Eigentlich hält sich die Aufregung über die Einigung der EU-Staats- und Regierungschefs auf einen Text für einen „Vertrag über eine Verfassung für Europa“ in Grenzen – zumindest soweit es die profane Öffentlichkeit anbelangt. Bedenken führender Nationalökonomen oder Staatsrechtler werden kaum wahrgenommen, die Proteste des Papstes mit peinlichem Schweigen ignoriert. Das Achselzucken der Volksmehrheit über die Verfassungsklüngel der Herrscher korrespondiert mit dem allgemeinen Desinteresse an den EU-Wahlen am 13. Juni. Schließlich steht noch die Ratifizierung durch die EU-Länder aus, nicht wenige lassen dabei das Volk direkt entscheiden. Da wird sich einiges schon richten, mögen viele denken. Vielleicht kippen die Briten dann das Ganze und nehmen damit den nicht für abstimmungsreif bewerteten Deutschen die Abwehrarbeit ab. Andere werden darauf vertrauen, daß das EU-Papier ohnedies wenig durchschlagende Gesetzeskraft beinhaltet, wie die Erfahrungen mit dem Euro-Stabilitätspakt bewiesen haben. Den meisten aber dürfte das, was in Brüssel passiert, zu weit weg, zu abstrakt oder zu egal sein. Schließlich plagen die Deutschen andere und lebensnähere Sorgen. Einen Zusammenhang mit den Alltagsproblemen Arbeitslosigkeit, Kostenexplosion im Gesundheitswesen, ungewisse Altersabsicherung und vieles mehr zu sehen, fällt schwer – selbst denen, die sich ernsthaft um die künftige europäische Entwicklung Sorgen machen. Dabei bedarf es nicht einmal unbedingt einer sophistischen Detailanalyse des Vertragstextes, obwohl auch dies notwendig und für die zustimmungsberechtigten Politiker eigentlich eine Pflichtaufgabe sein sollte. Schließlich werden im ersten Teil der Verfassung die Ziele, Zuständigkeiten, Entscheidungsverfahren und Institutionen der EU festgelegt. Vor allem aber werden die Grundwerte definiert, auf denen die EU-Verfassung beruhen soll. Daß gerade dabei auf den „Gottesbezug“ verzichtet und die christlichen Werte verschwiegen werden, auf deren Grundlage Europa in seiner Vergangenheit nicht nur seine kulturelle Hochblüte, sondern auch die längsten Friedenszeiten entwickeln konnte, ist ein unbegreifliches Armutszeugnis. Die Empörung des Papstes über dieses atheistische Diktat ist berechtigt. Die Begründung, es dürfe keiner Religion eine Sonderstellung eingeräumt werden, ist absurd. Es geht um christlich-abendländische Grundwerte, die ihre eigene Genesis haben, nicht um irgendwelche orthodox-religiösen Privilegien. Auch das zweite Gegenargument, der liberale Charakter Europas müsse Vorrang genießen, beweist eine nur oberflächliche intellektuelle Durchdringung. Gerade das Christentum ist durch sein Primat der Gottverantwortlichkeit der ideale Garant für echte weltliche Freiheit. Was dagegen die EU-Liberalismusapologeten in Wirklichkeit verfolgen, ist die pseudoliberale Rechtfertigung eines EU-Zentralismus. Die bloße Schaumschlägerei der EU-Verfassungsbastler bei der hilflosen Suche nach Ethikersatz wird an allen Ecken und Enden des jetzt beschlossenen Textes deutlich. So wenn der Sport als ausdrückliches Verfassungsziel deklariert wird oder sozialistische „Schönwetter“-Forderungen in die Charta der Grundrechte aufgenommen werden, die den zweiten Teil der EU-Verfassung bildet. Das dort verlangte „Recht auf Bildung“ oder das „Recht, einen frei gewählten Beruf ausüben zu können“ stellen dabei noch relativ harmlose Hirngespinste dar. Wesentlich problematischer ist der „Anspruch der Kinder auf den Schutz und die Fürsorge, die für ihr Wohlergehen notwendig sind“ – auch in staatlichen Ausführungsformen, die dem Willen der Eltern widersprechen? Oder das „Recht älterer Menschen auf ein würdiges und unabhängiges Leben und auf Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben“ – werden da künftig die Senioren mit staatlicher Fürsorge zu Kulturkaffeefahrten gekarrt? Besonders kritikwürdig sind die „Solidaritäts“-Paragraphen der EU-Charta. Da wird – blauäugig-naiv oder sozialistisch-hinterhältig – das „Recht auf eine Begrenzung der Höchstarbeitszeit, auf tägliche und wöchentliche Ruhezeiten sowie auf bezahlten Jahresurlaub“ und der „Zugang zu den Leistungen der sozialen Sicherheit und zu den sozialen Diensten, die in Fällen wie Mutterschaft, Krankheit, Arbeitsunfall, Pflegebedürftigkeit oder im Alter sowie bei Verlust des Arbeitsplatzes Schutz gewährleisten“ gefordert. Kaum ein europäischer Staat dürfte seinen Bürgern diese und andere dort verlangte soziale Wohltaten finanzieren können. Das geht dann nur über die europäische Umverteilung der Ländereinkommen – und auch das mit stetig sinkendem Durchschnitt des Lebensniveaus. Gerade der Charta-Teil der EU-Verfassung liest sich wie das Kommunistische Manifest, aus dem die klassenkämpferischen Formulierungen gestrichen wurden. Sollte wirklich deren Realisierung angestrebt werden, ist ein eurosozialistischer Zentralstaat die Zwangsfolge. Sollten dann einzelne Staaten wieder ausscheren wollen, droht ihnen möglicherweise das gleiche Schicksal wie damals den sowjetischen Satellitenstaaten. Schon deshalb ist eine energische Bekämpfung des EU-Vertragsentwurfs die Pflicht eines jeden freiheitsliebenden Europäers.