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Kriminalstatistik: Polizeigewerkschaft fordert, Islamfeindlichkeit gesondert zu erfassen

Kriminalstatistik: Polizeigewerkschaft fordert, Islamfeindlichkeit gesondert zu erfassen

Kriminalstatistik: Polizeigewerkschaft fordert, Islamfeindlichkeit gesondert zu erfassen

Kriminalstatistik
 

Polizeigewerkschaft fordert, Islamfeindlichkeit gesondert zu erfassen

Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) hat sich dafür ausgesprochen, Islamfeindlichkeit als gesonderten Straftatbestand statistisch zu erfassen. Bei dem Problem müsse genauer hingeschaut werden. Als Vorbild könne der Umgang mit antisemitischen Taten dienen.
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BDK-Vize Wilfried Albishausen fordert, Islamfeindlichkeit gesondert zu erfassen Foto: bdk.de

BERLIN. Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) hat sich dafür ausgesprochen, Islamfeindlichkeit als gesonderten Straftatbestand statistisch zu erfassen. Als Vorbild könne „der Umgang mit antisemitischen Taten dienen“, sagte der stellvertretende BDK-Bundesvorsitzende Wilfried Albishausen der Welt. Diese würden bereits jetzt schon gesondert erfaßt.

Bei islamfeindlichen Taten müsse es dagegen ein genaueres Hinschauen geben. Bislang würden diese von der Polizei nur der sogenannten Haßkriminalität zugeordnet. Zu dieser zählen alle Straftaten, die sich gegen das Geschlecht, die Herkunft, Religion oder sexuelle Orientierung eines Menschen richten.

BDK: Islamfeindlichkeit würde dadurch nicht aufgebauscht

Laut Albishausen drohe die Islamfeindlichkeit in der Kategorie der allgemeinen Haßkriminalität unterzugehen. Die Polizei habe aber die Aufgabe, „auf veränderte Sicherheitslagen zu reagieren und sich ein genaues Bild von allen kriminellen Tendenzen zu verschaffen – gleich, ob es sich um Gewalttäter im Fußball, um antisemitische oder islamfeindliche Kriminalität handelt“.

Die Gefahr, daß Islamfeindlichkeit durch eine gesonderte Erfassung aufgebauscht werde, sieht der BDK-Vertreter nicht: „Es wird ja nicht automatisch jede Straftat, deren Opfer ein Muslim ist, als antiislamisch eingestuft“, beruhigte er. „Die Kripo-Sachbearbeiter sind darin geschult, gründlich die verschiedenen möglichen Tathintergründe zu prüfen, um ein Delikt nicht voreilig zu kategorisieren.“ (krk)

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