Der Prozeß gegen den seit Mitte November 2005 in Österreich in Untersuchungshaft sitzenden britischen Historiker und als Holocaust-Leugner angeklagten David Irving soll in der zweiten Februarhälfte dieses Jahres vor dem Wiener Straflandesgericht stattfinden. Zuvor wird am 29. Januar die gesetzlich vorgeschriebene zweite Haftprüfung erfolgen. Daß Irving dabei auf freien Fuß gesetzt wird, muß als ausgescahlossen gelten. In dem Verfahren wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung drohen ihm bis zu zehn Jahre Haft. Kürzlich nun hat sich überraschend Ralf Dahrendorf, deutsch-englischer Intellektueller, Mitglied des britischen Oberhauses und einer der profiliertesten Verfechter eines politischen Liberalismus mit einem scharfen Blick auch für die Versuchungen der Unfreiheit, zu Wort gemeldet. In einem Zeitungskommentar zur bedrohten Meinungsfreiheit wandte er sich gegen die strafrechtliche Verfolgung von Holocaust-Leugnern und machte deutlich, daß Beschränkungen der Meinungsfreiheit – dieses fundamentalen Grundrechts einer liberalen Ordnung – eher gelockert als verschärft werden müßten. Auch die „Widerwärtigkeiten“ eines David Irving könnten nicht als inakzeptabler Mißbrauch der Meinungsfreiheit gesehen werden; den „Tiraden“ von Irving und anderen Revisionisten sollte man mit Argumenten, nicht mit Polizei und Gefängnis beikommen, so Dahrendorf. Ob seine Mahnung Gehör findet, ist fraglich. Derzeit deutet alles darauf hin, daß Irving für eine bloße Meinung bestraft wird.