kulturgeschichte ist. Eine Verpflichtung zur Islamisierung kann es damit nicht geben. Die Bevölkerung hat das Recht, eine islamische Masseneinwanderung abzulehnen. Die AfD spricht das aus. Bei CSU und CDU gibt es auch entsprechende Stimmen, sie können die Bundeskanzlerin aber nicht überstimmen, denn die Bundeskanzlerin bestimmt die Richtlinien der Politik. Bei anderen Parteien im Bundestag scheint eine Islamisierung kaum noch umstritten zu sein.
Leider wird dem Wähler nicht offen ins Gesicht gesagt: Wir wollen eine Islamisierung. Die Ablehnung einer islamischen Masseneinwanderung durch die AfD ist nicht rassistisch, sondern demokratisch, wenn sie den Willen der Bevölkerung ausdrückt, die diese Frage selbst entscheiden darf. Islamische Flüchtlinge dürfen sehr wohl auf die islamische Staatengemeinschaft und die Arabische Liga verteilt werden, auch wenn weder die Bundeskanzlerin noch die angeblich überlastete Türkei sich jemals darum bemüht haben.
Eine Asyl-Verpflichtung nach Art 16a Grundgesetz gibt es nicht für Flüchtlinge, die über sichere Drittstaaten wie Österreich kommen, bei denen darf selbst entschieden werden, wer genommen wird. Unsere Hilfe brauchen vor allen Dingen religiöse Minderheiten aus den islamischen Ländern, insbesondere dortige Christen, die nicht einfach in andere islamische Länder gehen können, da sie dort mit weiterer Benachteiligung oder Verfolgung zu rechnen haben.
Mißverständnis beim Begriff Islam
Der Islam in der von Mohammed konzipierten Form bis zur heute bestehenden Islamischen Staatengemeinschaft ist mit der Demokratie nicht kompatibel, und kann es ohne eine Reform auch nicht werden. Das hat der theologisch und politisch institutionalisierte Islam vor allen Dingen sich selbst zuzuschreiben, weil er die nötige demokratische Reformierung nicht durchgeführt hat. „Der Islam gehört nicht zu Deutschland“, ist damit richtig im Sinne des Islam-Begriffs als institutionalisierter Islam, der sich nicht demokratisiert hat, denn ein undemokratischer Islam kann nicht zu Deutschland gehören, noch anerkannt werden.
Das sollte dazu erklärt werden. Diese Sichtweise ist offensichtlich mehrheitsfähig. In einer jüngsten Umfrage der Bild-Zeitung sprechen sich 61 Prozent der Befragten dagegen aus, daß der Islam zu Deutschland gehört, auch der Fraktionsvorsitzende von CDU/CSU Volker Kauder betonte das erneut. Nur 22 Prozent der Befragten waren dafür, nach Abzug der Enthaltungen sind 73,5 Prozent der Voten dagegen, daß der Islam zu Deutschland gehört, also knapp drei Viertel.
Andererseits besteht das Mißverständnis beim Begriff Islam in der Mehrfachbedeutung des Wortes, der auch als Überbegriff verwendet wird, unter dem sich genauso säkulare demokratische Muslime einordnen. Es ist richtig zu betonen, daß demokratische Muslime damit nicht gemeint sind und sehr wohl zu Deutschland gehören können, was die AfD wie andere auch festgehalten hat. Um darauf Rücksicht zu nehmen, könnte man auch sagen: Der Islamismus gehört nicht zu Deutschland und eine Islamisierung wird nicht gewünscht.
Islamisten müssen ausgewiesen werden
Da der institutionalisierte Islam islamistisch ist, kommt es bei entsprechender Erklärung auf das gleiche hinaus. Diese Formulierung ist mehr als manch einer zunächst denkt und kaum angreifbar, aber ziemlich wirkungsvoll, und Probleme bekommen erst recht diejenigen, die diese Formulierung nicht unterstützen.
Die Bevölkerung hat auch ein Recht darauf, davor geschützt zu werden, daß gewalttätige Konflikte innerhalb der islamischen Welt nach Deutschland kommen, nicht nur wegen der Sicherheit. Schon heute werden Schritte für mehr Überwachung wie die Abschaffung des Bargeldes oder Vorstufen dazu mit der islamistischen Terrorgefahr begründet, wohlgemerkt eine Terrorgefahr durch gewaltbereite antidemokratische Islamisten, die nicht ausgewiesen werden. Die dringendste Notwendigkeit zur Erhaltung der offenen und freien demokratischen Gesellschaft wäre deshalb die konsequente Ausweisung aller gewaltbereiten und antidemokratischen Islamisten, wo immer das möglich ist.
Dies kann nur gelingen, wenn die Polizei den Auftrag zur verdeckten Ermittlung zu diesem Zweck erhält, damit die Behörden nicht auf Zeugen angewiesen bleiben, die ihre Aussage nach Bedrohung zurücknehmen müssen. Ohne der AfD die Absicht absprechen zu wollen, fehlt die klare Formulierung dieses Hauptpunktes zumindest im Leitantrag des Bundesvorstandes.
Positiv für Moscheevereine
Ein offensives Ausweisen undemokratischer Islamisten ist mehr, als irgendwann wegen fehlender Integration das Aufenthaltsrecht zu verlieren. Die AfD könnte die Bundestagswahl zur Abstimmung über das Zurückschicken gewaltbereiter und antidemokratischer Islamisten machen. Das wäre ein Signal.
Ein konsequenteres Vorgehen gegen verfassungswidrige antidemokratische islamistische Moscheevereine wie ebenfalls im Leitantrag des AfD-Vorstandes vorgesehen klingt interessant. Die Frage bleibt allerdings, was dann mit den Leuten passieren soll. Auch hier wird ein dauerhafter Erfolg schwer zu erreichen sein ohne das Zurückschicken der antidemokratischen Islamisten. Das würde sich auch positiv auf die Moschee-Vereine auswirken.
Ein konsequenteres Vorgehen gegen verfassungswidrige antidemokratische islamistische Moscheevereine wäre insofern nachgeordnet. Wer nämlich nicht hierbleiben darf, kann auch keine verfassungswidrigen antidemokratischen islamistischen Moscheevereine betreiben. Daran erkennt man erneut die hohe Bedeutung des Zurückschickens verfassungswidriger Islamisten, ganz abgesehen von der Entlastung der Polizei, die sonst irgendwann gegen die Masse gewaltbereiter islamistischer Demokratiegegner nicht mehr ankommt.
Die demokratische Grundlage erodiert
Und noch ein Argument ist nicht zu unterschätzen: Wer islamistische Verfassungsgegner ins Land kommen läßt und nicht zurückschickt, steht nicht im erforderlichen Maß zur Verfassung, das können sich eventuelle Kritiker dann vorhalten lassen.
Schließlich enthält der Leitantrag des AfD-Bundesvorstands noch die Ablehnung, „islamischen Organisationen den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zu verleihen, weil sie die rechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllen.“ Das ist ein wichtiger Punkt, weil er den Versuchen widerspricht, die Dinge schönzureden und hinzubiegen, um sie passend zu machen, obwohl sie nicht passend sind.
Die mancherorts vorhandene Vorstellung, erst mal alle Rechte und Vorteile zu gewähren, dann käme schon die Demokratisierung, enthält einen großen Irrtum: Indem der Druck auf die Notwendigkeit der Demokratisierung genommen wird, kommt es eher zum Eindruck, mit mangelnder Demokratisierung durchzukommen. Je mehr sich islamische Organisationen, einheimische Parteien, Muslime und die nichtmuslimische Bevölkerung an mangelnde demokratische Standards zugunsten des Islam gewöhnen, um so mehr erodiert die demokratische Grundlage.
Mancher AfD-Kritiker wird sich wundern
In das Grundsatzprogramm der AfD wurde auch folgender Punkt aufgenommen: Die Finanzierung des Baus und des Betriebs von Moscheen aus dem Ausland soll verboten werden. Was alle AfD-Kritiker verwundern wird: In Österreich hat die große Koalition aus Christdemokraten und Sozialdemokraten genau das bereits beschlossen. Worin besteht der Sinn der Sache?
Die Einflußnahme antidemokratischer islamistischer Regierungen, die selber keine Religionsfreiheit für Andersgläubige gewähren, befördert antidemokratische und verfassungswidrige islamistische Entwicklungen in Deutschland, wen wundert es. Das betrifft letztlich auch die Türkei, die unter anderem für Christen nur eine individuelle Religionsfreiheit akzeptiert, aber keine organisierte Religionsfreiheit.
Dazu kommt ein Verbot der Vollverschleierung. Auch hier wird sich manch ein AfD-Kritiker wundern. Genau das haben die Regierungen von Belgien und Frankreich bereits verboten, ganz ohne den Verdacht des Rechtspopulismus. Es geht um ein grundlegendes Pinzip der freien Gesellschaft: Gesicht zeigen. Eine Bevorzugung von vollverschleierten Frauen beispielsweise bei Verkehrsdelikten wegen mangelnder Identifizierbarkeit verstößt auch gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung. In solchen islamischen Ländern, wo die Frau ohne männliche Begleitung ohnehin nicht die Straße betreten darf, ist die Vollverschleierung natürlich weniger ein Problem.
Was ist mit dem Muezzin?
Weiterhin findet sich ein Verbot des Muezzin-Rufs. Eine Wohltat für alle Menschen, die gerne in Ruhe schlafen möchten. Der erste Ruf des Muezzin erfolgt nämlich mit Sonnenaufgang, das kann insbesondere in der helleren Jahreshälfte schnell ein Zeitpunkt werden, an dem die meisten Menschen gerne noch in Ruhe schlafen möchten. Dann mit Lautsprechern durch die ganze Stadt zu dröhnen ist eine ernsthafte Ruhestörung.
Die Bevölkerung muß sich gut überlegen, ob sie sich eine solche Entwicklung wirklich zumuten lassen will. Ein Vergleich mit Kirchenglocken ist schon deshalb nicht möglich, da diese inhaltlich neutral sind, was man vom Muezzin-Ruf nicht sagen kann.
Ein ebenfalls vorgesehenes Kopftuch-Verbot für Mädchen in der Schule ist nun aber wirklich islamfeindlich, möchte man meinen. Dann wäre die Türkei jahrzehntelang islamfeindlich gewesen, denn die Türkei hatte genau das über Jahrzehnte verboten und vielleicht auch ihre Gründe dafür gehabt. Erst die fundamentalistische Regierung unter Erdogan hat das Kopftuch-Verbot an Schulen aufgehoben und gleich noch eine wachsende Zahl staatlicher Schulen in Koran-Schulen umgewandelt, damit allerdings auch Massenproteste gegen Islamisierung ausgelöst.
Kopftuchverbot ist eine feministische Frage
Ein Kopftuch-Verbot wenigstens für Lehrerinnen hatten immerhin die Bundesländer Bayern, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland und Thüringen verhängt, natürlich auch nicht islamfeindlich. Das Kopftuch für Mädchen, die in ihren Entscheidungen durchaus elterlichem Druck ausgesetzt sein können, ist nicht primär eine nationalistische oder religiöse Frage, sondern eine feministische.
Das Grundrecht auf Gleichberechtigung steht insofern über dem Grundrecht auf Religionsfreiheit, als Religionsfreiheit nicht zur Untergrabung der Gleichberechtigung benutzt werden darf. Das Kopftuch ist das Symbol der Unterwerfung der Frau unter die Herrschaft des Mannes, nicht zuletzt in sexueller Hinsicht, wie aufgeklärte Muslime immer wieder beklagen. Deswegen gibt es ja auch Aufrufe zur Vergewaltigung von Frauen ohne Kopftuch, weil diese als ehrlos betrachtet werden.
Verfassunsgrechtliche Begründung fehlt
Die Frage eines tatsächlichen Verbots des Kopftuchs ist aber schwieriger, da hier das Recht auf freie Religionsausübung berührt wird, wie das Bundesverfassungsgericht Anfang 2015 in einer Selbstkorrektur festgestellt hat mit seiner Untersagung eines generellen Kopftuch-Verbots an öffentlichen Schulen.
Damit ist eine gesellschaftliche Debatte mit den feministischen Verteidigerinnen von Frauenrechten vorrangig wichtig, um das Bewußtsein für die Problematik des Kopftuch-Symbols zu mehr Klarheit zu bringen. Daher wäre abzuwarten, ob sich eine tragende Begründung für ein Kopftuch-Verbot entwickeln läßt und ob dieses verfassungsrechtlichen Grundsätzen standhalten kann. Einen solchen Vorbehalt müßte man schon machen, zumal es wie beschrieben erheblich dringendere Probleme gibt.
Schließlich wird das Minarett als islamistisches Herrschaftssymbol abgelehnt. Gleiches hatte schon die Schweizer Bevölkerung in einer Volksabstimmung mehrheitlich beschlossen, so etwas ist also in Europa nicht unmöglich. Allerdings bedeutet das noch nicht, daß es in Deutschland verfassungskonform wäre. Auch wenn inhaltlich durchaus etwas dran sein kann am Selbstverständnis eines Herrschaftssymbols, war eine verfassungsrechtlich brauchbare Begründung nicht zu erkennen und dürfte auch schwierig werden.
Zwar könnte man argumentieren, daß sich ein Minarett-Verbot wenigstens auf verfassungswidrige Moscheen beziehen sollte, aber deren Betrieb und Betreiber sind ja ohnehin zweifelhaft und zu überprüfen, das wäre das Wichtigere. Und natürlich ist eine Höhen-Begrenzung denkbar, das heißt, Minarette brauchen nicht höher zu sein als Kirchtürme beispielsweise. Aber das wäre kein vollständiges Verbot. Letztlich ist aber wichtig, daß man sich nicht vom Wesentlichen ablenken läßt mit Nebenthemen und daß man rechtlich zweifelhafte Dinge mit einer ausreichend plausiblen Begründung versieht sowie unter den Vorbehalt der Überprüfung ihrer Verfassungskonformität stellt, wenn man es nicht gleich zur Vermeidung fruchtloser und unnötiger Irritationen erst mal hinten anstellen will.
Sabatina James wurde von ihrer eigenen Familie verstoßen und zum Tode verurteilt, weil sie den Islam aufgab und sich zum Christentum bekannte. Die 1982 in Pakistan geborene Publizistin lebt heute an einem geheimen Ort in Deutschland. Sie engagiert sich für verfolgte Christen und zwangsverheiratete Frauen. Im vergangenen Jahr erschien ihr Buch Scharia in Deutschland: Wenn die Gesetze des Islam das Recht brechen.