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Bernd Zimniok, Demografie, Massenmigration

Ungeschickte Muttersprache

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Daß Stellenanzeigen aufgrund des seit 2006 geltenden Gesetzgebungsmonstrums AGG („Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz“) geschlechtsneutral formuliert werden müssen, auch wenn der Arbeitgeber eigentlich keine Maurerin oder keinen Kosmetiker einstellen will, ist mittlerweile in alle Personalabteilungen durchgedrungen. Ein aktuelles Urteil des Berliner Landesarbeitsgerichtes zur Diskriminierung bei der Jobsuche von Ende Februar dürfte jedoch weiter aufhorchen lassen.

„Leider richtet sich die Position des Infopoint an deutsche Muttersprachler, daher können wir Ihre Bewerbung nicht berücksichtigen“, antwortete der Berliner Ausstellungsveranstalter „KunstWerke“ auf die Bewerbung der 48jährigen Allana Lockward in einer E-Mail. Doch die aus der Dominikanischen Republik stammende Medienwissenschaftlerin fühlte sich diskriminiert: „Das war für mich der Beweis, daß es als Nichtweiße fast unmöglich ist, eine Stelle im Berliner Kunstbetrieb zu bekommen“, gibt sie die Berliner taz wieder. Mithilfe des „Antidiskriminierungsnetzwerks“ klagte Lockward und bekam nun recht. Die Anforderung „Muttersprache Deutsch“ sei eine „indirekte ethnische Diskriminierung“, urteilte das Gericht und sprach ihr drei Monatsgehälter in Höhe von 4.000 Euro zu.

Jürgen Möllering, Leiter der Rechtsabteilung des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK), stöhnte im Tagesspiegel über diesen Präzedenzfall: „Solche Urteile haben wir immer befürchtet, als das Gesetz eingeführt wurde.“ Und das nur, weil das Unternehmen einen „ungeschickten Fehler“ machte, als es auf die deutsche Muttersprache hinwies.

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