Millionen geben Bund und Länder Jahr für Jahr aus, um ohnehin ausreisepflichtige Ausländer zur Rückkehr zu bewegen – mit mäßigem Erfolg. Der in die Kritik geratene rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck, der das umfangreichste dieser Programme verantwortet, hat das Problem benannt: Wenn ein abgelehnter Asylbewerber seine Identität nicht preisgibt, um seinen steuerfinanzierten Aufenthalt in Deutschland zu verlängern – „was sollen wir machen?“ Ja, was? Ein paar hundert oder tausend Euro Rückkehrhilfe werden ihn nicht weichklopfen. Das mag echte Flüchtlinge wie die aus dem Kosovo ansprechen, die vor dem Schritt zurück in die zerstörte Heimat zaudern; wer von vornherein kam, um abzukassieren, und dabei die formalistische Langmut des deutschen Rechtsstaates ausnutzt, wird von Trinkgeldern kaum beeindruckt. Der Fehler liegt somit in der Selbstbeschränkung auf Ermunterung zur freiwilligen Rückkehr. Ein Staat, der noch Prämien dafür bezahlt, wenn ein Gast endlich widerwillig die Rechtsordnung anerkennt, sendet die falschen Signale. Die Kommunen freuen sich über die eingesparte Sozialhilfe für einige wenige prämienmotivierte Rückkehrer und zahlen weiter für die Masse derer, die unberechtigt im Lande weilen und ans Gehen gar nicht denken. Das läßt sich nicht mit Rückkehrprogrammen abstellen, sondern nur, wenn Leistungen drastisch zurückgeschraubt werden und Abschiebung auch Abschiebung heißt – ohne Zuckerl und ohne Vollkaskoschutz vor allen Eventualitäten im Heimatland.