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Übertriebene Nachsicht

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Übertriebene Nachsicht

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Komaschläger erhalten Bewährungsstrafen, Messerstecher müssen zum Anti-Aggressionstraining, und Intensivstraftäter gehen auf Steuerzahlerkosten in den Abenteuerurlaub. So sieht mittlerweile der Gerichtsalltag in deutschen Großstädten aus. Zwar beklagt man landauf, landab die zunehmende Brutalität unter Jugendlichen — wenn es aber um deren Bestrafung geht, entziehen sich Richter und Staatsanwälte regelmäßig ihrer Verantwortung. Unser Rechtssystem scheint zu einer allgemeinen Kuscheljustiz verkommen zu sein, in der das soziale Umfeld der Täter mehr wiegt als das Leid der Opfer. Wie anders ist zu verstehen, daß jugendliche, häufig ausländische Straftäter auch noch nach der zwanzigsten Körperverletzung mit ein paar Sozialstunden und einer Bewährungsstrafe davonkommen? Solche Urteile kommen einem erneuten Niederschlagen der Opfer gleich — diesmal allerdings im staatlichen Gewand. Bestrafen muß auch etwas mit Abschrecken zu tun haben. Übertriebene Nachsicht und das blinde Festhalten an einem realitätsfremden 68er-Menschenbild sind hier fehl am Platz. Die Täter begreifen diese Milde nämlich nicht als Gelegenheit zur Besserung, sondern als Freibrief für die nächste Straftat.    Henry Nitzsche ist Bundestagsabgeordneter.

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