Anzeige
Anzeige
Studienzentrum Weikersheim, Burg Lichtenberg

Schäubles vorläufige Niederlage

Schäubles vorläufige Niederlage

Schäubles vorläufige Niederlage

 

Schäubles vorläufige Niederlage

Anzeige

Weißmann, Reich, Republik, Nachkriegsrechte

Am 12. September will das Bundesverfassungsgericht seine Entscheidung über die Eilanträge gegen den Euro-Rettungsschirm ESM und den europäischen Fiskalpakt verkünden. Soviel Zeit haben sich die Verfassungsrichter in einem Eilverfahren noch nie gelassen.

Für Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU), der vergangene Woche in Karlsruhe die Richter zu einer schnellen Entscheidung aufgefordert hatte, ist dies zunächst eine Niederlage. Es ist aber wahrscheinlich, daß am Ende er als der strahlende Sieger dasteht.

So deutet der Aufschub der Entscheidung darauf hin, daß das Bundesverfassungsgericht wie gehabt die Entscheidungen des Bundestages absegnet, aber zur Besänftigung der Gemüter der Kritiker für die Zukunft angeblich enge Grenzen setzt.

Gericht wird ESM vermutlich als verfassungsmäßig einstufen

Schon in seinem Maastricht-Urteil hat das Bundesverfassungsgericht die Übertragung von weitreichenden Kompetenzen an die EU und die Einführung des Euro für zulässig erklärt, aber deutlich gemacht, dass der Übertragung weitere Befugnisse Grenzen gesetzt sind.

Auf dieses Urteil beriefen sich auch die Kläger gegen den Lissabon-Vertrag und mußten sich belehren lassen, daß der Vertrag, der deutlich die im Maastricht-Urteil gezogenen Grenzen überschritt, eben noch verfassungsgemäß sei. Es spricht vieles dafür, daß dies auch am 12. September wieder so sein wird.

Anzeige
Anzeige

Der nächste Beitrag