HALLE/SAALE. Der Thüringer AfD-Landes- und Fraktionsvorsitzende Björn Höcke muß sich ab dem heutigen Montag in einem zweiten Prozeß erneut wegen der Parole „Alles für Deutschland“ vor dem Landgericht Halle verantworten. Diese hatte einst auch die SA verwendet und ist deshalb verboten. Für deren Aussprechen im Jahr 2021 hatte dasselbe Landgericht den Politiker bereits am 14. Mai zu einer Geldstrafe von 13.000 Euro verurteilt.
Diesmal geht es um einen Auftritt vom Dezember 2023. Die Staatsanwaltschaft wirft Höcke vor, er soll als Redner auf einer AfD-Veranstaltung im thüringischen Gera die ersten beiden Wörter des Slogans ausgesprochen haben. Durch Gesten soll er dann die Zuhörer animiert haben, das Wort „Deutschland“ zu rufen, so die Staatsanwaltschaft.
Höcke sieht kein strafbares Verhalten
Die Ankläger sind überzeugt, der AfD-Politiker und das Publikum hätten sicher gewußt, daß dies strafbewehrt sei. Denn zu diesem Zeitpunkt seien Höcke bereits Ermittlungen wegen seiner Rede in Merseburg, für die er im Mai verurteilt worden war, bekannt gewesen. Dem Politiker wird strafrechtlich das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen zur Last gelegt.
Höcke bestreitet eine strafrechtliche Relevanz seines Verhaltens. Das Urteil wird bereits für diesen Mittwoch erwartet. Wird er schuldig gesprochen, erwartet den 52jährigen laut dem Landgericht Halle eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder erneut eine Geldstrafe. Die Landtagswahlen in Thüringen finden in etwas mehr als zwei Monaten, am 1. September, statt. Die AfD führt dort deutlich in den Umfragen.
Rechtskräftig ist das erste Urteil bisher nicht. Höckes Verteidiger legten Revision ein. Der Politiker hatte stets seine Unschuld betont. Er habe die Verwendung der Parole im Dritten Reich nicht gekannt. Die Zweifel ließ das Landgericht nicht gelten und verurteilte ihn.
Dritter Höcke-Prozeß steht an
Demnächst wird Höcke ein dritter Prozeß gemacht. Vor dem Landgericht Mühlhausen in Thüringen hält ihm die Staatsanwaltschaft Volksverhetzung vor. Auf Telegram hatte der Thüringer AfD-Chef sich zum Tötungsdelikt von Ludwigshafen geäußert.
Dort hatte ein Somalier zwei Handwerker unter „Allahu Akbar“-Rufen auf offener Straße brutal abgeschlachtet und umgebracht. In diesem Zusammenhang hatte Höcke die durch die Migrationspolitik importierte Gewalt kritisiert. Verhandlungstermine stehen in diesem Fall noch nicht fest. Der Somalier war später wegen Schuldunfähigkeit trotz erwiesener Tat freigesprochen worden. (fh)