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„Ego Shooter“-Computerspiele indizieren?

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„Ego Shooter“-Computerspiele indizieren?

 

„Ego Shooter“-Computerspiele indizieren?

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Nicht zuletzt die Ereignisse in Erfurt haben die Diskussion um die sogenannten „Ego Shooter“-Spiele wie „Counterstrike“ angefacht. Ein ursächlicher Zusammenhang zwischen der Nutzung eines Computerspiels und einem gewalttätigen Verhalten läßt sich aus wissenschaftlicher Sicht aber nicht herstellen. In der Regel können die Spieler sehr wohl zwischen Fiktion und Realität unterscheiden. „Ego Shooter“-Spiele werden zudem meistens im Kollektiv gespielt, daher kann von einer sozialen Vereinsamung der Spieler nicht die Rede sein. Unbestritten sollten Kinder und Jugendliche vor kriegs- und gewaltverherrlichenden Spielen geschützt werden. Das neue Jugendschutzgesetz und der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag tragen in entscheidendem Maße dazu bei. Computerspiele müssen seit 1. April 2003 mit einer rechtlich verbindlichen Altersfreigabekennzeichnung versehen werden. „Ego Shooter“-Spiele sind daher teilweise erst ab 18 Jahren erhältlich. Ein absolutes Verbot würde unseres Erachtens aber nur wenig bringen. Medienangebote werden durch Verbote oftmals für manche Nutzergruppen noch interessanter. Aufgrund der dezentralen Struktur des Internets sind die Zugänge zu fragwürdigen Inhalten niemals auszuschließen. Daher sind vor allem Pädagogen und Eltern gefragt, sich in die Mediennutzung von Kindern und Jugendlichen in der Schule und auch zu Hause aktiv einzuschalten und im Gespräch zu einer distanzierten Einstellung gegenüber fragwürdigen Medienangeboten zu verhelfen. Für rechtliche Fragen bei der Mediennutzung im schulischen Kontext bietet Schulen ans Netz e. V. Lehrkräften Hilfestellung. Katharina Aly ist Pressesprecherin der Aktion „Schulen ans Netz e.V.“, einer Initiative des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und der Deutschen Telekom AG mit Sitz in Bonn. Es wurden und werden Spiele indiziert, die in den anderen europäischen Staaten eine Altersempfehlung von 15 Jahren erhalten haben. Überhaupt gibt es für Computerspiele und andere Medien einzig in Deutschland und in Großbritannien noch eine Höchsteinstufung von 18 Jahren. Die übrigen europäischen Staaten haben eine maximale Medieneinstufung von 16 Jahren. Schweden sogar von nur 15 Jahren. Im allgemeinen wird davon ausgegangen, daß Jugendliche ab 16 Jahren in der Lage sind, Medien mit einer gewissen Kompetenz zu konsumieren und sich nicht von ihnen beeinflussen zu lassen. Des weiteren wird in anderen Staaten die Erziehungsaufgabe (und damit auch die Kontrolle über den Medienkonsum) primär bei den Eltern gesehen. Ein Indizierungsverfahren ist weltweit in den demokratischen Staaten einmalig. Da mittlerweile auch von offizieller Seite ein Kausalzusammenhang zwischen visualisierter und realer Gewalt ausgeschlossen wird, verlagert sich die Diskussion über Jugendgefährdung von der Annahme einer tatsächlichen psychischen Schädigung Jugendlicher hin zu einer moralischen Frage. Doch genau an dieser Stelle endet der Jugendschutz, und es beginnt Zensur. Wenn ein Computerspiel indiziert wird, weil es sich mit den moralischen und pädagogischen Wertvorstellungen einer Behörde nicht deckt, ist dies eindeutig als Zensur zu bezeichnen und verletzt den Artikel 5 des Grundgesetzes. Folgende Fragen können nun leider nicht mehr geklärt werden: Warum gibt es eine so immense Nachfrage nach Spielen dieser Art? Welche Gefahren gehen von diesen Spielen wirklich aus? Wie kann man den Eltern/Schulen Anleitung geben für Diskussionen über den Inhalt dieses Spieles? Statt dessen wurde das Spiel indiziert, womit jegliche öffentliche Diskussion jäh beendet wurde. Jan Petersen ist Sprecher der Initiative gegen die Indizierung von Computerspielen.

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