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Gastkommentar: Tabuthema Ausländerkriminalität

Gastkommentar: Tabuthema Ausländerkriminalität

Gastkommentar: Tabuthema Ausländerkriminalität

Kölner Hauptbahnof zur Silvesternacht
Kölner Hauptbahnof zur Silvesternacht
Kölner Hauptbahnof zur Silvesternacht: Kein Einzelfall Foto: dpa
Gastkommentar
 

Tabuthema Ausländerkriminalität

Junge Frauen wurden in der Silvesternacht Opfer massiver sexueller und räuberischer Angriffe, die Tatverdächtigen aus dem arabischen oder nordafrikanischen Raum zugeschrieben werden. Das Phänomen der Ausländerkriminalität muß nun endlich genau untersucht werden. Ein Gastkommentar des Kriminologen Florian Albrecht.
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Die Polizei berichtet in ihren Pressemitteilungen oftmals über jedes noch so unbedeutende Vorkommnis. Daß die schrecklichen und menschenverachtenden Angriffe von Köln, Stuttgart und Hamburg erst Tage später in die Medien gelangt sind, nährt einen bösen Verdacht. Sollte zunächst verschwiegen werden, was zu erschreckend war, um es offen zu kommunizieren? Wird unsere Gesellschaft angesichts der dramatischen Szenen, die sich etwa in der „Horrornacht von Köln“ abgespielt haben, tatsächlich akzeptieren können, „daß die Zahl der Straftaten bei jugendlichen Migranten besonders hoch ist“, wie es die Bundeskanzlerin jüngst forderte?

Obgleich die Taten noch lange nicht aufgeklärt sind und angesichts der Vielzahl und begrenzten Ermittlungsansätze auch sicherlich nie alle aufgeklärt werden, wird es doch Zeit, sich mit den Ursachen solcher Gewaltexzesse zu befassen. Obgleich die Herkunft der Täter von Köln, Stuttgart und Hamburg nicht gänzlich bekannt ist, wird sich der Verdacht, daß es sich bei den Tätern im wesentlichen um solche mit Migrationshintergrund handelt, voraussichtlich erhärten. Obgleich Zuwanderer nicht im Verhältnis zu Vergleichsgruppen aus der deutschen Bevölkerung übermäßig kriminell sind, ist es doch eine Binsenweisheit, daß entwurzelte, schlecht integrierte und letztlich damit auch chancenlose Menschen übermäßig häufig zur Begehung von Straftaten neigen.

Eingehender befassen möchte sich damit kaum jemand. Das Phänomen der Ausländerkriminalität wird ungeachtet der praktischen Relevanz für nicht existent oder zum Tabu erklärt, über das kaum berichtet oder geforscht werden soll. Dies zieht in weiten Teilen Hilflosigkeit und Ahnungslosigkeit nach sich.

Die Politik ist hilf- und ratlos

Als Sinnbild für diese Ahnungslosigkeit unserer politischen Führung taugen etwa die Kommentare unseres Bundesjustizministers, der nunmehr von Organisierter Kriminalität spricht, und sich, weil eben nicht sein kann, was nicht sein darf, gerne einmal auf die Suche nach den „Hintermännern“ der „Horrornacht von Köln“ machen möchte. Daß es sich bei den Tätern einfach um gewaltbereite, rücksichtslose Personen handelt, die ihre Opfer(-gesellschaft) ausgemacht haben und hemmungslos von ihrer Machtposition Gebrauch machen, wird für unvorstellbar gehalten.

Der Bürger und der Polizist, der seinen Dienst auf der Straße verrichtet, haben indes längst erkannt, was mittlerweile ermöglicht wurde: No-go-Areas, tumultartige Szenen vor Gerichten und öffentlichen Einrichtungen, Gewalt und Respektlosigkeit gegenüber Staatsbediensteten und untereinander gehören vielerorts bereits um Alltag.

Daß Heiko Maas nicht wahr haben möchte, daß diese Entwicklung auch gerade die Politik verschuldet hat, die er mitgeprägt hat und mitprägt, ist bedauerlich und zur Kenntnis zu nehmen. Seine monoton vorgetragene Forderung, die Flüchtlingskatastrophe nicht mit den Taten einzelner in Zusammenhang und Flüchtlinge nicht unter Generalverdacht zu stellen, deutet einmal mehr auf die Hilflosigkeit hin, die ihn und unsere Politik ergriffen hat. Lösungen werden nicht angeboten.

In Erinnerung zu rufen ist insoweit etwa, daß es kürzlich erst der Bundesjustizminister war, der mit dem wiederum verfassungswidrigen Instrument der Vorratsdatenspeicherung sämtliche Bürger unter Generalverdacht gestellt hat. Die Frage, welche Form der Zuwanderung, insbesondere welcher Personen und aus welchen Staaten, ein Land verträgt, muß jedenfalls gestellt werden dürfen. Die wiederkehrenden Hinweise auf humanitäre Pflichten und den zu vermeidenden Generalverdacht dürfen nicht dazu führen, daß der Rechtsstaat und die innere Sicherheit aufgegeben werden.

Opferrolle nicht durch Zuschreibung intensivieren

Beschämend wirkt es zudem, wenn nunmehr seitens der Oberbürgermeisterin von Köln mittelbar auch die Opfer in die Verantwortung genommen werden. Henriette Reker meint ernsthaft, daß man kriminelle Täter etwa dadurch abhalten könnte, daß man sie „weiter als eine Armlänge“ auf Distanz hält.

Anstatt die Freiheit der Frauen und potentiellen Opfer durch Verhaltensregeln einzuschränken, wäre es vielleicht an der Zeit, den so oft gepriesenen und gelehrten Pazifismus in allen Lebenslagen zu überdenken. Wer an einem kompetenten Selbstverteidigungsseminar teilgenommen hat, weiß jedenfalls, daß man mit geübter Technik auch einen überlegenen Gegner empfindlich treffen kann. Dazu gehören aber auch schnelle und harte Reaktionen der Polizei und Justizbehörden. Wenn Frauen hingegen mittels von Verhaltensregeln die Opferrolle zugeschrieben wird, trägt das nach kriminologischem Kenntnisstand jedenfalls auch dazu bei, wenn sie letztendlich zum Opfer werden.

Mittelbar schuld an den Übergriffen, nicht nur in der Silvesternacht, sind aber nicht nur diejenigen, die die Realität ausblenden, sondern auch all diejenigen, die sich seit Jahrzehnten für einen ungeregelten Zuzug junger Männer aus unserer Kultur fernen Ländern einsetzen. Die Bundeskanzlerin ist insoweit in jüngster Zeit ein besonders prägnantes Beispiel. Wer Menschen aufnimmt, die durch Gewalterfahrungen geprägt sind und ein religiös vermitteltes, rückständiges Frauenbild praktizieren, das mit unseren Werten unvereinbar ist, muß zumindest für eine effektive Integration sorgen. Nachdem insoweit keinerlei erfolgversprechende Konzepte ersichtlich sind, müssen wirksame Mechanismen zur Zuwanderungssteuerung installiert werden. Die rechtsstaatsferne Praxis der Grenzöffnung verheißt auch insoweit nichts Gutes. Insoweit bedarf es dringend einer Kurskorrektur.

Videoüberwachung ist kein Allheilmittel

Wenig hilfreich ist es zudem, wenn sich Politik und Polizei nun gegenseitig die Verantwortung zuschieben. Tatsache ist, daß die Polizei in den vergangenen Jahren über das verträgliche Maß hinausgehend kaputtgespart wurde. Das betrifft in erster Linie den Personalkörper. Hinzu kommt, daß die Polizei, die eigentlich Gefahrenabwehr betreiben sollte, mit zu vielen Sonderaufgaben belastet wurde. Wenn die Polizei nur noch die gefühlte (das vielzitierte „Sicherheitsgefühl“), aber nicht mehr die reale Sicherheit schützt, ist das nicht mehr als Schaumschlägerei. Was hilft es einem Bürger, der Opfer von Straftaten wurde, wenn er sich zuvor sicher gefühlt hat?

Die in der Vergangenheit oftmals und auch jetzt wieder als Allheilmittel angepriesene Videoüberwachung darf auch nicht darüber hinwegtäuschen, daß Täter und Taten im Verdacht stehen, aus überwachten Bereichen oftmals nur verdrängt zu werden. Videoüberwachung hilft den Betroffenen allenfalls effizient, wenn sie in Echtzeit mitverfolgt und analysiert wird und zudem Polizeikräfte mit kurzer Reaktionszeit bereitgehalten werden. Die „Horrornacht von Köln“ mit ihren mehr als einhundert Opfern haben aber selbst mehrere hundert Polizeibeamte nicht verhindern können.

Die Problemlösung ist schwierig. Sie setzt aber nicht nur voraus, die Taten der Silvesternacht aufzuklären, sondern vielmehr auch, daß Denk- und Redetabus in unserer Gesellschaft beseitigt werden. Das Phänomen der Ausländerkriminalität, insbesondere der Gewaltbereitschaft von jungen männlichen Migranten muß ohne politische Einflußnahme wissenschaftlich und medial erschlossen werden. Nur dann können wirksame Maßnahmen ergriffen werden, die unsere Gesellschaft langfristig vor dem Zerfall bewahren.

Florian Albrecht ist Rechtsanwalt, Kriminologe und Akademischer Rat a. Z. an der Universität Passau. Er forscht seit vielen Jahren zu Fragen der inneren Sicherheit und der Polizei-Compliance.

Kölner Hauptbahnof zur Silvesternacht: Kein Einzelfall Foto: dpa
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