FRANKFURT. Asylbewerber, die gegen deutsche Gesetze verstoßen, haben dennoch Anrecht auf volle Unterstützungsleistungen. Das entschied das Sozialgericht Frankfurt am Mittwoch, wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung berichtet. Gemäß der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes in Karlsruhe widerspräche ein gekürzter Betrag der Menschenwürde, argumentierten die Richter. Geklagt hatte ein 42 Jahre alter Asylbewerber, der 2003 ohne Paß nach Deutschland gekommen war.
In einem Grundsatzurteil hatte Karlsruhe im Juli 2012 rückwirkend Asylbewerbern und geduldeten Ausländern ein Anrecht auf Sozialbezüge in Höhe der deutschen Sozialhilfe zugesprochen. Im konkreten Fall kürzte die Ausländerbehörde dem wohl aus Indien stammenden Mann jedoch die monatlichen Bezüge um 137 Euro auf 217 Euro. Grund war dessen beharrliche Weigerung, seine Identität und Herkunft anzugeben. Zwar wurde der Asylantrag des Mannes abgelehnt, jedoch darf er wegen des fehlenden Passes nicht abgeschoben werden.
Zu dieser eigenmächtigen Kürzung sei die Behörde nicht berechtigt gewesen, entschieden nun die Frankfurter Sozialrichter. Erst eine Neufassung des Asylbewerberleistungsgesetzes könnte dies erlauben. Deutschen Sozialhilfeempfängern, welche ihrer sogenannten Mitwirkungspflicht nicht nachkommen und sich um Arbeit bemühen, wird dagegen die Sozialhilfe gekürzt. Im Wiederholungsfall kann sie sogar gänzlich gestrichen werden. (FA)